Unternehmen müssen durch die neuen Rundfunkgebühren ab 2013 deutlich mehr zahlen – Merkblatt des DIHK

Ab dem 1. Januar 2013 Ab 2013 wird die Berechung der Rundfunkbeiträge (bisher: Rundfunkgebühren) auf eine völlig neue Grundlage gestellt, mit entsprechenden Änderungen auch für Unternehmen. Die Neuerungen basieren auf der Abkehr vom gerätebezogenen Ansatz hin zu einer geräteunabhängigen Finanzierung. Im Wesentlichen: Mitarbeiter pro Betriebsstätte und betrieblich genutzte Kfz. Daher kann für Unternehmen künftig der zu entrichtende Rundfunkbeitrag von der bisherigen Rundfunkgebühr stark abweichen. Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) hat nun ein Merkblatt für Unternehmen mit den wichtigsten Änderungen herausgegeben.

Im Merkblatt zu den Rundfunkbeiträgen werden folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Regelungen gelten bis zum 31.12.2012?

  • Was verändert sich ab 2013?

  • Wer ist von den neuen Regelungen betroffen?

  • Wie ermittelt man den Rundfunkbeitrag?

  • Was ist eine Betriebsstätte?

  • Wann fällt ggf. kein Rundfunkbeitrag für eine Betriebsstätte an?

  • Was gilt für Arbeitszimmer innerhalb der Privatwohnung?

  • Wie ermittelt man die Beschäftigtenzahl?

  • Wie ermittelt man die beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge?

  • Wann fällt ggf. kein Rundfunkbeitrag für ein Kraftfahrzeug an?

  • Welche Regelungen gelten für Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen?

  • Wie erfolgt der Gebühreneinzug?

Das Merkblatt können Sie hier kostenfrei herunterladen.

(mb)

 

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