KfW: ERP-Kapital für Gründer und Festigungsvorhaben im Mittelstand

Bild: KfW / Fotograf: Stephan Sperl

Das ERP-Kapital-Programm dient der Förderung von Gründungs- und Festigungsvorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft und Gründer durch Nachrangdarlehen. Die Darlehen haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion. Infolge einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission gelten seit 1. Oktober 2012 Änderungen der Förderbedingungen:

Während die Kumulierung der Darlehen mit anderen Förderprogrammen im Rahmen der beihilferechtlichen Höchstwerte bisher uneingeschränkt möglich war, ist sie nun beschränkt. Ein Darlehen aus dem Programm ERP-Kapital für Gründung kann mit anderen Förderdarlehen nur dann kombiniert werden, wenn diese beihilfefrei sind oder nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung vergeben werden

Ziel und Gegenstand

Das Programm dient der Förderung von Gründungs- und Festigungsvorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft durch Nachrangdarlehen. Die Darlehen haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion.
Mitfinanziert werden
– Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten,
– Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen),
– Betriebs- und Geschäftsausstattung,
– Erwerb eines Unternehmens einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von Asset Deals,
– Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt),
– extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen und
– Kosten für erste Messeteilnahmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die
– ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gründen oder
– innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Festigungsmaßnahmen durchführen.
Die Kriterien der KMU-Definition der Europäischen Union müssen erfüllt sein.

Voraussetzungen

Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit dürfen höchstens drei Jahre vergangen sein.
Es muss sich um betriebsnotwendige Investitionen in Deutschland handeln, die dem Unternehmens-/Finanzierungsanteil des Antragstellers entsprechen.
Der Antragsteller muss die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie eine hinreichend unternehmerische Entscheidungsfreiheit besitzen.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU werden nicht unterstützt.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. Lebenspartners sowie Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Nachrangdarlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 500.000 EUR je Antragsteller.
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt und es wird eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundesgarantie gewährt.
Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15% (alte Länder) bzw. 10% (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45% (alte Länder) bzw. 50% (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.
Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, die Tilgung beginnt nach sieben Jahren.
Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
Mit dem Subventionswertrechner der KfW können Subventionswerte und Beihilfeintensitäten von Krediten auf Basis aktuell gültiger Konditionen berechnet werden.

Antragsverfahren

Anträge können über jedes Kreditinstitut an die
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 01
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
gestellt werden. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.
(Quelle: Förderdatenbak des Bundes)

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