„Lärm ist zu einer bedeutsamen Umweltbelastung geworden, die erhebliche gesundheitliche Schäden verursacht. Deshalb arbeitet die Landesregierung auf mehreren Ebenen gezielt daran, die Lärmbelastung der Menschen in Baden-Württemberg zu verringern und konnte auch schon erste Erfolge verbuchen. Dazu zählen die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen, die Vereinbarung mit dem Bund für erhöhten Lärmschutz beim Ausbau der Rheintalbahn oder auch die heute von der Landesregierung beschlossene Bundesratsinitiative für eine Lärmminderung bei Motorrädern“, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und die Staatssekretärin für Verkehr und Infrastruktur und Lärmschutzbeauftragte des Landes Gisela Splett in Stuttgart.
Zuvor hatte Splett dem Kabinett einen ersten Tätigkeitsbericht über ihre bisherige Arbeit vorgelegt. Mit der Regierungsbildung im Mai 2011 war die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zur Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung bestellt worden. „Schon das macht deutlich, dass die grün-rote Landesregierung das Thema ernst nimmt“, betonte Splett. Es gebe im Land zahlreiche Orte mit unzumutbar hohen Lärmbelastungen, insbesondere Verkehrslärm stelle ein gravierendes Problem dar.
„Lärmschutz ist kein Thema für schnelle Erfolge, sondern braucht einen langen Atem“, betonten Kretschmann und Splett. Es gebe kein einheitliches Lärmschutzgesetz, sondern unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Lärmquellen und die unterschiedlichen Verkehrsträger. Viele lärmschutzrelevante Regelungen könnten nur auf EU- oder Bundesebene geändert werden. Viele Maßnahmen erfordern Aktivitäten auf kommunaler Ebene. „Wir arbeiten bei den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Flugverkehr jeweils mit einer Reihe von Aktivitäten daran, zum einen die bestehenden Handlungsmöglichkeiten im Sinne eines verbesserten Lärmschutzes auszuschöpfen, und zum anderen, die Handlungsmöglichkeiten zu erweitern“, so Splett.
Als wichtigen Erfolg wertet die Staatssekretärin die vom MVI herausgegebenen Hinweise zur Umsetzung von Lärmaktionsplänen (www.mvi.baden-wuerttemberg.de -> Lärm -> Lärmaktionspläne). „Wir helfen den Städten und Gemeinden sowie den Fachbehörden dabei, Lärmaktionspläne zu erstellen. Wir erläutern, was es bedeutet, wenn Maßnahmen in Lärmaktionsplänen festgelegt sind, und was speziell bei straßenbaulichen und straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen in Lärmaktionsplänen zu beachten ist.“ Aufgezeigt wird auch, welche rechtlichen Möglichkeiten für lärmmindernde Maßnahmen im Verkehr bestehen wie beispielsweise Tempo 30 in Ortschaften.
Die Lärmschutzbeauftragte betonte: „Gegenüber dem bis dahin geltenden Erlass haben wir die Auslösewerte für die Erstellung von Lärmaktionsplänen abgesenkt und die Handlungsspielräume zugunsten des Lärmschutzes im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vergrößert. Wir erhoffen uns davon für die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung einen deutlichen Schub zum Schutz lärmgeplagter Anwohnerinnen und Anwohner.“
Bereits im vergangenen Jahr hat Baden-Württemberg sich auf Bundesebene für Verbesserungen beim Lärmschutz an der Schiene eingesetzt und die Einführung einer Eingriffsermächtigung zum Schutz der Umwelt im Allgemeinen Eisenbahngesetz gefordert. Gemeinsam mit anderen Bundesländern will Baden-Württemberg im Bundesrat für eine Verbesserung der gesetzlichen Regelungen zum Fluglärm eintreten. Die Initiative zielt u.a. darauf, dass Fluglotsen den Schutz vor Fluglärm stärker als bisher berücksichtigen.
Aktuell beschlossen wurde, eine Bundesratsinitiative einzubringen, die auf eine Lärmminderung bei Motorrädern abzielt. Dafür fehlen bisher wirksame europäische Vorschriften, um den Lärm von Motorrädern zu verringern analog zu den Euro-Normen für Abgase. Auch muss die Polizei deren Einhaltung im Verkehr effektiv kontrollieren können.
Ein wichtiger Erfolg mit Blick auf den Lärmschutz sind die Vereinbarungen zum viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn. Hier beteiligt sich das Land an den Mehrkosten für eine lärmoptimierte und umweltverträgliche Planung.
Für den Flughafen Stuttgart wird derzeit der Lärmaktionsplan erstellt. Noch bis 27. Juli können Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen beim Regierungspräsidium Stuttgart in das Verfahren einbringen.
Eine weitere wichtige Maßnahme bezüglich Fluglärms ist eine stärkere lärmabhängige Spreizung der Flughafenentgelte. Am Flughafen Karlsruhe/ Baden wurde eine entsprechende Änderung bereits umgesetzt.
Die Landesregierung hat sich zudem dafür eingesetzt, die Lärmbelastung der südbadischen Bevölkerung durch Anflüge auf den Flughafen Zürich zu senken und sich dabei entsprechend der „Stuttgarter Erklärung“ positioniert.
Gemeinsam mit der Region konnten in den Staatsvertragsverhandlungen zwischen dem Bund und der Schweiz wichtige Verbesserungen durchgesetzt werden.
Beim Lärmschutz an Straßen legt die Landesregierung ein besonderes Augenmerk auf lärmarme Straßenbeläge. Neben den bekannten technischen Vorkehrungen wie Lärmschutzwällen und Lärmschutzwänden stellen lärmarme Straßenbeläge wie Splittmastixasphalt eine Möglichkeit dar, den Lärm bereits an der Quelle zu reduzieren. „Wir wollen die Lärmsanierung an den Lärmschwerpunkten im Land voranbringen und räumen dem Lärmschutz auch bei Neu- und Ausbauplanungen einen hohen Stellenwert ein“, betonte Gisela Splett abschließend.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg