Claus-Peter Schaffhauser: DAS erklärt Alles oder Technik kann auch hilfreich sein

Hans Filbinger, begnadeter Ministerpräsident mit partiellem Gedächtnisverlust, wie wir ihn schon bei Manfred Kohl und Roland Koch (letzterer ein begnadeter Jurist) erlebt haben, wurde von Rolf Hochhuth 1978 als „furchtbaren Juristen“ bezeichnet. Ein Unding!

Im weiteren Verlauf wurden vier Todesurteile entdeckt, die Filbinger als Militärrichter der Kriegsmarine 1943 und 1945 beantragt oder gefällt hatte. Er bestritt zunächst drei davon und gab dann an, sie vergessen zu haben, hielt aber an ihrer Rechtmäßigkeit fest.

Die Logik zu Ende gedacht, hat es Freisler damals eigentlich nur etwas übertrieben mit seinen Volksgerichtsurteilen.

1985 wurde bekannt, dass seine Witwe Marion Freisler eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezog. Frau Freisler bezog hierbei ab 1974 noch zusätzlich einen Berufsschadensausgleich. Die Begründung für dessen Zahlung lautete, dass im Falle Freisler unterstellt werden müsste, dass er, wenn er den Krieg überlebt hätte, als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes hohe Einkommen erzielt hätte. Trotz des erheblichen öffentlichen Aufsehens über diese Entscheidungen blieb es bei dieser Rentenzahlung für Frau Freisler, da die Argumentation als gesetzeskonform zu bewerten war. Als angesehene und wohlhabende Frau verstarb sie 1997.

Recht muss eben Recht bleiben. Und Sippenhaft geht schon gleich gar nicht.

Frau Merk räumt übrigens ein, dass das eine oder andere in diesem Fall zumindest merkwürdig ist (sic!), aber die Unabhängigkeit und Überlastung der Gerichte sind halt wie sie sind. Frau Merk glaubt sagen zu können, dass man die Geschichte mit der Steuerhinterziehung der HVB vielleicht auch ein paar Jahre früher hätte verfolgen können, aber das war Alles irgendwie zu vage, obwohl damals und auch heute die Gerichte personell ausreichend ausgestattet gewesen seien. Aber unabhängig waren Richter schon immer und das von ihnen gesprochene Recht gilt natürlich, sonst könnte man sich ja auf gar nichts mehr verlassen.

Würde allerdings die Geschichte, in sagen wir mal 100 Jahren, feststellen, dass in Deutschland oder auch nur in dem einen oder andern Bundesland ein Unrechtssystem geherrscht haben sollte, dann wäre damals nicht unbedingt immer Recht gesprochen worden, was man dann auf Antrag nachträglich revidieren lassen könnte. Verurteilte Fahnenflüchtige, die sich in den 40iger Jahren von einem Unrechtsstaat abgewendet haben, und damals dafür mit dem Tode bestraft wurden, blieben lange Jahre rechtskräftig verurteilt, da unabhängige Richter von Heute nicht den Mut aufbringen können, diese Schandurteile aufzuheben. Am 17. Mai 2002 kam es dann auch zur pauschalen Rehabilitation von bisher ausgeklammerten Personengruppen (Homosexuelle, Deserteure und andere bis dato nicht-rehabilitierte Opfergruppen). Noch immer ausgeschlossen ist der Tatbestand des Landesverrat und Hochverrat, auch wenn er in Kombination, etwa mit der (unausweichlichen) Desertion passierte. Jemand, der desertierte und sich den Alliierten anschloss ist in Deutschland also rechtlich nicht rehabilitiert. Tja, so ist das eben in einem Rechtsstaat und seinen Nachfolgerorganisationen.

Wie schrieb Hitler damals so schön in seinem Bestseller Mein Kampf: „Der Soldat kann sterben, der Deserteur muss sterben“

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