Stephan Breckheimer zu Social Media: Schon eine Sensibilisierung kann helfen

Inhaltsverzeichnis

Oft kommt es auch zu Abmahnungen. Wo lauern hier die Gefahren?

Eine Zahl von Abmahnung kann schwer genannt werden. Sicherlich ist die Gefahr einer Abmahnung bei privat genutzten Social Media sehr viel niedriger als bei der gewerblichen Nutzung. Hier ist eine grundsätzliche Gefahr immer hoch, sobald Rechtsverletzungen zu Tage treten. Konkurrenz belebt bekanntlicherweise das Geschäft und man begutachtet den Wettbewerber stets mit Argusaugen.

Gibt es auch sogenannte Abmahnfallen?

„Abmahnfallen“ – wie man gerne formuliert – ist eigentlich der falsche Ausdruck, denn eine Falle bedeutet ja, dass man in diese tappt, ohne Vorkehrungen treffen zu können. Grundsätzlich ist das in unserem Rechtssystem aber nicht möglich. Von einer Falle könnte man allenfalls dann sprechen, wenn noch rechtliche Unklarheit herrscht. Diese ist aber spätestens aber dann behoben, wenn es gerichtliche Entscheidungen gibt.

Was sollte ich machen, wenn ich abgemahnt wurde?

Ruhe bewahren! Nicht überhasstet vorgelegte Erklärungen abgeben! Rechtlichen Rat aufsuchen! Auch wenn in den meisten Fällen, der eigene Anwalt wiederum etwas kostet. Er kann helfen, noch größere Gefahr abzuwenden und verhindern, dass das Kind wirklich in den Brunnen fällt. Nicht selten kommt es vor, dass Mandanten erst dann bei mir im Büro nach Rechtsrat suchen, wenn sie bereits Erklärungen abgegeben haben und die ganze Sache richtig teuer wird. Meistens sind diese zunächst davon getrieben, den Schaden möglichst gering zu halten, sparen daher beim eigenen Anwalt und folgen den Ausführungen des gegnerischen Anwalts. Fatal, denn dieser vertritt ja die Interessen seiner Mandantschaft!

Auf was sollte ich im Social Media rechtlich achten?

Rechte anderer nicht verletzen und die eigenen Pflichten wahren. Wie das funktioniert, erfuhr man in meinem Vortrag. Die Teilnehmer haben dort an Hand von Beispielen aufgezeigt bekommen, in welchem Zusammenhang welche Rechte betroffen sind und was dabei zu beachten ist. Mein Ziel war es, ihnen ein kleines Rechtsverständnis im Umgang mit Social Media auf den Weg zu geben.

Herr Breckheimer, vielen Dank für das interessante Gespräch.

Über Stephan Breckheimer

Stephan Breckheimer
(Foto ©: Stephan Breckheimer)

Stephan Breckheimer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Vorwiegend berät und unterstützt er Mandanten aus dem Bereich der Neuen Medien. Dazu zählen unter anderem Fotomodelle, Betreiber kleiner Online-Shops und Rundfunkunternehmen. Zudem gehört Breckheimer der Arbeitsgemeinschaft „Geistiges Eigentum und Medien“ im Deutschen Anwaltsverein (DAV) an und ist Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft.

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?