Unzulässige Google-Bewertungen: Wo die Grenze verläuft
Online-Bewertungen generell und Google-Bewertungen im Speziellen sind längst zur digitalen Währung für den Ruf eines Unternehmens geworden. Ein paar Klicks, ein paar Sterne – und schon manifestiert sich ein Bild in den Köpfen potenzieller Kunden. Positive Rezensionen stärken Vertrauen, negative können dagegen erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten.
Doch was, wenn dieses Bild verzerrt ist, wenn aus konstruktiver Kritik persönliche Angriffe oder gar frei erfundene Behauptungen werden? Gerade bei Google-Bewertungen verbreiten sich solche Inhalte rasant und bleiben oft lange sichtbar. Schnell kann eine einzelne, rufschädigende Rezension wirtschaftliche Existenzen bedrohen.
Die zentrale Frage lautet: Wo verläuft die Grenze zwischen erlaubter Meinungsäußerung und rechtswidrigem Angriff? Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder systematische Fake-Bewertungen sind keine Lappalien, sondern können juristisch handfeste Konsequenzen nach sich ziehen. Doch wie wehrt man sich als betroffener Unternehmer effektiv? Wo fängt die Schmähkritik an, und wann ist eine Tatsachenbehauptung schlicht falsch?
In diesem komplexen Spannungsfeld agieren spezialisierte Juristen, die Unternehmen dabei unterstützen, ihr digitales Ansehen zu wahren. Dazu gehört Die Bewertungslöscher, ein Angebot der Rechtsanwaltskanzlei JURAPORT.SH. Die Bewertungslöscher helfen dabei, unzulässige Inhalte nicht nur zu identifizieren, sondern auch erfolgreich entfernen zu lassen.
Wir sprechen heute mit Kanzleiinhaber und Fachanwalt für IT-Recht Philipp Gabrys über die Fallstricke im Bewertungsdschungel, die psychologische Wirkung ungerechtfertigter Kritik und die strategischen Wege, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Erste Schritte gegen unzulässige Google-Bewertungen
AGITANO: Herr Rechtsanwalt Gabrys, viele Unternehmer fühlen sich einer negativen Google-Bewertung oft hilflos ausgeliefert. Sie beschreiben auf Ihrer Webseite einen Prozess, der mit einer kostenlosen Erstprüfung beginnt. Können Sie uns einen Einblick geben, was genau in dieser ersten Phase passiert? Welche Kriterien legen Sie an, um die Erfolgsaussichten einer Löschung einzuschätzen, noch bevor Sie richtig loslegen?
Philipp Gabrys: In der kostenlosen Erstprüfung, die wir anbieten, verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über die beanstandete Google-Bewertung. Der betroffene Unternehmer übermittelt uns den Inhalt der Rezension und den Kontext.
Wir prüfen dann, ob offensichtliche Rechtsverstöße vorliegen. Dazu gehören unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik oder die Nennung privater Daten. Gerade bei Google-Bewertungen kommt es immer wieder vor, dass ein angeblicher Kundenkontakt nie stattgefunden hat. Dies ist ein Punkt, der juristisch besonders relevant ist.
Ein entscheidender Aspekt ist daher, ob tatsächlich ein Kundenverhältnis bestand. Gibt es hieran Zweifel, ist das ein starker Hebel für eine Löschung. Aufgrund unserer Erfahrung können wir in dieser Phase bereits eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten abgeben.
Fällt diese positiv aus, erläutern wir dem Mandanten transparent die nächsten Schritte und begleiten ihn im weiteren Verfahren zur Löschung der unzulässigen Google-Bewertung.
Wann Google-Bewertungen zur Schmähkritik werden
AGITANO: Der Grat zwischen einer harten, aber noch zulässigen Meinungsäußerung und einer rechtswidrigen Schmähkritik oder Beleidigung ist bei Google-Bewertungen für Laien oft schwer zu erkennen. Gibt es aus Ihrer Erfahrung eine Art Faustregel oder typische Signalwörter, bei denen bei einem Unternehmer sofort die Alarmglocken schrillen sollten?
Philipp Gabrys: Eine solche Faustregel gibt es leider nicht. Eine erste Orientierung bietet manchmal die Unterscheidung zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung. „Das Schnitzel hat mir nicht geschmeckt“ ist eine Meinung und in der Regel zulässig. „Das Schnitzel war verdorben“ ist eine Tatsachenbehauptung, die beweisbar sein muss. Ist sie unwahr, kann die entsprechende Google-Bewertung gelöscht werden.
