Über Kündigung bis Nachsendeauftrag – Kraftakt Umzug

Die Gründe für einen Umzug sind vielfältig. Für die einen ist es die neue Liebe, für die anderen ein neuer Arbeitsplatz oder einfach nur der Wunsch nach Veränderung. So oder so gestaltet sich der Wohnsitzwechsel oft als regelrechter Kraftakt. Doch das muss nicht sein, wenn man bereits VOR dem Umzug einiges beachtet.

Vor dem Vermieter ist nach dem Vermieter

Und getreu dieser Weisheit ist der erste Schritt zu einem gelungenen Umzug die rechtzeitige Kündigung des alten Mietvertrags. Üblich ist hier eine Frist von drei Monaten. Zudem sollte der Vertrag so früh wie möglich dahingehend durchsucht werden, ob vor dem Auszug Renovierungsarbeiten anstehen. Um diese nicht unter Zeitdruck durchführen zu müssen, gilt es  bei seinem Arbeitgeber rechtzeitig einen Urlaubsantrag zu stellen.

Umzug: Machen oder machen lassen?

Wer sich für Letzteres entscheidet, wählt nicht unbedingt die stressfreiere Variante! Denn fällt die Entscheidung auf einen Spediteur, müssen rechtzeitig verschiedene Angebote eingeholt werden. Zudem treiben „ … viele unseriöse Anbieter“ ihr Unwesen auf dem, warnt der Bundesverband Möbelspedition und Logistik. Die Experten raten, die Kontaktaufnahme nicht ausschließlich über Handy oder gar E-Mail erfolgen zu lassen. Besser ist es, man lässt sich die vollständige Adresse des infrage kommenden Unternehmens geben und sieht sich die Gegebenheiten vor Ort genauer an. Zudem muss im Angebot die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten sein.

Rechtzeitig an Kaution, Ablesetermine und Nachsendeauftrag denken

Zudem sollten finanzielle Reserven jenseits von Spedition und Renovierung eingeplant werden. Das gilt vor allem für die Kaution, mahnt der Berliner Mieterverein. Der Vermieter muss die Kaution nicht automatisch bei Auszug zurückzahlen. Dazu hat er bis zu sechs Monate Zeit. Wer das nicht berücksichtigt, gerät schnell in Bredouille, wenn er die Kaution für die neue Wohnung hinterlegen muss.

Die Ablesetermine mit Strom-, Wasser- und Gasanbietern sollten spätestens einen Monat vor Auszug vereinbart werden. Erfolgt der Wohnsitzwechsel innerhalb desselben Ortes, müssen Bank, Post sowie Telefon- und Kabelanbieter über den Umzug informiert werden. Bei Fernumzügen gilt es, rechtzeitig zu kündigen.

Spätestens eine Woche vor dem Umzug sollte bei Logistikunternehmen beziehungsweise Briefzustellern der Nachsendeauftrag beantragt werden. Das geht am einfachsten und schnellsten via Internet. Zum Beispiel unter Nachsendeauftrag.net.

Jetzt zählen die Kleinigkeiten

Kurz vor dem Umzug kommt es auf Kleinigkeiten an. Zum Beispiel auf den Imbiss für die Umzugshelfer sowie ausreichend Müllsäcke, Kartons und Abdeckpapier. Nach dem Umzug folgt die Endreinigung in der alten Wohnung. Auch Gas- und Wasserhähne werden abgedreht. Ist das alles geschafft heißt es, sich beim Einwohnermeldeamt ummelden und den neuen Nachbarn vorstellen.

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?