Der Umzug ins Ausland – für den Job

Haben Sie einen gut bezahlten Job und sind glücklich, mit dem was sie tun? Beantworten Sie diese Frage mit „Ja“ können Ihre Mitmenschen neidisch sein. Doch was tun Sie, wenn plötzlich ein sehr interessantes Jobangebot aus dem Ausland im Briefkasten landet? Der Job ist viel besser bezahlt, das Haus oder die Wohnung wird vom Arbeitgeber gestellt und eine Auslandserfahrung ist in der heutigen Zeit viel wert. Ziehen Sie mit Ihrem Ehepartner und den Kindern in ein neues (berufliches) Abenteuer oder bleiben Sie in Ihrem bekannten „Nest“? Wenn Sie sich für Ihren neuen Job entscheiden, so gibt beim Umzug viel zu bedenken.

Die richtige Umzugsfirma als Retter in der Not

Sie entscheiden sich für den Umzug und damit den neuen Job – im Ausland. Alles kein Problem, denken Sie, denn es sind ja noch ein paar Monate Zeit. Doch was gibt es alles zu beachten für einen Umzug ins Ausland? Für einen perfekten Ablauf beim Umzug hilft Ihnen die richtige Umzugsfirma. Spezielle Firmen, wie zum Beispiel das Umzugsunternehmen Frasch sind auf Umzüge, unter anderem auch europaweit spezialisiert. Professionelle Umzugsunternehmen wissen, worauf es dabei ankommt und übernehmen alle anfallenden Formalitäten für Sie:

  • Zollanmeldung
  • Versicherungsschein
  • Empfangsbestätigung der Fluggesellschaft
  • Anerkenntnis des Absenders der Rechtsgrundlagen

Da diese Aufgaben übergeben wurden, können Sie sich um alles weitere kümmern: Die Wohnung streichen und notfalls Renovierungen durchführen, den Festnetzanbieter kündigen, Nachsendeaufträge bearbeiten et cetera.

Wichtige Vorbereitungen für einen problemlosen Ablauf des Umzugs

Professionelle Umzugshelfer untersützen Sie vor und während des Umzugs mit nützlichen Handgriffen. Sie helfen Ihnen beim Einpacken Ihrer Einrichtung und gehen sicher, dass nichts zu Schaden kommt. Die richtige Entrümpelung und eine vorschriftsmäßige Entsorgung sind ebenfalls zu bedenken. Im Umzugsstress geschieht es oft, dass die verschiedensten Dinge in einem großen Container gesammelt entsorgt werden. Um die Umwelt zu schonen, sorgen ausgewählte Umzugshelfer für eine gesonderte Entsorgung von Elektromüll und Problemmüll, wie Chemikalien oder Spraydosen.

Können Sie sich in der Hektik nicht von den Habseligkeiten trennen, die sich über die Jahre hinweg angesammelt haben, sorgt die Umzugsfirma für eine passende Möbellagerung in Deutschland. Nachdem Sie sich im neuen Zuhause im Ausland eingelebt haben, können Sie immer noch entscheiden, was mit dem eingelagerten Mobiliar geschieht. Denken Sie bei der Einlagerung an eine genaue Inventarliste, damit Ihr Hab und Gut schnell und einfach wiedergefunden werden kann.

Lassen Sie sich helfen und der Umzug ins Ausland ist so leicht wie nie!

Teilkosten beim Umzug übernimmt der Arbeitgeber

Ein Umzug ist immer teuer, sei es innerhalb Deutschlands oder im Ausland. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Teilkosten beim Umzug zu übernehmen, doch oft werden die Umzugskosten für den Job übernommen. Rahmenverträge zwischen Arbeitgeber und Umzugsfirma helfen, die Kosten der Spedition zu senken.

Aber Achtung! Vergessen sie nicht die Probezeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb dieser Probezeit beendet, sind Sie als Arbeitnehmer in der Rückzahlungspflicht der Kosten. Gründe hierfür sind:

  • Die Kündigung des Arbeitnehmers
  • Ein Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers
  • Eine arbeitsgeberseitige verhaltens- oder personenbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung zählt allerdings nicht als Grund für die Rückzahlungspflicht.

Trotz Auslandsaufenthalt gilt die Steuerpflicht – zumindest teilweise

Auch wenn Sie im Ausland wohnen und arbeiten, unterliegen Sie trotz allem der (beschränkten) deutschen Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht ist dann erfüllt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Mietverträge gekündigt, eigene Immobilien verkauft oder langfristig fremdvermietet werden
  • Abmeldung bei der Behörde
  • Maximalaufenthalt in Deutschland beläuft sich auf 183 Tage im Jahr

Das einzige Einkommen aus Deutschland darf sich aus der Vermietung der Immobilien, Renten und Dividenden von deutschen Kapitalgesellschaften zusammensetzen.

Auch im neuen ausländischen Wohnsitz muss man Steuern bezahlen. Besteht zwischen Deutschland und dem neuen Wohnsitz allerdings ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA), wird das Besteuerungsrecht entweder ganz dem einen oder dem anderen Staat zugewiesen oder unter beiden Staaten aufgeteilt. Ist ersteres der Fall, sind Sie in einem Land von den Steuern befreit.

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