Europa 2020: Die Zukunftsstrategie der EU – Fakten und Trends

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Die Zukunftsstrategie „Europa 2020“ der Europäischen Union / Fakten und Trends zu Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten

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[Bild: Europäische Union / cc-by rockcohen]

Die EU hat im Rahmen der Europa 2020-Strategie in den Bereichen Beschäftigung, Forschung, Umwelt, Bildung und Armutsbekämpfung messbare Ziele aufgestellt, die bis 2020 erreicht werden sollen. Welche Fortschritte gibt es? Und wie wirkt sich die Wirtschaftskrise auf die Erreichbarkeit der Europa 2020-Ziele aus? Die Broschüre des Statistischen Bundesamtes und eurostat, dem statistischen Amt der EU, gibt einen Überblick über den Stand der Umsetzung in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Zusammenfassung

Europa 2020 ist die für das laufende Jahrzehnt angelegte Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie der Europäischen Union. Sie wurde am 17. Juni 2010 vom Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs beschlossen. Mit Europa 2020 sollen einerseits die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise bewältigt werden, unter der viele EU-Staaten leiden. Noch viel mehr aber geht es darum, die Grundlagen für eine längerfristig orientierte, andere Art des Wachstums zu schaffen – ein Wachstum, das intelligent, nachhaltig und integrativ ist:

  • Intelligentes Wachstum | Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirtschaft
  • Nachhaltiges Wachstum | Förderung einer ressourcenschonenden, ökologischen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft
  • Integratives Wachstum | Förderung einer Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und ausgeprägtem sozialen und territorialen Zusammenhalt

Mit Europa 2020 erfährt die Politik eine Neuausrichtung – weg von der Krisenbewältigung, hin zu mittel- und längerfristig angelegten Reformen, die Wachstum und Beschäftigung fördern und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewährleisten sollen. Von der Lissabon-Strategie zu Europa 2020 Europa 2020 baut auf den Erfahrungen der vorhergehenden Lissabon-Strategie auf: Diese verfolgte zwischen 2000 und 2010 das Ziel, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und Innovationsfähigkeit im EU-Wirtschaftsraum zu erhöhen. Die Ziele beider Strategien weisen somit Parallelen auf. Neu an Europa 2020 ist jedoch die Festlegung quantifizierter Kernziele. Deren Umsetzung soll zudem viel konsequenter überwacht werden als die Zielsetzungen der Lissabon-Strategie. Neu ist ferner die sehr viel engere wirtschaftspolitische Koordinierung zwischen den EU-Staaten. Denn die Finanz- und Wirtschaftskrise hat zuletzt viele strukturelle Probleme in den EU-Mitgliedstaaten offenbart und deutlich gemacht, wie abhängig die Volkswirtschaften voneinander sind.

Um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sicherzustellen, haben sich die EU-Staaten fünf Kernziele gesetzt, die sie bis zum Jahr 2020 erreichen möchten. Die Fortschritte beim Erreichen dieser fünf Kernziele sollen anhand von acht Leitindikatoren und drei Subindikatoren gemessen werden. Für die Leitindikatoren wurden EU-weit folgende Zielmarken beschlossen:

Ziel 1 Beschäftigung fördern

  • 75 % der EU-Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahren sollen erwerbstätig sein.

Ziel 2 Forschungsbedingungen verbessern

  • Die jährlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung sollen insgesamt 3 % des BIP der EU-Staaten erreichen.

Ziel 3 Umwelt schonen

  • Die Treibhausgasemissionen der EU sollen um mindestens 20 % im Vergleich zu 1990 sinken, unter bestimmten Voraussetzungen sogar um 30 %.
  • Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der EU soll auf 20 % steigen.
  • Die Energieeffizienz soll EU-weit im Vergleich zu 2005 um 20 % verbessert werden.

Ziel 4 Bildungsgrad erhöhen

  • Der Anteil der frühen Schulabgänger in der EU soll auf 10 % reduziert werden.
  • Der Anteil der 30- bis 34-Jährigen, die über einen Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss verfügen, soll auf 40 % steigen.

Ziel 5 Armut und soziale Ausgrenzung verringern

Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen soll EU-weit bis 2020 um mindestens 20 Mill. sinken. Wer von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen ist, wird auf Basis der drei Sub-indikatoren „Erhebliche materielle Entbehrung“, „Armutsgefährdung“ und „sehr geringfügige Erwerbstätigkeit“ definiert.

Europa 2020 in den Mitgliedstaaten

Um die EU-weiten Zielmarken für die acht Leitindikatoren zu erreichen, wurden individuelle nationale Zielwerte mit den einzelnen Mitgliedstaaten vereinbart. Je nach Ausgangssituation und den Gegebenheiten der Länder können die nationalen Zielwerte über oder unter der EU-weiten Zielmarke liegen. Deutschland hat sich neben den Europa 2020- Zielmarken einige weitere, ausschließlich national geltende Ziele gesetzt. Diese sind, ebenso wie die Europa 2020-Ziele, im Nationalen Reformprogramm der Bundesregierung festgeschrieben, das unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erarbeitet wird. Einige der nationalen Europa 2020-Ziele für Deutschland sind auch Teil der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Allerdings weicht die Definition der Indikatoren teilweise leicht voneinander ab.

Weitere Details in der kostenfreien Broschüre „Europa 2020 – Die Zukunftsstrategie der EU“

(Statistisches Bundesamt / eurostat 2013)

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