Die Bilanz zur Gewinnermittlung
Bei der Bilanz handelt es sich um einen Bestandteil des Jahresabschlusses. Am Bilanzstichtag kommt es zur Gegenüberstellung der Vermögenswerte und der Schulden eines Unternehmens. Gemeinsam mit der Gewinn- und Verlustrechnung bildet die Bilanz den Jahresabschluss eines Betriebs.
Man unterscheidet zwischen der Steuer- und der Handelsbilanz. Diese verfügen jeweils über unterschiedliche Regelungen, sodass die Gewinne entsprechend voneinander abweichen können. Entscheidend für die Steuerfestsetzung seitens des Finanzamts ist aber immer der Gewinn, den die Steuerbilanz ausweist.
Wer muss alles eine Bilanz erstellen
Nicht jeder Unternehmer muss auch eine Bilanz erstellen. Diese ist nämlich mit recht großem Aufwand verbunden, sodass kleinere Selbstständige und Unternehmer davon ausgenommen sind. Dabei spielen gleich mehrere Faktoren eine wichtige Rolle und entscheiden darüber, ob eine Bilanzierungspflicht besteht oder nicht.
Einige Faktoren sind maßgeblich
Ob man eine Bilanz erstellen muss, hängt ab von:
- Umsatz und Gewinn des Unternehmens
- der gewählten Rechtsform
- der ausgeübten Tätigkeit.
Kurzüberblick zum Bilanz erstellen
Im Kurzüberblick sieht es wie folgt aus:
- Sind Sie ein gewerblich tätiger Einzelunternehmer. Sie müssen eine Bilanz erstellen, wenn entweder Ihr Gewinn die 60.000 Euro oder Ihr Umsatz die 600.000 Euro überschreitet.
- Freiberufler sind von der Bilanzierungspflicht ausgenommen. Das bedeutet, dass sie immer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen können. Dies ist unabhängig davon, wie hoch Umsatz und Gewinn ausfallen.
- Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel eine GmbH, müssen immer eine Bilanz erstellen.
Diese Punkte sind unbedingt zu beachten.
Eine Bilanz erstellen: So geht’s
Wenn Sie eine Bilanz erstellen möchten, dann bestehen mehrere Optionen:
- So können Sie zum Beispiel die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, um sich kompetente Unterstützung zu holen.
- Es ist allerdings auch möglich, diese selbst mithilfe einer Buchhaltungssoftware zu erstellen. Es gibt zahlreiche Vorlagen, Muster und Beispiele, die genutzt werden können.
- Auch die Einstellung oder Beauftragung einer Buchhaltungskraft oder eines Bilanzbuchhalters ist eine Möglichkeit.
Notwendige Aktivitäten, um eine Bilanz zu erstellen
In jedem Falle müssen einige grundlegende Aktivitäten beim Bilanz erstellen durchgeführt werden.
1. Inventur durchführen
Um eine Bilanz zu erstellen, muss im ersten Schritt eine Inventur durchgeführt werden. Im Rahmen dieser werden alle vorhandenen Vermögenswerte aufgeführt.
2. Konten abschließen
Der nächste Schritt besteht darin, alle Konten der Bilanz und der GuV am Bilanzstichtag abzuschließen.
3. Aktiva und Passiva kontrollieren
Nun müssen sowohl die aktiven als auch die passiven Bilanzposten auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Dabei werden die Passiva mit den Buchhaltungsunterlagen abgestimmt. Die aktiven Bilanzposten werden mit den Ergebnissen der Inventur verglichen.
4. Rückstellungen bilden
Für den Fall, dass ungewisse Verbindlichkeiten bestehen, sind entsprechende Rückstellungen zu bilden. Diese wirken sich negativ auf den Gewinn Ihres Unternehmens auf.
5. Schlussbilanz aufstellen
Im letzten Schritt wird die Schlussbilanz aufgestellt. Diese zeigt die gegenwärtige Vermögens- bzw. Schuldenlage Ihres Unternehmens auf. Dabei werden die Endbestände von Aktivkonten und Passivkonten eines Geschäftsjahres übernommen.
Die fünf Aktivitäten sind unbedingt zu beachten, wenn Sie eine Bilanz erstellen.
Anforderungen, um eine Bilanz zu erstellen
An eine Bilanz werden genau definierte Anforderungen gestellt. Diese sind zu erfüllen, damit das Finanzamt diese steuerlich anerkennt. Hierbei handelt es sich um:
- Bilanzidentität
- Bilanzklarheit
- Bilanzwahrheit
- Bilanzkontinuität.
Auf die einzelnen Kriterien gehen wir im Nachfolgenden kurz ein.
Bilanzidentität
Unter der sogenannten Bilanzidentität versteht man die Voraussetzung, dass die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Werte eins zu eins mit den Werten der Schlussbilanz übereinstimmen. Hier darf es somit zu keinen Abweichungen kommen.
Bilanzklarheit
Mit Bilanzklarheit ist gemeint, dass die Vermögensgegenstände und Schulden übersichtlich dargestellt werden müssen. Das gilt auch für die Erträge und die Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Schließlich werden in der GuV-Erträge und -Aufwendungen eines Betriebs gegenübergestellt.
Das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) beeinflusst die Passivseite der Bilanz. Konkret bedeutet dies: Ein sachverständiger Dritter ist in der Lage, die Bilanz ohne großen Zeitaufwand zu lesen und zu verstehen. In der Regel handelt es sich beim sachverständigen Dritten um einen Prüfer oder Sachbearbeiter im Finanzamt.
Bilanzwahrheit
Bilanzwahrheit bedeutet, dass alle Schulden und das Eigenkapital auf der Passivseite ausgewiesen wurden. Alle Vermögensgegenstände auf der Aktivseite korrekt dargestellt sind. Damit ist gemeint, dass diese den steuerlichen und handelsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Bilanzkontinuität
Wenn man von der Bilanzkontinuität spricht, dann ist damit gemeint, dass die einmal gewählte Bilanzierungsmethode auch in Zukunft bei der Erstellung beibehalten wird. Daher sind immer dieselbst Bewertungsgrundsätze anzuwenden. Zudem müssen die Werte der Bilanz die Grundlage für Nachfolgende bilden.
Wichtige Tipps beim Bilanz erstellen
Achten Sie auf die Bilanzsumme. Wenn sich nach Aufstellung der Aktiva eine bestimmte Summe ergibt, dann muss die Summe der Passiva identisch sein. Stimmen beide Zahlen nicht überein, dann wurde bei der Bilanzerstellung ein Fehler gemacht.
Eine Buchhaltungssoftware kann viel Arbeit abnehmen. Bei einer Bilanzsoftware zum Beispiel lässt sich diese mit einem Klick elektronisch ans zuständige Finanzamt übermitteln.
Für die Erstellung und die Analyse der Bilanz am Ende eines Geschäftsjahres empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu suchen. Nur so ist die Rechtssicherheit gewährleistet.
Die Gewinnermittlung mittels Bilanz bringt auch Nachteile mit sich. Sie verpflichtet nämlich zur doppelten Buchführung. Dies ist mit großem Aufwand verbunden. Sofern es möglich ist, sollte besser eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung angefertigt werden.