Ist der Abschluss einer Zahnersatzversicherung empfehlenswert?

Eine Statistik (Stand: 2020) zeigt, dass in den letzten Jahren immer mehr Menschen zusätzlich zu ihrer Grundversorgung eine weitere Zahnzusatzversicherung abschließen. Während 2016 knapp 13 Prozent der Befragten in einem Haushalt mit einer entsprechenden Versicherung lebten, war bis zum Jahr 2019 ein Zuwachs um rund vier Prozent zu verzeichnen. Immer wieder zeigt sich, dass die gesetzliche Grundversicherung zunächst eine gute Sache ist, relevante Leistungen jedoch nur in begrenzter Form übernimmt. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick, weshalb es lohnt, bereits in jungen Jahren aktiv zu werden und was es bei einem höheren Beitrittsalter zu beachten gilt.

Hochwertige Versorgung verursacht zusätzliche Kosten

Wenn Sie als gesetzlich versicherter Patient einen Zahnersatz benötigen, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse für eine zweckmäßige Grundversorgung lediglich einen Festzuschuss von 60 Prozent. Wer jedoch jährlich die Vorsorgetermine wahrnimmt, erhält bei lückenlosem Nachweis durch ein Bonusheft einen Zuschuss von 70 bis 75 Prozent. Allerdings müssen Sie sich darüber im Klaren sein, was Grundversorgung bedeutet: Hier geht es nur um die Funktion des Zahnersatzes, jedoch nicht um das optische Erscheinungsbild. Die meisten Patienten entscheiden sich für eine hochwertigere Versorgung und müssen in diesem Fall den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen. Hierunter fallen beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Implantate
  • Keramikverblendung für Kronen oder Brückenteile im Seitenzahnbereich
  • Inlays.

Wonach berechnen sich die Kosten einer Zahnersatzversicherung?

Die Kosten einer Zahnersatzversicherung hängen von folgenden Faktoren ab:

  1. Eintrittsalter
  2. Umfang der Leistungen
  3. Risikozuschläge.

Aus diesem Grund sollten Sie eine Zahnersatzversicherung bereits in jungen Jahren abschließen. In späteren Jahren können Sie Zahnlücken meist nur noch gegen Zahlung von Risikozuschlägen versichern. Bedenken Sie auch, dass es für Sie mit steigendem Alter zunehmend schwieriger wird, einen Anbieter zu finden, der Sie unkompliziert in die Versicherung aufnimmt. Darüber hinaus hängt es von Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab, wie teuer Ihr Versicherungsschutz sein soll.

Welche Kosten können für die Eingliederung von Zahnersatz entstehen?

Ein Implantat kann von 3.000 Euro bis zu 5.000 Euro kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an dem Aufbau des Implantates und zahlt für die Krone einen Festzuschuss von etwa 450 Euro. Während Sie für eine Keramikkrone bis zu 700 Euro bezahlen müssen, entstehen Ihnen für eine vollständig mit Keramik verblendeten Brücke im hinteren Zahnbereich Kosten von über 2.000 Euro. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für die Zahnkrone beträgt hingegen um die 200 Euro und für eine Brücke maximal 700 Euro. Den Extremfall stellt eine kompletten Gebiss-Sanierung dar: Sie kann durchaus mit einem fünfstelligen Betrag zu Buche schlagen.

Was erstattet die Zahnersatzversicherung?

Im Gegensatz zu einer Zahnzusatzversicherung konzentriert sich der Leistungskatalog einer Zahnersatzversicherung auf Maßnahmen zum Ersatz fehlender Zähne. Manche Tarife übernehmen – nach Anrechnung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung – bis zu 90 Prozent der anfallenden Kosten. Einige Anbieter ersetzen die finanzielle Aufwendung sogar vollständig. Hier lohnt es sich, ein genauen Blick in den Vertrag zu werfen: Bei manchen Anbietern bezieht sich die prozentuale Erstattung auf die Gesamtkosten (ohne Abzug des Festzuschusses), bei anderen hingegen lediglich auf den Eigenanteil (nach Abzug des Festzuschusses). Bei einer Aufwendung in Höhe von 2.000 Euro ergeben sich bei einem Erstattungssatz von 80 Prozent je nach Rechnungsart große Unterschiede:

  • 2000 Euro – 450 Euro Festzuschuss = 1550 Euro x 80 Prozent = 1240 Euro
  • 2000 Euro ohne Berücksichtigung des Festzuschusses x 80 % = 1600 Euro.

Was wird nicht erstattet?

Die Versicherungen erstatten keine Aufwendungen für Maßnahmen, die Sie bei Vertragsabschluss bereits begonnen haben. Dasselbe gilt, wenn der Zahnarzt bereits vor Abschluss der Versicherung auf die Notwendigkeit der Maßnahme hingewiesen hat.