Aber der Teufel liegt hier im Detail. Wenn die Bewertung lautet „Das Schnitzel war nicht gut“, kann das sowohl als Tatsachenbehauptung als auch als Meinungsäußerung interpretiert werden. Gerade bei Google-Bewertungen sollte deshalb im Zweifel ein Jurist zu Rate gezogen werden, um die rechtliche Einordnung korrekt vorzunehmen.
Alarmglocken sollten bei Unternehmern schrillen, wenn es in einer Google-Bewertung nicht mehr um die Sache, sondern nur noch um die Herabwürdigung einer Person geht. Signalwörter für eine unzulässige Schmähkritik sind oft Fäkal- und Kraftausdrücke, die eine sachliche Auseinandersetzung vermissen lassen. Auch die Bloßstellung von Mitarbeitern ist ein klares Indiz für eine rechtswidrige Bewertung.
Nachweis des Kundenkontakts: Wann Google-Bewertungen rechtswidrig sind
AGITANO: Sie erwähnen, dass Google-Bewertungen auch dann rechtswidrig sind, wenn der Verfasser nie Kunde war. Der BGH hat hier die Position der Unternehmen gestärkt. Wie läuft der Nachweis in der Praxis ab? Google schützt ja oft die Anonymität der Nutzer. Welche Hebel haben Sie als Anwälte, um von Google den Nachweis eines tatsächlichen Geschäftskontakts einzufordern?
Philipp Gabrys: Das ist ein entscheidender Punkt in unserer Arbeit. Wenn unser Mandant den Namen des Bewerters nicht zuordnen kann und ein Kundenkontakt bestreitet, fordern wir Google auf, den Sachverhalt zu prüfen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bewertungsportale in einem solchen Fall eine sekundäre Darlegungslast trifft. Das bedeutet, Google muss bei der betreffenden Google-Bewertung aktiv nachfragen, ob tatsächlich ein Geschäftskontakt bestand, und sich diesen belegen lassen – beispielsweise durch eine Rechnung oder eine Bestellbestätigung.
Bleibt dieser Nachweis aus oder reagiert der Verfasser der Google-Bewertung nicht, ist Google verpflichtet, die Bewertung zu löschen. Wir als Anwälte setzen hierfür die notwendigen rechtlichen Schritte in Gang und sorgen dafür, dass Google seiner Prüfpflicht nachkommt.
Gerade dieser Mechanismus bietet Unternehmen eine wirksame Möglichkeit, sich gegen anonyme oder fingierte Google-Bewertungen erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Warum eine klare Argumentation über Erfolg entscheidet
AGITANO: Der Service Ihrer Rechtsanwaltskanzlei verspricht eine hohe Erfolgsquote und oft schnelle Ergebnisse innerhalb von ein bis vier Wochen. Was macht Ihre Argumentation gegenüber Plattformen wie Google im Kontext von Google-Bewertungen so schlagkräftig? Liegt es allein an der juristischen Stichhaltigkeit oder auch an einer über Jahre aufgebauten Routine und Kenntnis der internen Prozesse von Google?
Philipp Gabrys: Es ist eine Kombination aus beidem. Die juristische Stichhaltigkeit ist die Basis. Wir begründen unsere Löschanträge detailliert und verweisen auf die einschlägige Rechtsprechung. Gerade bei rechtswidrigen Google-Bewertungen ist eine saubere rechtliche Herleitung entscheidend, damit der Fall eindeutig bewertet werden kann.
Genauso wichtig ist aber auch die Routine und die Kenntnis der internen Prozesse von Google. Wir wissen, wie wir unsere Anträge formulieren müssen, damit sie von den zuständigen Abteilungen schnell und korrekt bearbeitet werden. Diese Erfahrung erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit insbesondere dann, wenn Google-Bewertungen inhaltlich oder formal gegen geltendes Recht verstoßen.
