Kaum ein Markt wächst derart rasant wie jener für Elektronik. Nehmen wir das Beispiel Smartphone in Deutschland – jeder Dritte hat eines. Steigender Wohlstand, das ist die eine Seite dieses Wachstumstrends, steigende Herausforderungen für unsere Gesellschaft in puncto Umweltschutz die andere. Denn die kleinen Alleskönner bergen durchaus Risiken für unser Ökosystem in sich. Im Folgenden zeigen wir auf, welche Rahmen der Gesetzgeber in Bezug auf die Entsorgung von Elektronik gesetzt hat und welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung drohen.
EVPG, RoHS und WEE …
Die Liste an derart verwirrenden Kürzeln ließe sich noch beliebig fortsetzen. Sie alle enthalten, sowohl für Gewerbetreibende (zum Beispiel Online-Händler von Elektronik- und Elektroprodukten) als auch für deren Kunden zahlreiche gesetzliche Vorgaben, welche Vorschriften in puncto Entsorgung für sie relevant sind respektive einzuhalten haben.
1. Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (kurz: EVPG)* besagt, dass nur jene Produkte, die ein CE-Kennzeichen enthalten innerhalb der Europäischen Union (EU) in Betrieb genommen beziehungsweise verkauft werden dürfen. Zu beachten ist: Das gilt für den gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Das heißt, bereits die Auswahl der Rohmaterialien muss dem EVPG entsprechen. Weiters ist die Senkung des Energieverbrauchs im Stand-by-Betrieb in den Fokus gerückt. Aber auch in Bezug auf die umweltgerechte Entsorgung legt das EVPG ganz klare Standards fest.
2. Restriction of Hazardous Substances (RoHS)
Der Begriff Restriction of Hazardous Substances (kurz: RoHS)** stammt aus dem Englischen. Übersetzt bedeutet er so viel, wie „Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe“. Sie ist eine EU-weit geltende Richtlinie, die in Deutschland in Form der Elektrostoffverordnung (ElektroStoffV) ihre Umsetzung in deutsches Recht gefunden hat. Mit der Verordnung sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Umwelt und Gesundheit zu leisten, indem die dauerhafte Verwendung gefährlicher Stoffe (zum Beispiel Blei, Quecksilber, et cetera) in Elektro- und Elektronikgeräten auf das höchst mögliche Minimum reduziert wird.
3. Waste of Electrical and Electronic Equipment (WEEE)
Am 13. August 2012 trat die vom Europäischen Parlament und Rat beschlossene WEEE-Richtlinie in Kraft.*** Die Abkürzung steht für Waste of Electrical and Electronic Equipment, was im Deutschen so viel wie „Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall“ bedeutet. Vorrangiges Ziel der Richtlinie ist schädliche Auswirkungen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu vermeiden. Das betrifft sowohl die Phase der Entstehung als auch jene der Bewirtschaftung. In Phasen des Produktzyklus, in denen Vermeidungen unmöglich sind, sollten wenigstens Verringerungen der Schäden realisiert werden.
Unsachgemäße Elektronik-Entsorgung wird teuer
Elektro- und Elektronik-Altgeräte unsachgemäß zu entsorgen, schadet in erster Linie der Umwelt. Kann aber auch richtig teuer werden. So musste einem Bericht von SPIEGEL-Online zufolge der Wal-Mart Konzern eine Strafe in Millionenhöhe bezahlen – weil Mitarbeiter Elektronik-Müll nicht sachgerecht entsorgt hatten.
Notfalls Expertise von außen beanspruchen
Für einen milliardenschweren Handelsriesen mag dies noch verkraftbar sein. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bereits kleinere Geldstrafen existenzbedrohend sein. Vom darauf folgenden möglichen Imageschäden erst gar nicht zu reden. Wer hier als Unternehmer unsicher ist, sollte Expertise von außen einholen. Die Kühn Entsorgung beispielsweise ist einer von vielen auf dieses Thema spezialisierten Dienstleister. Sie sorgen zusammen mit Ihnen für eine fachgerechte Entsorgung von Elektronik aller Art. Das gute Gefühl etwas für den Umweltschutz getan zu haben gibt es dabei inklusive.
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*Detaillierte Informationen zu den aktuell geltenden EVPG-Richtlinien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter folgendem Link zusammengefasst: http://www.bmwi.de/DE/Service/gesetze,did=212540.html
**Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union: Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung), Link zum PDF-Download: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:174:0088:0110:de:PDF
***Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union: Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung), Link zum PDF-Download: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:197:0038:0071:de:PDF