Kennen Sie Ihre Rechte?
Es ist wirklich erschreckend, dass viele langjährige Arbeitnehmer ihre Rechte am Arbeitsplatz nicht kennen. Ihnen werden ausschließlich befristete Arbeitsverträge von maximal zwei Jahren Dauer angeboten, obwohl diese nur bis zu dreimal ausgestellt werden dürfen. Dass sich Arbeitgeber dadurch strafbar machen, wissen nur wenige Arbeitnehmer und müssen alle zwei Jahre um eine Vertragsverlängerung bangen.
Eine Lohnuntergrenze ist seit dem 01. Januar 2015 festgelegt. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde ist nun für alle Branchen vorgeschrieben. Dabei gilt auch eine Dokumentationspflicht für Beschäftigte, die regelmäßig unter 2.958 Euro verdienen. Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, sieht durch den Mindestlohn die „Generation Praktikum“ für beendet. Endlose Praktika, die Schüler und Studenten unbezahlt absolvieren müssen, sind daher Vergangenheit. Mit einer Ausnahme: Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind vom Mindestlohn ausgenommen.
Das Arbeitsrecht im Detail
Das Arbeitsrecht gliedert sich in sechs Teile, welche sich den individuellen Personen auf der einen Seite und den Interessen der Gesamtheit der Arbeitnehmer regelt. Das Individualrecht liefert die Regelungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, wie zum Beispiel die Vergütung, den Urlaubsanspruch oder die Kündigungsfrist. Im kollektiven Arbeitsrecht werden die Interessen der Betriebsräte und Gewerkschaften zusammengefasst, wie zum Beispiel der Tarifvertrag.
Durch das Arbeitsschutzgesetz wird psychische und physische Beschwerden spezifischer Berufsgruppen vorgesorgt. Frauen sind während und nach der Schwangerschaft durch das Mutterschutzgesetz abgesichert und Arbeitnehmer im Ausland, die aber für eine deutsche Firma Dienstleistungen vollziehen und diese Dienstleistungen auch in Deutschland verfügbar sind, haben die gleichen Rechte wie deutsche Arbeitnehmer. Das Arbeitszeitgesetz bestimmt, unter anderem, dass ärztlicher Bereitschaftsdienst im Krankenhaus ebenfalls als Arbeitszeit anerkannt werden muss.
Im Sozialrecht werden die unterschiedlichen Versicherungsarten vorgeschrieben und für einzelne Berufsgruppen festgelegt.
Das Verfahrensrecht regelt die Umstände bei einer drohenden Insolvenz sowie das Verfahren vor dem Gericht für Arbeitsthemen.
Der letzte Teil ist das Grundrecht sowie das EU-Recht. Beide Rechtsprechungen haben sich dazu verpflichtet die ethnische Herkunft, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Rahmenverträge über befristete Arbeitsverträge sowie eine Arbeitszeitrichtlinie zu prüfen und bei Widerspruch zum Gesetz gerichtlich zu verhandeln.
Diese Themen erwarten Sie in den nächsten Wochen
In den kommenden Wochen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Themen des Arbeitsrechts geben, damit Sie eventuelle Unsicherheiten aus dem Weg räumen können, um zielgerichtet auf Ihren Arbeitgeber zuzugehen. Einige dieser Themen werden sein:
- Welche Rechte habe ich beim Vorstellungsgespräch?
- Welche Rechte habe ich als Auszubildender bzw. Ausbilder?
- Welche Rechte habe ich im Mutterschutz?
- Welche Rechte habe ich bei einer sexuellen Belästigung?
- Welche Rechte habe ich bei Mobbing/Diskriminierung am Arbeitsplatz?
- Und viele mehr…
Die in dieser Themenserie wiedergegebenen Gesetzesvorschriften dienen nicht als Rechtsberatung. Sie sollen vielmehr einen Überblick über die allgemeinen Bedingungen darstellen. Bei Rechtsbeistand ziehen Sie bitte einen ausgebildeten Juristen zu Rate.