Unfallrekord 2018: so viele Verkehrsunfälle wie nie zuvor – wie unabhängige KFZ-Gutachter helfen können

Jedes Jahr passieren rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Auf Berlin entfielen davon 2018 144.325, wie die Polizei Berlin in ihrem Jahresbericht feststellte. Die Zahl stellt einen neuen Höchstwert dar: Seit 2005 nimmt die Zahl der Unfälle nicht nur bundesweit, sondern ganz besonders in Berlin jährlich zu. Das liegt nicht zuletzt an der gestiegenen Einwohnerzahl. Der Anstieg bedeutet auch mehr dokumentierte Schadensfälle und Kosten für Versicherungen. Diese versuchen, dem Trend mit automatisierten Gutachter-Apps entgegenzuwirken. Doch nur die wenigsten verlassen sich im Schadensfall auf KI-gestützte Apps und setzen stattdessen auf unabhängige KFZ-Gutachter in Berlin.

Warum Versicherungen versuchen, Kosten niedrig zu halten

Viele Schäden lassen sich auf den ersten Blick erkennen. Doch häufig verstecken sich hinter vermeintlich leichten Schäden auch solche, die unmittelbaren Einfluss auf den Wert des Fahrzeugs haben. Eine Autokarosserie kann sich bereits durch leichtes Touchieren der Seite verziehen. Die Kosten für eine Korrektur liegen dann schnell im vierstelligen Bereich.

Bei unverschuldeten Unfällen muss immer beachtet werden, dass die Versicherung der Gegenseite natürlicherweise das Ziel verfolgt, möglichst niedrige Erstattungskosten feststellen zu lassen. Die von Versicherungen beauftragten KFZ-Sachverständigen sind deshalb fast immer durch Partnerverträge an diese gebunden. Dementsprechend arbeiten sie im Sinne der Gegenseite. Unabhängige KFZ-Gutachter sind also für alle Parteien von Vorteil, wenn sämtliche versteckten Kosten und Schäden erfasst werden sollen.

Gründliche Dokumentation verhindert böse Überraschungen

Ist ein Unfall passiert, sollte insbesondere auf Seite des beziehungsweise der Geschädigten frühzeitig ein zusätzlicher, unabhängiger KFZ-Gutachter eingeschaltet werden. Die Versicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich zur Kostenübernahme des zweiten Gutachters verpflichtet. Bei der Erstellung des Gutachtens werden neben den schwer erkennbaren Schäden auch der Fahrzeugrestwert, der zu berücksichtigende Nutzungsausfall und die Wertminderung des Fahrzeugs berücksichtigt. Berufsfahrer und Pendler sind nach Unfallsituationen häufig auf Mietwagen angewiesen. Diese Kompensationskosten werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zwar übernommen. Sie müssen allerdings zuvor gründlich von einem KFZ-Gutachter dokumentiert werden.

Wieso Kostenvoranschläge von KFZ-Werkstätten kein Beweis sind

Häufig gehen die Geschädigten bei Verkehrsunfällen davon aus, dass eine Reparaturkostenanalyse der Werkstatt ihres Vertrauens zur Vorlage bei der Versicherung ausreicht. Diese Kostenvoranschläge reichen im Streitfall vor Gericht jedoch nicht aus, als dass sich Betroffene in Sicherheit wägen können. Hinter vermeintlich kleinen Blechschäden verstecken sich in vielen Fällen weitere beschädigte Teile, die nur schwer zu erkennen sind. Diese werden – wie auch die eingetretene Wertminderung und der zu erwartende Nutzungsausfall – von Kostenvoranschlägen durch die KFZ-Werkstatt nicht berücksichtigt. Um einen vollständigen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, muss also ein unabhängiger KFZ-Gutachter eingeschaltet werden. Jede an Verkehrsunfällen beteiligte Person hat das Recht auf unabhängige Gutachterwahl und muss sich nicht mit den von Versicherungen beauftragten Sachverständigen zufriedengeben.

Unabhängige KFZ-Gutachter in Berlin: 24-Stunden-Erreichbarkeit und kostenlose Beweissicherung bei ungeklärter Schuldfrage

In hektischen Verkehrssituationen lässt sich ein eindeutig Schuldiger oft nicht auf den ersten Blick feststellen. Es ist ganz normal, dass die am Unfall beteiligten Parteien versuchen, die Schuld von sich zu weisen. Deshalb bieten unabhängige Sachverständige in Berlin meist eine kostenlose Beweissicherung an. Dabei werden sämtliche Schäden dokumentiert, fotografiert und archiviert, bis die Schuldfrage geklärt ist. So können auch bei einer Teilschuld noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, die bei ausbleibender Begutachtung sonst gerne unter den Tisch fallen.

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