Wissenswertes rund um Gefahrstoffe und Gefahrgüter

Das Bedürfnis nach Sauberkeit wächst: während hierzulande 2004 noch 659 Millionen Euro für Reinigungsmittel ausgegeben wurden, stieg der Umsatz 2018 auf über 1,110 Milliarden Euro. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass auch Putzmittel Gefahrstoffe enthalten können. Neben dem privaten Bereich kann es im Berufskontext vorkommen, dass ein Umgang mit Gefahrstoffen notwendig ist. Erfahren Sie in diesem Artikel unter anderem, woran Sie Gefahrstoffe erkennen, wie sich diese von einem Gefahrgut unterscheiden und was von Arbeitgebern erwartet wird.

Was ist ein Gefahrstoff?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert klare Merkmale, an Hand dieser ein Stoff oder Gemisch als Gefahrstoff geführt werden muss. Generell sind Gefahrstoffe Stoffe oder Gemische, von denen eine Gefahr für den Menschen und/oder die Umwelt ausgeht. Weist ein Produkt mindestens ein Gefährlichkeitsmerkmal auf, gilt es als Gefahrstoff. Die Gefährlichkeitsmerkmale sind durch sogenannte GHS-Piktogramme (GHS=global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) veranschaulicht. Zu den GHS-Piktogrammen zählt unter anderem

  • die Flamme
  • ein Ausrufezeichen
  • ein Totenkopf.

Neben den Gefahrenpiktogrammen werden einem Gefahrstoff weitere Gefahren- und Sicherheitshinweise zugeordnet. Diese sogenannten H- und P-Sätze schlüsseln die jeweiligen Gefahren und die damit einhergehenden Verhaltensregeln weiter auf.

Was ist ein Gefahrgut?

Soll ein Gefahrstoff transportiert werden, muss zuvor geklärt werden, ob es sich dabei um ein Gefahrgut handelt. Denn ein Stoff oder Gemisch kann zwar als Gefahrstoff gelten. Es muss jedoch nicht zwangsläufig immer ein Gefahrgut sein. Das gilt auch umgekehrt. Klarheit schafft an dieser Stelle die Klassifizierungsvorschriften des gewählten Verkehrsträgers. Demnach macht es ebenfalls einen Unterschied, ob das Produkt

  • auf der Straße
  • auf Schienen
  • in der Luft

transportiert werden soll. Darüber hinaus gilt, sollte der Gefahrstoff ebenfalls als Gefahrgut eingestuft sein, das verkehrsträgerspezifische Transportrecht für den Transport sowie die Be- und Entladung. Wird dies an eine Fremdfirma übertragen, sind Unternehmen verpflichtet, die Kompetenzen dieser Firma zu prüfen. Ist bei dem Transport eine Umverpackung unnötig, muss der Behälter, in dem sich das Gefahrgut befindet, sowohl nach GHS als auch nach dem entsprechenden Transportrecht gekennzeichnet werden.

Was gilt es bei der Verwendung von Gefahrstoffen zu beachten?

Der Umgang mit Gefahrstoffen soll nach Möglichkeit vermieden werden (Substitutionsgebot). Da sich in vielen Fällen der Gefahrstoff jedoch nicht substituieren lässt, müssen die Gefährdungen durch technische oder organisatorische Maßnahmen möglichst gering gehalten werden. Hierzu kann auch das Bereitstellen einer persönlichen Schutzausrüstung zählen. Diese generellen Grundpflichten sind in der Gefahrstoffverordnung als sogenannte Grundpflichten verankert.

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dadurch lässt sich ermitteln, welche Gefährdungen (nicht nur) von Gefahrstoffen ausgehen. Sollten sich im Unternehmen Gefahrstoffe wiederfinden, sind diese unbedingt sachgemäß zu kennzeichnen. Das entsprechende Sicherheitsdatenblatt muss vorliegen und den Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Aus diesem sind wichtige Gefahren- und Sicherheitshinweise zu dem Gefahrstoff zu entnehmen und gewährleisten nicht zuletzt einen sicheren Umgang mit dem Gefahrstoff.

Eine konkrete Unterweisung der Mitarbeiter muss darüber hinaus an Hand von Betriebsanweisungen erfolgen. Ausgehend von der entsprechenden Tätigkeit beziehungsweise der Exposition muss regelmäßig eine arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgen. Wird dauerhaft mit krebserregenden Stoffen gearbeitet, muss ein sogenanntes Krebsregister geführt werden. Hierfür kann die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) genutzt werden, die Arbeitgebern kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Beim Umgang und Handel mit Gefahrstoffen gilt es einige Pflichten und Verordnungen zu beachten. Ein Gefahrstoff ist jedoch nicht immer zwangsläufig ein Gefahrgut, was es vor allem beim Transport von Produkten zu beachten gilt.

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