EU-Kommission stampft deutsches Steuerabkommen mit der Schweiz ein

Die EU-Steuerkommission stellt das bilaterale Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz von Ende 2011 auf den Prüfstand. Das von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelte Abkommen war auch von den deutschen Steuerfahndern massiv kritisiert worden („das ist eine Amnestie für Steuerhinterzieher durch die Hintertür“, es stehe nun einer der größten Fahndungserfolge der vergangenen Jahre auf der Kippe). Auf Kritik stießen dabei vor allem die Klauseln, die eine ungerechtfertigte Straffreiheit für Steuerbetrüger implizieren, ohne dass sich diese wie bislang selbst anzeigen mussten, um die Straffreiheit zu erhalten. Je nach Schätzungen wurden bislang zwischen 130 und 180 Milliarden Euro an deutschen Schwarzgeldern am Fiskus vorbei in die Schweizer Banktresore verschoben.

Die EU-Steuerkommission geht nun einen Schritt weiter: Es sei unverständlich, wieso Deutschland eine Abgeltungssteuer von 26% ausgehandelt habe, während der Quellensteuersatz im bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der EU und der Schweiz 35% beträgt. Gleiches gelte für das bilaterale Steuerabkommen zwischen Großbritannien und der Schweiz. Hier liegt die Abgeltungssteuer allerdings höher, je nach der Kategorie der Kapitaleinkünfte bei 27-48%. Zweiter Kritikpunkt ist die besagte „Amnestie durch die Hintertür“: In dem Steuer-Abkommen zwischen der EU und der Schweiz entspricht die Quellensteuer einer Vorauszahlung. In den bilateralen Abkommen hingegen sei die Abgeltungssteuer definitiv, so dass in der Konsequenz ein Steuerhinterzieher nach Erhebung der Steuer nicht mehr verfolgt werden kann und somit seiner gerechten Strafe entgeht. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta fordert fordert aufgrund der beiden Kritikpunkte bereits seit längerem, die bilateralen Abgeltungssteuer-Abkommen zu überarbeiten.

Aus der Schweizer Perspektive waren die bilateralen Abkommen mit Deutschland und Großbritannien erst der Anfang. Mit weiteren bilateralen Abgeltungssteuer-Abkommen soll offenbar die Einführung des automatischen Informationsaustausches verhindert werden, auf das die EU-Kommission schon seit einigen Jahren drängt. Berlin hat sich somit aus der europäischen sowie der haushaltsdiziplinären Perspektive sowie in Bezug auf die heimische Steuergerechtigkeit also mehrfach kontraproduktiv erwiesen. Zudem hätten Berlin und London zu Unrecht die Verträge geschlossen, da es sich um Bereiche handle, die exklusives EU-Recht betreffen. Beide Staaten haben jedoch mittlerweile eingelenkt und zugesagt, die Abkommen mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. „Dies bedeutet, dass Teile des Abkommens entfernt werden, die sich mit der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung und dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU überlappen – zum Beispiel Bestimmungen zur Abgeltungssteuer oder im Zusammenhang mit der Förderung des Bankgeheimnisses“, so Emer Traynor, die Sprecherin des EU-Steuerkommissars Algirdas Semeta. Entsprechende Verhandlungen sind bereits am Laufen.
(mb)

 

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?