EEG-Umlage 2013: Förderbetrag für Erneuerbare Energien steigt um 0,2 Cent, Industrieförderung um 0,3 Cent

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Die Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energien steigt nach Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) im kommenden Jahr von heute rund 2,1 Cent auf voraussichtlich 2,3 Cent pro Kilowattstunde Strom. „Das ist der Anteil an der so genannten EEG-Umlage, der direkt für den Ausbau Erneuerbarer Energien verwendet wird“, erklärt BEE-Geschäftsführer Harald Uphoff. Die reinen Förderkosten für die Erneuerbaren machen damit weniger als die Hälfte der EEG-Umlage 2013 aus. Diese wird nach Berechnungen des BEE auf bis zu 5,2 Cent pro Kilowattstunde Strom ansteigen. Würde zusätzlich zu den getroffenen Annahmen die Liquiditätsreserve für das kommende Jahr drastisch erhöht, könnte die Umlage sogar um weitere 0,3 Cent/kWh ansteigen.

„Die reinen Förderkosten für den Ausbau der klima- und ressourcenschonenden Erneuerbaren Energien erhöhen sich im nächsten Jahr lediglich um 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Das rechtfertigt weder, den Ausbau der Erneuerbaren deutlich zu verlangsamen, noch das bestehende Fördersystem generell infrage zu stellen“, hält Uphoff den jüngsten Diskussionen um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entgegen. Ursachen für den Anstieg der EEG-Umlage sind neben dem Zuwachs Erneuerbarer Energien vor allem die ausgeweitete Industrieförderung, sinkende Strompreise an der Börse sowie der nachträgliche Ausgleich zu geringer Einnahmen im laufenden Jahr.

Allein auf die Industrieförderung entfällt nach Berechnungen des BEE ein Anteil an der EEG-Umlage 2013 von 1,3 Cent pro Kilowattstunde – immerhin ein Viertel des Gesamtbetrages und rund 0,3 Cent mehr als in diesem Jahr. „Wenn die Bundesregierung eine Industrieförderung in dieser Größenordnung für notwendig hält, muss sie dafür andere Instrumente wählen als ausgerechnet die Stromrechnung der Verbraucher“, fordert Uphoff. Dies könnten z. B. entsprechende steuerliche Regelungen sein.

Der Rückgang der Börsenstrompreise und die Nachholung für 2012 schlagen in der EEG-Umlage 2013 mit jeweils 0,7 Cent/kWh zu Buche. Hinzu kommen etwa 0,3 Cent/kWh für die Kosten der Marktprämie und des Liquiditätspuffers. „Schaut man sich die einzelnen Bestandteile an, wird sofort klar: Die EEG-Umlage ist kein Preisschild für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Deshalb geht auch die einseitige Kostendiskussion der letzten Wochen völlig an der Sache vorbei.“

Die Erneuerbaren Energien tragen maßgeblich dazu bei, dass der Strompreis an der Börse sinkt, da Wind- und Solarenergie ohne Brennstoffkosten auskommen und teure fossile Kraftwerke vom Markt drängen. Nutznießer dieses Effektes sind bisher vorwiegend Großabnehmer, die sich direkt an der Strombörse eindecken. Das Gros der privaten Verbraucher sowie kleine Unternehmen profitieren hingegen nicht von der Entwicklung. Im Gegenteil: Sie müssen sinkende Börsenpreise über eine steigende EEG-Umlage kompensieren helfen.

„Der Berechnungsmechanismus für die EEG-Umlage muss grundlegend reformiert werden. Die Preissenkungen, die die Erneuerbaren an der Börse bewirken, müssen auch zu sinkenden Kosten bei den Verbrauchern führen anstatt deren Stromrechnung über eine steigende EEG-Umlage zu erhöhen“, mahnt Uphoff an.

Eine Möglichkeit, die Verbraucher kurzfristig zu entlasten, sieht der BEE darin, regenerativ erzeugten Strom von der Stromsteuer zu befreien. Hierdurch könnte der Strompreis für Privathaushalte um 0,5 Cent/kWh sinken. Uphoff: „Die Stromsteuer wurde zur Kompensation von Umwelt- und Gesundheitskosten, die durch die fossil-atomare Stromerzeugung verursacht werden, eingeführt. Dass diese Steuer immer noch auf die sauberen Erneuerbaren Energien erhoben wird, ist unlogisch und systemwidrig. Hier gibt es einen sinnvollen Handlungsspielraum für die Bundesregierung.“

-> Hintergrundpapier zur Umlage-Berechnung des BEE

(Quelle: BEE Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.)

Weiterführende Artikel:

EEG Befreiungen im Zwielicht – Zusammenfassung vom Bund der Energieverbraucher e.V. (Link)

"Energiewende absurd" von Report Mainz (05:56)

 

Auf die EEG-Umlage zur Finanzierung der Erneuerbaren Energien fallen zusätzlich noch 19% Mehrwertsteuer an – damit zählt Strom anders als Katzen- und Hundefutter oder antike Vasen nicht zu den „Gütern des lebensnotwendigen Bedarfs“ auf die ein ermäßigter Steuersatz von 7% fällig ist. Allein mit der MwSt auf die EEG-Umlage hat der Bund 2011 fast eine Milliarde Euro hinzuverdient, die nicht zweckgebunden sind.

Hinzu kommt auch eine weitgehende Befreiung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage, wodurch die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Haushalte überproportional zur Finanzierung der Energiewende beitragen. Diese energieintensiven Unternehmen verbrauchen 18% des gesamten Stroms, kommen allerdings nur für einen Anteil von 0,3% am Umlagebetrag auf. Diese Unternehmen werden somit von den KMU und den privaten Haushalten mit rund 9 Mrd. Euro pro Jahr subventioniert.

Insgesamt ergibt sich ein positiver volkswirtschaftlicher Nutzen der Energiewende, der auch jüngst von einer vom Bundesumweltministerium geförderten Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI), dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) und dem Institut für Zukunfts-EnergieSysteme (IZES) bestätigt wurde: Der gesellschaftliche Nutzen Erneuerbarer Energien beläuft sich demnach allein im Strombereich auf mindestens 21 Milliarden Euro pro Jahr. Dem standen im Jahr 2011 nominelle Aufwendungen von knapp 14 Milliarden Euro für die Förderung umweltfreundlicher Elektrizität gegenüber. Das größte Problem der Energiewende ist somit vor allem die gerechte Verteilung der Kosten.

(mb)

 

 

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