Staatliche Förderung der betrieblichen Kinderbetreuung

Inhaltsverzeichnis

Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die betriebliche Kinderbetreuung:

Ziel und Gegenstand

Das BMFSF) fördert die Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze. Gefördert werden unter Beteiligung der Arbeitgeber neue Betreuungseinrichtungen sowie neu einzurichtende Gruppen in bestehenden Betreuungseinrichtungen. Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Deutschland zu leisten.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Träger der Betreuungseinrichtung. Dies können öffentliche Träger sowie gemeinnützige oder privat-gewerbliche, freie Träger sein, aber auch Initiativen von Mitarbeitern sowie zivilgesellschaftliche Initiativen und Arbeitgeber selbst, wenn sie Träger der Einrichtung sind. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind Behörden des Bundes. Sie können sich jedoch als Arbeitgeber mithilfe eines Einrichtungsträgers beteiligen.

Voraussetzungen

Es müssen neue Kinderbetreuungsplätze in Betreuungseinrichtungen im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) geschaffen werden.

Eine Gruppe im Sinne der Richtlinie umfasst wenigstens sechs Betreuungsplätze, in begründeten Einzelfällen können auch kleinere Gruppen gefördert werden.

Die Betreuungsplätze müssen für Kinder von Mitarbeitern oder bei Hochschulen auch für Studierende zur Verfügung gestellt werden.

Die Betreuungsplätze müssen für Kinder geschaffen werden, die bei Aufnahme der Betreuung das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Davon ausgenommen sind Geschwisterkinder zwischen dem vollendeten dritten und sechsten Lebensjahr.

Die Unternehmen und Betreuungseinrichtungen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

Die für den Betrieb der Einrichtung nach Bundes- und Landesrecht erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse müssen vorliegen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren.

Die Höhe der Förderung beträgt pauschal 400 EUR pro neu geschaffenem Ganztagsplatz und Monat.

Die Arbeitgeberbeteiligung muss mindestens 250 EUR pro Monat und Ganztagsplatz betragen.

Antragsverfahren

Anträge sind im Online-Verfahren an folgende Adresse zu stellen:

Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung

Kronenstraße 6

10117 Berlin

Tel. (08 00) 0 00 09 45 (kostenlos)

Fax (0 30) 2 84 09-2 10

E-Mail: kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de

Internet: http://www.erfolgsfaktor-familie.de

Die Entscheidung über die Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge unter der Rechts- und Fachaufsicht des BMFSFJ.

Geltungsdauer

Die Richtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2015. Die Zuwendung wird längstens bis zum 30. Juni 2015 gewährt.

Wichtige Hinweise

Das Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung ist Teil des 10-Punkte-Programms für ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot 2013. Mit dem „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ erhalten Unternehmen Zuschüsse, wenn sie eine Tagesmutter oder einen Tagesvater fest anstellen. Informationen hierzu finden Sie unter http://www.fruehe-chancen.de.

(BMFSFJ / Förderdatenbank des Bundes 2012)

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?