Mehr Platz für den Ausbau der Windenergie: Kabinett in Kiel beschließt Ausweisung von Eignungsgebieten – Über 13.200 Hektar neue Windkraftflächen

Das Windenergieland Schleswig-Holstein kommt weiter voran: Das Kabinett hat am 6. November in Kiel der Ausweisung von neuen Eignungsgebieten für die Nutzung von Windenergie zugestimmt. Die Fläche, auf der in Schleswig-Holstein Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, wird um zusätzlich etwa 13.200 Hektar vergrößert und damit fast verdoppelt. Damit stehen jetzt 1,7 Prozent der Landesfläche für die Energiegewinnung aus Wind zur Verfügung, insgesamt 26.861 Hektar. In zwei Anhörungs- und Beteiligungsverfahren hatten Städte, Gemeinden, Kreise sowie Verbände und die Öffentlichkeit Gelegenheit, Stellung zu den Plänen der Landesregierung zu nehmen. Insgesamt wurden dabei rund 3.000 Stellungnahmen abgegeben.

Windenergie in Schleswig-Holstein – Eignungsflächen
Quelle: Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein

Ministerpräsident Torsten Albig äußerte sich sehr zufrieden: „Die Energiewende ist eines der großen Vorhaben dieser Landesregierung. Ihr Gelingen ist eine gesellschaftliche Herausforderung“, sagte er. Windenergie sei unverzichtbar für den Erfolg der Energiewende und sei eine der wichtigsten Wachstumsbereiche in Schleswig-Holstein. Nun gehe es darum, möglichst schnell die neuen Windkraftanlagen zu bauen.

Das Beteiligungsverfahren wertete der Ministerpräsident als gelungenen Prozess der Bürgerbeteiligung: „Die Umsetzung eines so ehrgeizigen Ausbauzieles kann nur mit breiter Zustimmung der Bevölkerung funktionieren. Es war außerdem rechtzeitig zu erkennen, dass es reichlich geeignete Flächen für Windenergie gibt, auf die zurückgegriffen werden konnte“, sagte er. Gemeinden, die sich daher innerhalb der Beteiligungsfrist gegen die Ausweisung von Einungsgebieten entschieden hätten, würden auch keine Flächen zugewiesen bekommen.

„Ab jetzt können Anträge zum Bau von Windkraftanlagen auf den neuen Flächen bei den Genehmigungsbehörden eingereicht werden“, sagte Energiewendeminister Robert Habeck. „Die Ausweisung neuer Windeignungsflächen ist aber nur der erste Schritt, der Netzausbau muss auf dem Fuße folgen. Die Netzbetreiber stehen hier in der Pflicht“, betonte Habeck. „Die Landesregierung und die beteiligten Behörden werden dabei ihr Möglichstes dazu beitragen, dass die Leitungen zügig geplant und gebaut werden können. Wir brauchen die Netze schnell und gut verträglich für Mensch und Natur.“

Die Pläne für die Ausweisung der Windeignungsgebiete werden ab Donnerstag, 8. November, im Internet unter www.schleswig-holstein.de/stk veröffentlicht. Rechtlich verbindlich werden sie erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 17. Dezember 2012.

Quelle: Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein

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