Ihr Recht am Arbeitsplatz: Die Probezeit

Sie haben das Vorstellungsgespräch erfolgreich überstanden, der Vertrag ist unterschrieben und Sie können sich auf den ersten Arbeitstag freuen. Im Arbeitsvertrag ist, neben einer Vielzahl an rechtlichen Regelungen, auch eine Probezeit angegeben. Diese richtet sich nach den Bedingungen des Personalleiters sowie des Betriebs und kann maximal sechs Monate andauern. Obwohl die Probezeit eine Art „Test“ ist, wie Chef und Mitarbeiter in der nächsten Zeit zusammenarbeiten werden, gibt es trotz allem einige Rechte, die Sie wissen sollten.

Die Dauer der Probezeit

Gesetzlich ist es jedem Betrieb selbst überlassen, die Dauer der Testphase festzulegen. Gängig ist eine Probezeit mit einer Dauer von drei bis sechs Monaten, alles was darüber hinausgeht ist eher unangebracht. Des Weiteren, richtet sich die Länge auch nach der Art der Tätigkeit. Ist es eine eher „einfache“ Tätigkeit, welche der neue Mitarbeiter verfolgt, so ist eine Dauer von drei bis vier Monaten angebracht. Höherwertige Tätigkeiten rechtfertigen sodann auch eine längere Probezeit. Bei Tarifverträgen sind die Vorschriften rechtlich niedergeschrieben, welche zwingend einzuhalten sind.

Kündigungsgründe in der Probezeit

Der wichtigste Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch vor dem Übergang in das feste Angestelltenverhältnis sind die unterschiedlichen Vorstellungen in der Zusammenarbeit zwischen Chef und Mitarbeiter. Gute geschäftliche Beziehungen sind enorm wichtig und oft sind sie eine Gratwanderung.

Ein zweiter Grund sind fehlende Fachkenntnisse, welche sich erst nach einiger Zeit herauskristallisieren. Damit der Ruf beider Parteien erhalten bleibt, sollte man den Vertrag in einen Projektvertrag umschreiben. Dieser endet planmäßig, man erhält ein gutes Arbeitszeugnis und beide Parteien haben eine klare Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschaffen.

Wenn es in der tatsächlich zu einer Kündigung kommt, beträgt die Frist 14 Tage zum 15. des Monats oder zum Ende des Monats.

Urlaub in der Probezeit

Sie haben auch in der Probezeit einen Anspruch auf Urlaub. Die genaue Anzahl dabei beträgt monatlich ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Es ist also eher eine moralische Frage, ob Sie als Arbeitnehmer in den ersten Monaten direkt einen Urlaub planen möchten. Kommt es allerdings zu einer Kündigung und es wurden nicht alle Urlaubstage aufgebraucht, so muss der Arbeitgeber diese auszahlen. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Gehalt.

Eine erfolgreiche Probezeit

Damit die Probezeit für beide Parteien erfolgreich verläuft und problemlos in ein festes Arbeitsverhältnis übergeht, sollten Sie die folgenden Tipps unbedingt beachten:

  • Zeigen Sie Eigeninitiative.
  • Gliedern Sie sich in das Team ein.
  • Nehmen Sie an Team-Events teil.
  • Beobachten Sie die Firmenabläufe und die Betriebskultur.
  • Lassen Sie sich Feedback geben.
  • Nehmen Sie Kritik an und setzen Sie diese konstruktiv um.

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