Testament ändern? Das sollten Sie wissen!

Nicht nur für Erbende kann es sich lohnen, sich über Rechte, Pflichten und formellen Ablauf zu informieren – aus finanzieller Sicht und um die Nerven zu schonen. Wer für Klarheit sorgen und den möglichen Streitigkeiten im Zuge der Erbfolge vorbeugen möchte, tut gut daran, sich beim Notar und einschlägigen Experten vor Ort zu erkundigen, wie etwa unter kanzlei-gaensheide.com im Stuttgarter Raum. Denn insbesondere dann, wenn unerwartete Änderungen auf den Plan treten, kann es rechtlich kompliziert werden; vor allem, wenn man sein Testament ändern möchte, und zwar rechtskräftig. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, stellen wir Ihnen die größten Stolperfallen vor: Diese Fehler sollten Sie vermeiden, wenn Sie Ihr Testament ändern wollen.

Testament ändern durch Streichung: Nicht immer gültig

Ein recht eindeutiges Mittel um ein Testament zu ändern besteht darin, Streichungen vorzunehmen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich eindeutig um die erblassende Person handeln muss, die diese Maßnahmen ergriffen hat. Insofern sollten etwa Zeugenaussagen dies bestätigen können. Zudem sollten „gestrichene Erben“ durch die Benennung anderer neu besetzt werden. Zudem eröffnen Streichungen und andere Ergänzungen im Schriftstück selbst den Raum für Rechtsstreitigkeiten, auch wenn man auf eindeutige Weise sein Testament ändern wollte.

Zusatz und Widerruf sorgen für klare Verhältnisse

Daher empfiehlt es sich, nachträglich Zusätze mit Ort, Datum und Unterschrift zu verfassen oder gleich ein neues Schriftstück aufzusetzen. Aus diesem muss allerdings hervorgehen, dass das vorangegangene unwirksam ist. Um ein Testament ungültig zu machen, sollten Sie es entweder vernichten, indem Sie es zerreißen oder verbrennen – es genügt nicht, es zu zerknüllen und wegzuwerfen. Oder, sofern es sich um ein notarielles Testament handelt, nehmen Sie es aus der gerichtlichen Verwahrung. Dieser Widerruf kann allerdings nicht wieder aufgehoben werden: Um es erneut wirksam zu machen, muss es neu aufgesetzt werden.

Auch der offizielle Weg das Testament zu ändern geht nicht immer problemlos

Sofern es sich um kein notarielles Schriftstück handelt, wenn Sie Ihr Testament ändern wollen, können Sie es aus der Verwahrung holen, ändern und wieder beim Amtsgericht vorlegen, ohne die Gültigkeit infrage zu stellen. Zudem ist es prinzipiell durchaus richtig zu sagen, dass ein Testament jederzeit widerrufen werden kann. Solange es sich um ein einfaches Testament handelt – also eine einzelne Person ihren eigenen letzten Willen festhält – stimmt das auch.

Diese simple Feststellung wird allerdings erheblich komplizierter, wenn etwa ein gemeinsames Testament eines Ehepaars vorliegt. Hierbei können unter Umständen jegliche Wege ausgeschlossen sein, etwa Änderungen zugunsten abweichender Personen vorzunehmen. Einen umfassenden Überblick zum Thema Testament finden Sie in der detaillierten Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

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