Kleinunternehmen in Schwierigkeiten: KfW fördert die Rettung

Voraussetzungen für Turn Around Beratung

Da sich das Programm an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet, sind ausschließlich Unternehmen gemäß der KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland antragsberechtigt. Allerdings sind Betriebe, die überwiegend im Bereich der Unternehmensberatung oder im Bereich der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur tätig sind von dem Programm ausgeschlossen. Auch Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind, sind nicht antragsberechtigt. Auch Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit oder ihre Zahlungen eingestellt, oder ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet haben, sind von der Programm ausgeschlossen.

Um eine Förderung zu erhalten, muss das Unternehmen aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sein. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt 75% in den neuen Bundesländern (sowie in der ursprünglichen Phasing Out-Region Lüneburg) bzw. 50% in den alten Bundesländern.

Die Evaluationsergebnisse sowie eine Kurzfassung stehen unter folgendem Link zum Download bereit.

Weitere Informationen zum Programm Turn Around Beratung sowie zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website der KfW.

(sb mit Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie)

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