Wissenswertes rund um die Fahrzeugwerbung

Gutes Marketing braucht verschiedene Grundvoraussetzungen; das gilt auch dann, wenn der Werbeträger sich bewegt. Werbung auf dem Firmenfahrzeug oder dem privaten PKW des Mitarbeiters ist effektiv – wenn Sie einige Dinge beachten. Zudem ergeben sich für Sie und Ihr Personal steuerliche Vorteile, wenn die Fläche auf den Fahrzeugen für Werbung in eigener Sache genutzt wird.

Vorteile und Nutzen von Fahrzeugwerbung

Ein Fahrzeug ist ein optimaler Werbeträger. Denn nicht nur, dass es hier viel ungenutzte Fläche gibt, die im Prinzip ohne größere Investition als Werbefläche verwendet werden kann, ist ein Fahrzeug viel unterwegs. So wird ein großer Kreis an potenziellen Kunden erreicht und eine Marke oder ein Unternehmen bekannt gemacht. Autowerbung ist quasi ein Selbstläufer und ist die Folierung einmal angebracht, entstehen keine weiteren Kosten. Indem Sie Werbung auf Fahrzeugen anbringen, haben Sie haben eine sehr günstige Marketingmaßnahme ergriffen, die – wenn sie richtig designt und durchdacht ist – über Jahre hinweg Aufmerksamkeit auf Ihr Unternehmen lenkt, ohne dass Sie viel dafür tun müssen.

Fahrzeugwerbung – so sieht es gut aus

Große Fahrzeuge wie LKWs oder auch Sprinter bieten natürlich jede Menge Werbefläche. Manch einer verzettelt sich hier und „kleistert“ das Fahrzeug mit Folierungen regelrecht zu. Die Reklame wird damit unübersichtlich, der Leser wird abgelenkt und kann sich nicht auf eine Kernaussage konzentrieren. Der ungewollte Effekt: Er wendet den Blick schnell gelangweilt wieder ab.

Daher gilt bei der Fahrzeugwerbung: Weniger ist mehr. Das Logo und die Kontaktdaten sind ein Muss und auch ein kurzer und treffender Slogan kann verwendet werden. Mehr sollte es aber nicht sein. Vor allem sollten Sie keine ellenlangen Aufzählungen machen, worin Ihre Stärken und Besonderheiten liegen. Stattdessen lieber die Adresse Ihrer Homepage aufführen, auf der Ihr Unternehmen ausführlich vorgestellt wird. Es empfiehlt sich daher, ein Werbemotiv bereits im Voraus online zu gestalten und bei professionellen Firmen zu bestellen. Dementsprechend eignen sich Anbieter für Klebefolie wie Myfolie, wodurch Folien mit individuellen Werbebotschaften erstellt werden können.

Corporate Identity* ist ein weiteres Muss bei der Gestaltung Ihrer Fahrzeugwerbung. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen nach außen hin einheitlich dargestellt werden muss. Das heißt, dass Farben, Logo, Schriftart oder Bilder überall gleich sein müssen, also auf den Fahrzeugen, in Flyern, auf der Homepage und überall sonst, wo Ihr Betrieb auf die Öffentlichkeit trifft. Buchstaben und Schriftzüge sollten des Weiteren relativ einfach gestaltet sein, damit Interessenten auch im Vorbeifahren gut und schnell lesen können, was auf den Fahrzeugen angebracht wurde.

Die Seitenflächen sind am besten geeignet für Fahrzeugwerbung. Stellen, die leicht schmutzig werden und die Werbung unlesbar machen, hingegen weniger. Damit die Werbung lange gut aussieht und makellos bleibt – eine schmuddelige, rissige Folierung fällt negativ auf Ihr Unternehmen zurück – muss sie professionell erstellt werden und eventuell auch mit einer Schutzschicht versehen werden. Von aggressiven Reinigern ist abzuraten, da sich Teile der Folie lösen könnten und diese dann komplett ersetzt werden müsste.

Fahrzeugwerbung steuerlich geltend machen

Als Gewerbetreibender hatten Sie in der Vergangenheit die Möglichkeit, Werbung auf Fahrzeugen als Anschaffungskosten über mehrere Jahre hinweg abzuschreiben. Diese Möglichkeit besteht auch heute noch. Bei Neufahrzeugen, die mit einer entsprechenden Folierung zu Werbezwecken versehen werden, ist eine Abschreibung der Werbekosten als Teil der Anschaffungskosten üblich. Im eigentlichen Sinne sind Anschaffungskosten jedoch eine Aufwendung, die nötig ist, um ein Fahrzeug in einen fahrbereiten Zustand zu versetzen. Daher kam es oft zu Streitigkeiten, schließlich fährt ein Auto auch ohne Folierung zu Werbezwecken einwandfrei.

So ging das Finanzamt vor ein paar Jahren dazu über, die Kosten der Werbung als Betriebskosten anzusehen. Teilweise wird hier auch gar kein Unterschied mehr gemacht und die Werbekosten gelten generell als laufende Betriebskosten, unabhängig vom Zeitpunkt der Anbringung. Die Fahrzeugwerbung können Sie demnach vollumfänglich steuerlich absetzen, eine Abschreibung ist nicht mehr notwendig.

Werbung auf dem privaten PKW – steuerpflichtig oder nicht?

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter Werbung für sich fahren, indem Sie Folierungen auf deren private PKWs anbringen lassen, so möchte auch hier das Finanzamt seinen Teil daran verdienen. Allerdings nicht zu Ihren Lasten, sondern zu Lasten des Fahrzeugbesitzers. Fahrzeugwerbung auf privaten Automobilen, welche entgeltlich vergütet wird, gelten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Jedoch sind 256 Euro an sonstigen Einkünften im Jahr steuerfrei. Das bedeutet, bekommt Ihr Arbeitnehmer nicht mehr als 21 Euro pro Monat für die Werbung und hat auch sonst keine Einnahmen dieser Art, so muss er keine Steuer für die Fahrzeugwerbung abführen. Im Einkommenssteuergesetz gibt es jedoch noch den Härteausgleich, bei dem unter Umständen ein Betrag von 410 Euro aus Nebeneinkünften pro Jahr steuerfrei ist.

Als Arbeitgeber sind die Zahlungen an Ihren Mitarbeiter für die Fahrzeugwerbung als Betriebsausgabe zu buchen. Auf diese Weiseo verringert sich Ihr zu versteuernder Gewinn. Das Finanzamt betrachtet die Ausgabe als gewerbesteuerliche Mietzahlung und rechnet sie zu 50 Prozent dem Gewerbeertrag hinzu.

Richtig werben spart Steuern und schafft ein effektives Branding

Nutzen Sie die freien Flächen von Firmenwagen oder privaten PKWs zu Werbezwecken, so erreichen Sie ein hohes Maß an Aufmerksamkeit bei Bestandskunden oder potenziellen Kunden. Fahrzeugwerbung hilft dabei, Ihr Unternehmen voranzubringen und bekanntzumachen und spart gleichzeitig Steuern. Viele gute Gründe also, um eine Folierung an Fahrzeugen anzubringen und damit die Werbetrommel in eigener Sache zu rühren.

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