Innovationspreis der deutschen Wirtschaft: Bewerbungs-Informationen und Preisträger

Bewerbung zum 33. Innovationspreis der deutschen Wirtschaft

Die Bewerbungsunterlagen sind unter www.innovationspreis.com einzureichen. Der Bewerbungsschluss ist zum 10. Oktober 2013. Die eingereichten Bewerbungen werden auf den Internetseiten des Innovationspreises und der Partner veröffentlicht. Die Finalisten und Sieger werden zusätzlich in Wort und Bild im Internet und den Medien dokumentiert.

– Alle Innovationen erfahren eine faire, neutrale Beurteilung durch den wissenschaftlichen Ausschuss – das Entscheidungskuratorium des Innovationspreises der deutschen Wirtschaft wird von neutralen und unabhängigen Institutionen und Personen ausgerichtet.

– Zusätzlich zu den Preisträgern werden alle Finalisten in jeder der Kategorien ausgezeichnet.

– Die Sieger, Finalisten und Bewerber werden in eine breite Kommunikationskampagne integriert und prominent platziert.

– Die siegreichen Unternehmen werden mit der Internetseite des „Innovationspreises der deutschen Wirtschaft“ (bei Google auf der ersten Seite an erster Position) verlinkt.

Definitionen:

Innovation: Nach Joseph Schumpeter ist Innovation die Durchsetzung einer technischen oder organisatorischen Neuerung, nicht allein ihre Erfindung. Innovator ist der schöpferische Unternehmer (im Gegensatz zum Arbitrageunternehmer, der lediglich vorhandene Preisunterschiede zur Gewinnerzielung ausnutzt), der auf der Suche nach neuen Aktionsfeldern den Prozess der schöpferischen Zerstörung antreibt. Man unterscheidet in diesem Sinne u.a. technische, organisatorische, institutionelle und soziale Innovationen.

Großunternehmen: Zu Großunternehmen zählen folgende Unternehmen:
– Sie beschäftigen mehr als 5.000 Mitarbeiter oder
– Ihr Umsatz liegt oberhalb von € 1 Mrd.

Unternehmen mit innovativen Personalkonzepten: Zu Unternehmen mit einem innovativen Personalkonzept zählen folgende Unternehmen:
– Sie haben ein Konzept, das relevant für die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmens ist.
– Das Konzept ist bereits teilimplementiert.
– Ergebnisse müssen messbar sein.

Mittelständische Unternehmen: Zu mittelständischen Unternehmen zählen folgende Unternehmen:
– Sie beschäftigen nicht mehr als 5.000 Mitarbeiter und
– haben eine Konzernbeteiligung von maximal 25%.

Start-up-Unternehmen: Zu Start-up-Unternehmen zählen folgende Unternehmen:
– Sie beschäftigen weniger als 50 Mitarbeiter und
– sind nicht älter als 10 Jahre und
– haben eine Konzernbeteiligung von maximal 25%.

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Weiteführende Informationen auf www.innovationspreis.com.

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