Durch unsere Spezialisierung und die Vielzahl an Fällen, die wir bearbeiten, haben wir uns eine Reputation bei den Rechtsabteilungen der Plattformen erarbeitet. Das führt dazu, dass unsere Anträge ernst genommen und zügig bearbeitet werden. So können wir strukturiert und effektiv vorgehen, ohne den sachlichen Ton zu verlassen – ein Aspekt, der in Verfahren rund um unzulässige Online-Bewertungen besonders ins Gewicht fällt.
Unterschiede zwischen Bewertungsplattformen richtig verstehen
AGITANO: Sie agieren nicht nur bei Google, sondern auch auf Plattformen wie Kununu oder Jameda, die ganz unterschiedliche Zielgruppen und Bewertungsrichtlinien haben. Worin liegen die größten Unterschiede und Herausforderungen, wenn man beispielsweise eine Mitarbeiterbewertung auf Kununu mit einer Patientenbewertung auf Jameda vergleicht?
Philipp Gabrys: Die grundlegenden Rechtsprinzipien sind auf allen Plattformen gleich. Allerdings gibt es plattformspezifische Unterschiede. Es unterscheiden sich die Anforderungen und rechtlichen Schwerpunkte, je nach Art der Bewertung und Zielgruppe.
Bei Kununu geht es um Bewertungen von Arbeitgebern durch Mitarbeiter. Hier spielen arbeitsrechtliche Aspekte eine zentrale Rolle, und es geht häufig um interne Vorgänge, die nach außen getragen werden. Die Herausforderung besteht darin, nachzuweisen, dass die Bewertung tatsächlich von einem ehemaligen Mitarbeiter stammt und dass dessen Darstellung aber unwahre Tatsachen enthält.
Bei Jameda haben wir es mit Arzt-Patienten-Bewertungen zu tun. Hier gilt die ärztliche Schweigepflicht, was die öffentliche Erwiderung für den Arzt erheblich erschwert. Zudem sind diese Bewertungen oft sehr subjektiv und emotional geprägt. Gerade hier muss sorgfältig abgewogen werden, wo zulässige Kritik an der Behandlung endet und wo eine unzulässige Schmähkritik oder eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Arztes beginnt.
Jede Plattform bringt somit ihre eigenen juristischen und kommunikativen Besonderheiten mit sich, auf die wir unsere Argumentation individuell abstimmen.
Vielen Dank, Herr Gabrys, für diese detaillierten Einblicke in Ihre Arbeit und die wertvollen Informationen rund um unzulässige Google-Bewertungen.
Rechtssicherer Umgang mit unzulässigen Google-Bewertungen schützt den Ruf von Unternehmen
Google-Bewertungen sind für Unternehmen heute weit mehr als bloße Kommentare. Sie sind Teil des digitalen Marketings und beeinflussen maßgeblich den geschäftlichen Erfolg und das öffentliche Vertrauen. Doch nicht jede Rezension entspricht den rechtlichen Vorgaben. Falsche Tatsachen, Beleidigungen oder manipulierte Bewertungen können erheblichen Schaden anrichten. Deshalb ist es entscheidend, unzulässige Inhalte nicht hinzunehmen, sondern konsequent zu prüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen.
Wie das Interview mit Fachanwalt Philipp Gabrys zeigt, bietet das Recht klare Möglichkeiten, sich gegen ungerechtfertigte Kritik zu wehren. Eine strukturierte Vorgehensweise, juristische Expertise und ein sachlicher Umgang mit den Plattformen sind der Schlüssel zum Erfolg. Unternehmen sollten ihre Google-Bewertungen regelmäßig überwachen und im Zweifel professionelle Unterstützung hinzuziehen – für einen fairen, transparenten und rechtssicheren Online-Ruf.
Interviewee Philipp Gabrys
Philipp Gabrys ist Rechtsanwalt seit 2007 und Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Er studierte in Frankfurt (Oder) mit dem Schwerpunkt Medienrecht und absolvierte sein Referendariat in Kiel und Mailand.
Mit seiner Kanzlei JURAPORT.SH zählt er zu den führenden Experten im Bereich Online-Reputationsrecht und digitaler Unternehmenskommunikation. Mit Die Bewertungslöscher unterstützt er Unternehmen bei der rechtssicheren Entfernung unzulässiger Online-Bewertungen.
Philipp Gabrys ist Mitglied zahlreicher Fachverbände, darunter DAV, GRUR und BvD, und engagiert sich in regionalen Wirtschaftsnetzwerken in Schleswig-Holstein.