Häufig bestimmen Tarife Wartezeiten bis zu einem Jahr. In diesem Zeitraum besitzen Sie keinen Anspruch auf Leistungen. Bei einem Abschluss von Tarifen ohne Wartezeit müssen Sie damit rechnen, Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. In diesem Fall kann die Versicherung Zahnlücken vom Versicherungsschutz ausnehmen oder Sie aufgrund mehrerer Zahnlücken ablehnen.

In der Regel sehen die Tarife eine Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren vor. Durch diese Leistungsstaffelung begrenzen die Anbieter die Leistungen für einen Zeitraum von bis zu acht Jahren auf einen Höchstbetrag. Wenn Sie während eines Jahres keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhöht sich der zur Verfügung stehende Betrag im nächsten Jahr automatisch, bis im letzten Jahr der Höchstbetrag gilt. Danach entfällt die Leistungsbegrenzung. In der Regel werden diese Einschränkungen nicht berücksichtig, wenn die Maßnahmen als Folge eines Unfalls medizinisch notwendig sind.

Worauf sollte man bei Abschluss einer Zahnersatzversicherung achten?

Beim Abschluss eines entsprechenden Vertrags sollten Sie ein paar wesentliche Dinge im Hinterkopf behalten und den angebotenen Leistungskatalog sorgfältig prüfen.

Einschränkungen im Leistungskatalog

Je nach Tarif können bestimmte Einschränkungen im Leistungskatalog gelten. Diese Ausnahmen und Regelungen beziehen sich häufig auf folgende Bereiche:

  • Anzahl der Implantate
  • Erstattungsbetrag pro Implantat
  • Leistungen für den Aufbau des Kieferknochens
  • Funktionsdiagnostik
  • Keramikverblendungen von Backenzähnen.

Die Funktionsdiagnostik unterstützt einen möglichst präzisen Einsatz des Zahnersatzes. Dafür ermittelt der Zahnarzt genaue Werte über die Zahnstellung sowie die Lage und Beweglichkeit der Kiefergelenke. Ziel ist eine reibungslose Funktion des Zahnersatzes, um letztendlich eine möglichst lange Haltbarkeit zu garantieren.

Begrenzung des Gebührensatzes und Preislisten für Material- und Laborkosten

Der Zahnarzt rechnet seine Leistungen Ihnen gegenüber nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Manche Versicherungen erstatten diese Aufwendungen jedoch nur bis zum 2,3-fachen Gebührensatz. Für komplizierte Behandlungen stellt Ihnen Ihr Zahnarzt wiederum einen höheren Satz in Rechnung. Es ist für Sie von Vorteil, wenn der Tarif Ihres Anbieters die Erstattung bis zum Höchstsatz, dem 3,5-fachen Gebührensatz der GOZ, vorsieht. Manche Versicherer arbeiten mit Preislisten, nach denen Sie Höchstbeträge für die Erstattung der Material- und Laborkosten festlegen. Diese fallen allerdings je nach Zahnlabor unterschiedlich hoch aus. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Anbieter auf die Anwendung solcher Preisverzeichnisse verzichtet.

Mitversicherung fehlender Zähne

Anbieter, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages keine Gesundheitsfragen erheben, schließen in der Regel die Versorgung von Zahnlücken aus, wenn diese bereits vor Versicherungsbeginn bestanden haben. Allerdings gibt es auch Zahnersatzversicherungen, bei denen Sie bis zu vier Zahnlücken gegen Zahlung eines Aufpreises mitversichern können.

Unterschiede bestehen auch bei der Mindestlaufzeit der Tarife sowie bei der Anrechnung von Vorversicherungszeiten beim Wechsel des Anbieters. In folgenden Punkten herrschen deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern vor:

  • Abzug eines möglichen Bonus der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Höhe des Abzuges bei Behandlung durch reine Privatärzte
  • Höhe des Abzuges bei Auslandsbehandlung.

Welche Unterlagen muss ich beim Versicherer einreichen?

Für die Erstattung Ihrer Aufwendungen benötigt die Versicherung von Ihnen mitunter folgende Unterlagen:

  • Kopie der Zahnarztrechnung
  • Heil- und Kostenplan des Zahnarztes
  • Abrechnung des Festzuschusses durch Ihre Krankenkasse.

Abhängig von der Höhe der zu erwartenden Kosten müssen Sie den Heil- und Kostenplan bereits vor Behandlungsbeginn dem Versicherer zur Genehmigung vorlegen. Übrigens bieten viele Versicherer Ihnen die komfortable Möglichkeit, Ihre Aufwendungen online geltend zu machen. Auf diese Weise profitieren Sie von einer schnelleren Kostenerstattung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und der im Jargon häufig männlich formulierten Begriffe wurde in diesem Beitrag die generisch männliche Formulierungsform verwendet.

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