Bund fördert in 2013 junge, innovative Unternehmen auf 48 deutschen Messen

Junge, innovative Unternehmen haben auch 2013 die Chance, zu besonders günstigen Bedingungen an internationalen Messen in Deutschland teilzunehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat dafür im Rahmen eines Förderprogramms 48 internationale Messen ausgewählt. Ziel des Programms ist es insbesondere, den Export neuer Produkte und Verfahren zu unterstützen. Förderfähig sind Beteiligungen an Gemeinschaftsständen, die von den jeweiligen Veranstaltern der ausgewählten Messen organisiert werden.

Für das Förderprogramm 2013 stehen wie schon in diesem Jahr drei Mio. Euro bereit. Im Jahr 2012 wurden fast 700 Firmen auf 55 internationalen Messen in Deutschland unterstützt. Bedingt durch das diesjährige starke Messeprogramm waren das einige Veranstaltungen mehr als 2013.

Eine Übersicht der für die Förderung relevanten Veranstaltungen im Jahr 2013 sowie Antragsformulare stehen zum Download auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung bereit. Der AUMA_Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft bietet ebenfalls eine Übersicht der Messen und weiterführende Informationen zur Antragstellung auf seiner Website unter www.auma.de. Außerdem informiert er generell über Förderprogramme für Aussteller.

Zum MesseGuide Deutschland 2013.

(AUMA_Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. 2012)

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine, innovative Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.  Das Unternehmen muss jünger als 10 Jahre sein.

Voraussetzungen

Förderfähig sind Unternehmen, die sich durch die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung auszeichnen. Die Entwicklungen bzw. Verbesserungen müssen sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen unterscheiden.
Das Unternehmen muss der Industrie, dem Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen zuzuordnen sein.
Der Gemeinschaftsstand ist vom Messeveranstalter zu organisieren und soll aus mindestens zehn Ausstellern bestehen, ausschließlich geförderte Standfläche enthalten und in der Regel zwischen 6 und bis 15 qm Standfläche pro Aussteller umfassen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt pro Messe und Aussteller zwischen 500 EUR und 7.500 EUR.
Förderfahig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes. Der Aussteller hat einen Eigenanteil von 20% der förderfähigen Kosten bei den ersten zwei Messebeteiligungen und von 30% ab der dritten Messebeteiligung zu übernehmen.
Förderfähig sind jeweils zwei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe.

Weiterführende Informationen auf der Website der Förderdatenbank des Bundes.

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?