Versicherungen – Den Überblick bewahren

Ganz allgemein gesprochen sind Versicherungen dazu da, um das Risiko eines Einzelnen durch die Beiträge von Vielen abzumildern oder gar ganz zu beseitigen. Mit anderen Worten: Es geht um die Absicherung von uns selbst und unseres Besitzes. Und versichern kann man heutzutage nahezu alles. A, wie Auto bis Z, wie Zähne. Doch nicht für jeden ist jede Versicherungsart sinnvoll.

Privat oder Haftpflicht?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sie ist, wie der Name es bereits andeutet, für jeden Bürger Pflicht. Alternativ gibt es aber die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen. Grundsätzlich ist der Abschluss einer Privatversicherung überlegenswert, weil sie oft bessere Leistungen zu einem günstigeren Preis verspricht. Insbesondere für Beamte ist sie meist günstiger. Auch Unternehmer sollten über den Abschluss privater Versicherungen nachdenken, denn schließlich gilt es für sie sowohl private als auch betriebliche Risiken abzusichern.

Absicherung der eigenen Arbeitskraft steht an erster Stelle

Hier ist an erster Stelle an die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu denken. Anders als ein Arbeitnehmer ist ein Existenzgründer nicht durch einen Arbeitgeber abgesichert. Aus diesem Grund sollte er, in Bezug auf die Absicherungen seiner privaten Risiken, über den Abschluss folgender Versicherungen nachdenken: Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Arbeitsausfall-Versicherung, Altersvorsorge, Lebensversicherung und eine Versicherung vor Arbeitslosigkeit.

Eine ganze Menge also und auch hier gilt: Nicht jede Versicherungsart ist für jeden Unternehmer wirklich sinnvoll. Inzwischen finden sich viele Internetseiten, die Unternehmern einen ersten Überblick darüber verschaffen, welche Versicherungen man wirklich benötigt.

Die betrieblichen Versicherungen nicht vergessen

Während die oben genannten Versicherungen allerdings „nur“ den privaten Bereich absichern, dürfen Unternehmer auch die betrieblichen Versicherungen nicht vergessen. Zu diesen gehört zum einen die Berufshaftpflichtversicherung. Sie dient als Schutz vor Schadensersatzansprüchen. Zumeist bei Tätigkeiten wie Beratungen oder ärztlichen Behandlungen. Aus diesem Grund sind Ärzte und Rechtsanwälte sogar dazu verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen.

Zum anderen ist da noch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu nennen. Auch sie greift bei beratenden Tätigkeiten. Jedoch bei denjenigen Berufsgruppen, die fremde Vermögensinteressen vertreten. So zum Beispiel in der Branche der Finanzdienstleistungen.


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