KfW: ERP-Kapital für Gründer und Festigungsvorhaben im Mittelstand
Inhaltsverzeichnis
Bild: KfW / Fotograf: Stephan Sperl
Das ERP-Kapital-Programm dient der Förderung von Gründungs- und Festigungsvorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft und Gründer durch Nachrangdarlehen. Die Darlehen haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion. Infolge einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission gelten seit 1. Oktober 2012 Änderungen der Förderbedingungen:
Während die Kumulierung der Darlehen mit anderen Förderprogrammen im Rahmen der beihilferechtlichen Höchstwerte bisher uneingeschränkt möglich war, ist sie nun beschränkt. Ein Darlehen aus dem Programm ERP-Kapital für Gründung kann mit anderen Förderdarlehen nur dann kombiniert werden, wenn diese beihilfefrei sind oder nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung vergeben werden
Ziel und Gegenstand
Das Programm dient der Förderung von Gründungs- und Festigungsvorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft durch Nachrangdarlehen. Die Darlehen haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion.
Mitfinanziert werden
– Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten,
– Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen),
– Betriebs- und Geschäftsausstattung,
– Erwerb eines Unternehmens einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von Asset Deals,
– Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt),
– extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen und
– Kosten für erste Messeteilnahmen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die
– ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gründen oder
– innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Festigungsmaßnahmen durchführen.
Die Kriterien der KMU-Definition der Europäischen Union müssen erfüllt sein.
Voraussetzungen
Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit dürfen höchstens drei Jahre vergangen sein.
Es muss sich um betriebsnotwendige Investitionen in Deutschland handeln, die dem Unternehmens-/Finanzierungsanteil des Antragstellers entsprechen.
Der Antragsteller muss die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie eine hinreichend unternehmerische Entscheidungsfreiheit besitzen.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU werden nicht unterstützt.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. Lebenspartners sowie Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Nachrangdarlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 500.000 EUR je Antragsteller.
Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt und es wird eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundesgarantie gewährt.
Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15% (alte Länder) bzw. 10% (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45% (alte Länder) bzw. 50% (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Kosten aufgestockt werden.
Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, die Tilgung beginnt nach sieben Jahren.
Mit dem Subventionswertrechner der KfW können Subventionswerte und Beihilfeintensitäten von Krediten auf Basis aktuell gültiger Konditionen berechnet werden.
gestellt werden. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.