Stichwort Nachfolge im Unternehmen: Was sollten Sie bedenken?

Gerade für den Mittelstand ist das Thema aktueller denn je: Hierzulande werden bis 2020 rund 840.000 Firmenchefs aus ihrem Unternehmen ausscheiden. Entsprechende Regelungen dafür haben bisher allerdings nur ein Drittel der Unternehmer getroffen, wie aktuelle Studien ermittelten. Denn wer erfolgreich übergeben möchte, steht nicht selten vor einer Reihe von Herausforderungen und Problemen. Welche grundlegenden Punkte beachtet werden sollten, damit die Nachfolge im Unternehmen reibungslos klappt, beleuchtet folgender Beitrag.

Rechtliche Aspekte

Beim Thema Nachfolge im Unternehmen spielen rechtliche Aspekte eine wesentliche Rolle. Denn es gilt nicht nur die passende Rechtsform zu finden. Auch Haftungsfragen und steuerrechtliche Punkte sollten unbedingt bedacht werden. Experten empfehlen hier, die Interessen zwischen ausscheidendem Firmenchef, Nachfolger und den Konsequenzen für den Betrieb gründlich abzuwiegen. Denn abhängig von der Rechtsform gestaltet sich die Haftung des Unternehmensnachfolgers. Beispielsweise haftet bei einer Personengesellschaft wie einer GbR der Gesellschafter mit seinem privaten Kapital. Bei einer Kapitalgesellschaft, wie einer GmbH, haftet der Nachfolger dagegen nur mit seiner Einlage.

Datenschutz

Anders als bei Start-Ups kann ein Unternehmensnachfolger bereits auf einen etablierten Kundenstamm zurückgreifen. Allerdings sind hier datenschutzrechtliche Fallstricke zu beachten. Denn bei der Weitergabe von Kundendaten gilt das Datenschutzgesetz. Werden Kundendaten unzulässig weitergegeben, kann das für Übergeber und Übernehmer zu empfindlichen Geldstrafen führen. Dieses Risiko wird häufig unterschätzt, wenn es um die Nachfolge im Unternehmen geht. Daher sollten Sie alle Kunden vorab um eine entsprechende Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte bitten.

Formen der Nachfolge im Unternehmen

Ob Unternehmensverkauf oder Schenkung – in welcher Form die Nachfolge im Unternehmen geregelt wird, ist für alle Beteiligten entscheidend. Daher sollten Sie sich frühzeitig und ausführlich über die möglichen Varianten sowie die Vor- und Nachteile informieren.

Schenkung

Übergibt der Firmenchef bereits zu Lebzeiten an seinen Erben, spricht man von einer Schenkung. Dabei werden Vermögensgegenstände an Familienmitglieder entsprechend der Erbfolge übertragen. Wenn mehrere Erben vorhanden sind und das Unternehmen nur an einen davon übergeben werden soll, ist ein Erbausgleich notwendig. Die weichenden Erben stimmen dabei einem notariellen Pflichtteilsverzicht zu und bekommen vom Firmenübergeber angemessene Gegenleistungen. Dadurch können zukünftig keine Pflichtteilansprüche gestellt werden, die das Unternehmen gefährden können. Außerdem können auf diese Weise mögliche Probleme frühzeitig kommuniziert und gelöst werden.

Management-Buy-Out (MBO)

Unter Management-Buy-Out (MBO) versteht man den Verkauf des Unternehmens an einen oder mehrere Führungskräfte. Diese Übernahmeform durch leitende Mitarbeiter kann als Gütezeichen für den Betrieb gewertet werden, da die Nachfolger bereit sind, sich zu einem Management zusammen zu schließen. Außerdem besteht die Chance, dass die Verkaufsverhandlungen vergleichsweise einfacher ausfallen, da die Führungskräfte den Betrieb genau kennen.

Management-Buy-In (MBI)

Falls Mitarbeiter noch ein Familienmitglied die Nachfolge im Unternehmen antreten, kommt es häufig zum Management-Buy-In (MBI). Bei dieser Form der Firmenübergabe kauft ein externer, qualifizierter Interessent den Betrieb. Damit das erfolgreich gelingt, muss unter anderem ein ausführlicher, notariell erstellter Kaufvertrag geschlossen werden, der die rechtlichen Unternehmensverhältnisse und die steuerlichen Erfordernisse beinhaltet.

Institutional-Buy-Out (IBO)

Ähnlich zum Management-Buy-In (MBI) wird die Nachfolge im Unternehmen beim Institutional-Buy-Out (IBO) extern geregelt. Hier wird das Unternehmen allerdings nicht an einen Nachfolger, sondern an einen Finanzinvestor übergeben. Mit Kapitalinvestitionen ermöglicht dieser, dass sich das Unternehmen weiterentwickeln kann. Dabei sollte bedacht werden, dass der Finanzinvestor überwiegend wirtschaftlich entscheidet und den Betrieb nicht kennt. Dadurch kommt es nicht selten zu Personalabbau oder der Verlagerung von Arbeitsschritten.

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