Eine explizite Erlaubnis ist unerlässlich
Wenn Sie dienstliche Arbeitsmittel in Ihrer Freizeit nutzen wollen, müssen Sie dies vorab mit Ihrem Vorgesetzen absprechen. Denn nur mit dessen Genehmigung sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Bei einer bloßen Duldung, auch wenn sie einer Erlaubnis gleichkommt, sind Sie in einer Streitsituation in der Beweispflicht! Fragen Sie deshalb, lieber explizit nach
Einer Statista-Umfrage (Stand: 2020) zufolge ist es rund 70 Prozent der Arbeitnehmer mit Dienstgerät gestattet, dieses auch in ihrer Freizeit zu verwenden. Auch eine Erlaubnis der privaten Nutzung bedeutet noch nicht, dass Sie Ihre berufliches Telefon zwangsläufig uneingeschränkt nutzen dürfen.
Nicht zu vernachlässigen: Datenschutz
Sind sensible Daten wie Telefonnummer oder ähnliches auf dem Gerät gespeichert, spielen vor allem die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit eine große Rolle. Was Ihnen im Einzelfall erlaubt und was untersagt ist, hängt von der individuellen Absprache mit Ihrem Vorgesetzten ab. Gerade die Nutzung des Messenger-Dienstes Whatsapp stellt in vielen Fällen ein größeres Problem dar, da dieser mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kollidiert. Wenn Sie die App nutzen, erlauben Sie ihr Zugriff auf alle Nummer mit denen Sie via Messenger kommunizieren – aber auch auf das gesamte Telefonbuch. Diese Situation gilt als Austausch personenbezogener Daten und verstößt somit gegen die Datenschutzrichtlinien.
Viele Arbeitgeber schränken die Nutzung deshalb soweit ein, dass nur vom Unternehmen freigegeben Apps installiert werden können. Auch das Einwählen in Öffentlichen Netzwerken kann zugunsten des Datenschutzes im Unternehmen untersagt sein. Diese Punkte sollten vor der Privatnutzung abgeklärt werden. Gleichzeitig schützt die explizite Genehmigung jedoch auch Ihre Privatsphäre: Erlaubt Ihr Arbeitnehmer, dass Sie das Smartphone in Ihrer Freizeit nutzen, darf er das Handy nicht kontrollieren – selbst wenn er die technische Möglichkeit dazu hat.
Zusatzkosten müssen individuell geregelt werden
Sowohl die Anschaffungskosten als auch die laufenden Vertragskosten sind vom Arbeitgeber zu tragen. Mobilfunkgesellschaften wie Vodafone bieten inzwischen spezielle Business Tarife für die geschäftliche Nutzung an. Entstehen im Rahmen der privaten Nutzung weitere Zusatzkosten, können aber müssen diese nicht vom Unternehmen gezahlt werden. Wie mit weiteren Kostenpunkten umgegangen wird, hängt von der individuellen Absprache ab. Um Streitigkeiten zu vermeiden sollten feste Vereinbarungen wie
- Arbeitgeber (AG) übernimmt die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag
- Sämtliche Privattelefonate werden vom AG übernommen
- AG übernimmt eine bestimmte Anzahl an Gesprächen
- Ledigliche die Grundgebühr wird übernommen
getroffen werden.
Entscheidend ist eine gute Absprache
Bekommen Sie als Mitarbeiter dienstliche Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, sollten spätestens bei der Aushändigung der Geräte eindeutige Vereinbarungen getroffen werden. Diese umfassen die Punkte:
- Umfang der Privatnutzung
- Kosten(aufteilung)
- Datenschutzregelungen
- Kosten im Schadensfall.
Wichtig ist eine klare und transparente Regelung, was für Sie als Arbeitnehmer erlaubt ist und was nicht. Sollten Sie auf weitere Unsicherheiten stoßen, klären Sie diese schnellstmöglich ab, um rechtlich abgesichert zu sein.