Mobbing: schädlich für Arbeitnehmer, teuer für Unternehmer

Streitereien mit den Kollegen oder Kritik durch den Vorgesetzten sind in der Arbeitswelt bei weitem nichts Ungewöhnliches. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Mitarbeiter systematisch ausgegrenzt und isoliert wird oder an ihm ständig unsachliche Kritik (zumeist öffentlich) geäußert wird: dann liegt ein Fall vom so genannten „Mobbing“ vor. Mit verheerenden Folgen sowohl für Arbeitnehmer als auch Unternehmen.

„Volkssport Mobbing“?

Auf jeden Fall rückt das Thema zunehmend in den Fokus, denn immer mehr Arbeitnehmer sind vom Mobbing betroffen. Laut dem aktuellen Mobbing-Report, einer Repräsentativ-Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, beläuft sich die momentane Zahl der Mobbingbetroffenen in Deutschland auf über eine Million Erwerbstätige. Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge sind es sogar 1,5 Millionen Arbeitnehmer, die unter Mobbing leiden. Vor diesem Hintergrund lässt kann schon fast von einem „Volkssport Mobbing“ die Rede sein.

Mobbing als Waffe im innerbetrieblichen Wettbewerb

Über die Ursachen von Mobbing herrscht in der Fachwelt Uneinigkeit. Zum einen sollen situative Faktoren zum anderen Persönlichkeitsmerkmale des Opfers und des Täters für das Auftreten von Mobbing verantwortlich sein. Inzwischen wurden psychosoziale Faktoren als weitere Ursache für Mobbing ausgemacht. Viele Forscher sind der Auffassung, dass Mobbing als Waffe im innerbetrieblichen Wettstreit genutzt wird. Zum Beispiel für den Aufstieg auf der Karriereleiter oder zur Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes auf Kosten des Untergebenen/ Kollegen.

Schaden für Arbeitnehmer und Unternehmen

Mobbing hat in allererster Linie weit reichende Folgen für die Gesundheit des Arbeitnehmers. In Bezug auf das ihr Arbeits- und Leistungsverhalten sagen Opfer, dass Mobbing bei ihnen Demotivation (71,9 Prozent), starkes Misstrauen (67,9 Prozent), Nervosität (60,9 Prozent), sozialen Rückzug (58,9 Prozent), Ohnmachtsgefühle (57,7 Prozent), innere Kündigung (57,3 Prozent), Leistungs- und Denkblockaden (57,0 Prozent), Selbstzweifel an den eigenen Fähigkeiten (54,3 Prozent), Angstzustände (53,2 Prozent) und Konzentrationsschwächen (51,5 Prozent) auslöst. Versetzung, Kündigung und sogar Erwerbsunfähigkeit können die Folgen sein.

Dem einzelnen Unternehmen (bzw. der Institution) entstehen, neben hohen Folgekosten durch Imageverlust (sollte ein Mobbingfall öffentlich bekannt werde), konkrete finanzielle Belastungen. Dazu gehören Minderleistung, Fluktuation und Fehlzeiten des von Mobbing betroffenen Mitarbeiters. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beziffert die betrieblichen Kosten eines durch Mobbing bedingten Fehltages auf 103 bis 410 Euro.

Experten von außen für Intervention und Prävention

Verantwortlich für die Gestaltung der Unternehmens- und Führungskultur, für den Arbeitsschutz und für die Intervention in konkreten Mobbing-Fällen ist laut aktueller Rechtslage der Arbeitgeber. Wenn er diese Aufgabe nicht nachweislich erfüllt, kann er vom Opfer arbeits- und zivilrechtlich belangt werden. Für ihn gibt es verschiedene Möglichkeiten, etwas gegen Mobbing zu unternehmen. Denn mehr als jedes fünfte Mobbing-Opfer sieht als einzigen Ausweg die eigene Kündigung. Sowohl für Opfer als auch für den Betrieb gibt es Hilfsinstrument, um Maßnahmen zu ergreifen, damit Mobbing eingedämmt werden kann. Tipps hierzu geben speziell auf dieses Thema spezialisierte Juristen, wie zum Beispiel die AfA – Anwälte für Arbeitsrecht.

(cs)

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