Privat versichert als Angestellte:r – Wissenswertes zur PKV

Die meisten Arbeitnehmer:innen und Angestellten sind gesetzlich krankenversichert. Auch dadurch ist über die Jahre bei vielen Menschen die Annahme erwachsen, dass das gar nicht anders geht. Vermeintlich gilt hier: Wer angestellt ist, ist gesetzlich versichert, wer Unternehmer:in* ist, hingegen privat. Doch das muss längst nicht der Fall sein. Dabei dreht sich alles um die Versicherungspflicht beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz: JAEG) und die hat mit dem Einkommen von Angestellten zu tun. Ab einem Einkommen von 64.350 Euro brutto im Jahr (Stand 2021) ändert sich nämlich die Lage; umgerechnet sind das 5.362,50 Euro brutto im Monat. Wer diese Grenze erreicht oder übersteigt, ist versicherungsfrei und kann sich damit auch privat versichern lassen. Doch es gibt noch andere relevante Werte – und außerdem bleibt noch die Frage: Lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) überhaupt?

Relevante Werte rund um die Versicherungspflicht

Im Jahr 2021 wurde der Betrag, bei dem eine Versicherungsfreiheit in Kraft tritt, von 62.550 Euro auf 64.350 Euro brutto im Jahr angehoben. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich angepasst, wobei die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt einbezogen werden. Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen unter 450 Euro erzielt werden, bleiben dabei unberücksichtigt.

Beim Erreichen dieses Wertes zählt jedoch nicht nur das monatliche Bruttoeinkommen, sondern auch andere Arten von Vergütungen fließen dabei mit ein, ob der Betrag erreicht wird:

  • Leistungen, die vermögenswirksam sind
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld, oder auch das 13. Monatsgehalt
  • Überstundenpauschale, allerdings nicht die gelegentlichen Überstundenvergütungen
  • Bereitschaftsvergütungen, wenn diese regelmäßig gezahlt werden und im Vertrag vorgesehen sind.

Sonderfall: Bei zwei oder mehreren Arbeitsverhältnissen werden alle Jahresentgelte zusammengezählt.

Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung (PKV)

Wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht wird, dann kann sich jede:r Arbeitnehmer:in überlegen, in die PKV zu wechseln. In vielen Fällen kann sich das lohnen. Die großen Vorteile der privaten Krankenversicherung sind vor allem die Folgenden:

  • Die Versicherten in der PKV können in den meisten Fällen deutlich bessere medizinische Leistungen Auch haben sie den Vorteil, dass sie bestimmte Kliniken und Ärzt:innen besuchen können, die für gesetzlich Versicherte nicht in Frage kommen.
  • Das vertraglich vereinbarte Leistungspaket der PKV bleibt über die Dauer der Mitgliedschaft unverändert und kann nicht wie in der GKV von staatlicher Seite verändert werden.
  • Die Beiträge sind in der privaten Krankenversicherung oftmals niedriger, als dies in der gesetzlichen der Fall ist.

Ein Wechsel in die PKV dürfte sich allerdings nicht für alle Angestellten lohnen. Die Beiträge in den privaten Versicherungen orientieren sich vor allem an dem Gesundheitszustand und dem Alter der Versicherten. Für gesundheitlich angeschlagene und ältere Personen ist die gesetzliche Krankenkasse (GKV) daher oftmals die bessere Wahl.

Außerdem kommt für Eltern ein weiterer Faktor ins Spiel: Arbeitnehmer:innen mit Kindern müssen bedenken, dass diese unter Umständen ebenfalls privat versichert sind. Damit wird für die Kinder ein eigener Beitrag fällig – im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Insofern kann es bei der Frage, wie die Kinder versichert werden, vergleichsweise kompliziert werden. Folgende Sachverhalte helfen bei der Einordnung:

  • Wenn beide Eltern gesetzlich oder privat versichert sind, dann sind die Kinder ebenfalls GKV-Mitglied, oder eben PKV-Mitglied.
  • Wenn ein Elternteil gesetzlich und eines privat versichert ist, dann entscheidet der Status des Hauptverdieners oder der Hauptverdienerin über den Familienstand. Ist dieser oder diese gesetzlich versichert, dann greift die kostenlose Familienversicherung für die Kinder.
  • Bei Paaren, die nicht verheiratet sind, kann das Kind in der GKV beitragsfrei mitversichert werden, wenn denn ein Elternteil gesetzlich versichert ist.
  • Bei verheirateten Paaren ist für die Kinder eine private Krankenversicherung nötig, wenn das Elternteil, das privat versichert ist, mehr verdient.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei der PKV?

Ob sich der Wechsel in die PKV lohnt, hängt natürlich auch vom Zuschuss des Arbeitgebers ab. Hier zunächst die gute Nachricht: Der Arbeitgeber beteiligt sich auch bei privat versicherten Angestellten an den Kosten für die Krankenversicherung. Um das in die Wege zu leiten, muss der Arbeitnehmer einen Nachweis des Versicherers bei seinem Arbeitgeber vorlegen. Folgende Angaben muss dieser auf jeden Fall enthalten:

  • Höhe der Beiträge
  • Art der Vertragsleistungen
  • Personen, die zuschussberichtigt sind
  • Erfüllung der rechtlichen Grundlage nach 257 Abs. 2a SGB V.

Wenn alles geklärt ist, beträgt der Zuschuss des Arbeitgebers die Hälfte der Kosten, die für den Beitrag der PKV anfallen. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Der Arbeitgeber zahlt nicht mehr als den maximalen Arbeitgeberanteil, der für gesetzlich versicherte Angestellte gilt. Dieser lag im Jahr 2021 bei 384,58 Euro im Monat. Auch dieser Anteil variiert von Jahr zu Jahr und wird aus folgenden Kriterien zusammengestellt:

  • Der allgemeine Beitragssatz der GKV, der 2022 14,6 Prozent beträgt.
  • Die gültige Grenze der Beitragsbemessung, die 2022 bei 4.837,50 Euro monatlich liegt.
  • Der Zusatzbeitragssatz der GKV, der durchschnittlich anfällt, im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent liegend.

Zum Abschluss noch eine wichtige Einordnung: Der Zuschuss des Arbeitgebers wird nur für Beiträge gewährt, die tatsächlich und nachweislich geleistet wurden. Wenn ein Selbstbehalt vorliegt, dann ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, diesen zu übernehmen, kann dies jedoch freiwillig tun. Wenn ein:e Angestellte:r eine Beitragsrückerstattung erhält, dann wirkt sich das nicht auf den Zuschuss aus.


*Aus der Sicht von Selbständigen finden Sie weitere interessante Hinweise in unserem Beitrag „Was muss ich bei der Auswahl einer Privaten Krankenversicherung beachten?“.

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