Gewerbeschein und Berufsgenossenschaft

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit muss man in Deutschland verschiedene Behördengänge erledigen, bevor es mit dem neuen Unternehmen losgehen kann. Wir haben die fünf wichtigsten für Sie zusammengestellt.

1. Gewerbeamt – Gewerbeschein

Wer sich selbstständig macht, muss als Freiberufler nur eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Unter diese Regelung fallen alle, die vorwiegend künstlerische, wissenschaftliche oder publizistische Tätigkeiten ausüben wollen. Alle anderen müssen beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen und auch Gewerbesteuer an das Finanzamt abführen. Hier erhalten Sie dann auch Informationen, welche Behördengänge Sie auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit noch erledigen müssen. Mit dem Gewerbeschein in der Hand werden Sie zum Unternehmer. Der Gewerbeschein macht Sie zu Ihrem eigenen Chef!

2. Berufsgenossenschaften – Versicherungen

Hier erhalten Sie Informationen darüber, ob Sie mit Ihrer Tätigkeit dazu verpflichtet sind, sich gesetzlich gegen Unfälle zu versichern. Für Sie selbst besteht dabei nicht zwingend Versicherungspflicht – für Ihre Mitarbeiter aber schon. Wenn Sie Personal einstellen wollen, müssen Sie es über die Berufsgenossenschaften versichern. Innerhalb einer Woche sollten Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft melden.

3. Agentur für Arbeit – Gründungszuschuss

Wenn Sie einen Gründungszuschuss beantragen möchten, dann führt Ihr Weg zur Agentur für Arbeit. Diesen erhalten Sie, wenn Sie Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) I sind. Wenn Sie ALG II (besser bekannt als Hartz IV) beziehen, ist die ARGE für Sie zuständig. Dort können Sie das Einstiegsgeld beantragen.

4. IHK – Mitgliedschaft

In der Industrie- und Handelskammer (IHK) muss jeder Mitglied werden, der ein Gewerbe anmeldet. Gemeinsam mit der Handwerkskammer (HWK) vertritt sie die Interessen der Gesamtwirtschaft gegenüber der Politik. Damit sie diesen Anspruch erfüllen kann, benötigt sie eine Mindestzahl von Mitgliedern. Die Mitgliedschaft ist daher für alle Gewerbetreibenden – außer Handwerksbetriebe und Landwirtschaften – Zwang. Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße, -branche und Region. Außerdem ist die IHK an der Berufsausbildung und an der Weiterbildung beteiligt und bietet für ihre Mitglieder Seminare und Informationsbroschüren an. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmer im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit von der Zwangsmitgliedschaft in der IHK befreit werden. Von der IHK werden Sie automatisch angeschrieben, sobald Sie den Gewerbeschein beantragt haben. In einem Fragebogen müssen Sie dann alle notwendigen Informationen eintragen.

5. Genehmigungen und Erlaubnisse

Je nachdem, welche Art von Gewerbe Sie anmelden wollen, brauchen Sie bestimmte Genehmigungen und Erlaubnisse. Wenn Sie in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich tätig werden wollen, ist der Gang zum Gesundheitsamt nötig. Für Unternehmen, die Personen befördern, sind Genehmigungen erforderlich. Wer in seinem Betrieb etwas produziert, muss die Anlagen abnehmen lassen. Sie sollten die Behördengänge nicht unnötig aufschieben: Oft nehmen die Genehmigungsverfahren einige Zeit in Anspruch. Achten Sie darauf, dass Sie nicht in die Bredouille geraten, indem Sie sich frühzeitig um alles kümmern!

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