Reifen wechseln auch beim Firmenwagen: Der Winter kommt!

Der Firmenwagen gilt bei vielen Arbeitnehmern als Statussymbol. Außerdem übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten, die für die Instandhaltung des Wagens anfallen – von Reparatur über Reifen-Wechsel bis zum TÜV. Für das Finanzamt ist ein Firmenwagen ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Deshalb muss man darauf achten, ob sich ein Firmenwagen wirklich lohnt. Auch in Fragen der Sicherheit sollte man Firmenwagen stets die Augen offen halten: Schließlich fahren gerade Außendienstmitarbeiter oft viele hundert Kilometer im Jahr.

Sicherheit beim Firmenwagen fängt bei den Reifen an

Für TÜV und Instandhaltung ist beim Firmenwagen der Arbeitgeber verantwortlich, da er der Halter des Fahrzeugs ist. Wenn beispielsweise der TÜV abgelaufen ist oder sonstige Mängel vorliegen, darf er keine Fahrt anordnen, sonst droht ihm ein Bußgeld. Das gilt auch für die Bereifung: Er muss den passenden Reifen finden, denn seit Ende November 2010 gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht. Das heißt, bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schnee, Eis, Glätte oder Matsch müssen die passenden Reifen (Laufflächenprofil und Struktur) am Auto sein, sonst riskiert man ein Bußgeld. Dieses Bußgeld wird dem Halter angelastet – im Falle eines Firmenwagens also dem Arbeitgeber beziehungsweise der Firma. Ganz aus der Affäre ziehen kann sich der Fahrer aber auch nicht: Vor Fahrtantritt ist er verpflichtet, zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand befindet. Jetzt im Oktober kann es schon mal glatt auf den Straßen werden, da die Temperaturen nachts mitunter stark absinken. Es ist also Zeit, die Winter-Reifen zu montieren.

Steuern sparen: Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

Einen steuerlichen Vorteil vom Firmenwagen haben vor allem Außendienstmitarbeiter. Denn ihr Arbeitsschwerpunkt liegt nicht im Betrieb oder Büro. Dann wird der geldwerte Vorteil, den ein Firmenwagen für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit bietet, nicht versteuert. Der Arbeitnehmer hat dadurch weniger Abzüge und am Monatsende bleibt mehr übrig. Auch wenn man jeden Morgen in die Firma kommt bevor man sich auf den Weg zum Kunden macht, kann der Steuervorteil genutzt werden. Es genügt ein Antrag beim Finanzamt.
Für alle anderen Arbeitnehmer gilt: Der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens muss versteuert werden. Das kann entweder pauschal über die Ein-Prozent-Regelung erfolgen oder anhand eines Fahrtenbuchs. Bei der Ein-Prozent-Regel wird monatlich ein Prozent vom Listenpreis des Firmenwagens auf das Gehalt aufgeschlagen, das versteuert werden muss. Beträgt der Listenpreis beispielsweise 40.000 Euro, dann hat der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil in Höhe von 400 Euro, die er monatlich zusätzlich versteuern muss. Wer viele Dienstfahrten hat, für den lohnt sich eventuell ein Fahrtenbuch, denn so reduziert sich der geldwerte Vorteil.

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