Leistungsschutzrecht: Deutscher Irrweg tritt am 1. August 2013 in Kraft – FAQ

Am 1. August 2013 tritt das äußerst umstrittene Leistungsschutzrecht (LSR) in Kraft. Gegen gewerbliche Kopisten können nach geltender Rechtslage nur die Urheber selbst wirksam vorgehen, also die Verfasser der Texte (Journalisten), die Verlage haben dagegen fast keine Handhabe. Das von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossene LSR soll die großen Verlagshäuser nun in die Lage versetzen, einfacher und umfassender gegen Rechtsverletzungen im Internet vorzugehen.  So sollen News-Aggregatoren und Suchmaschinenbetreiber künftig dafür bezahlen, wenn sie weiterhin an der Verteilung von Presseartikeln festhalten. Das bedeutet, dass Nachrichtendienste wie Google News aber auch Blogs und soziale Netzwerke für Pressespiegel, also der Darstellung von Überschriften und einem Teasertext, ein Entgelt bezahlen müssen.

Pressestimmen zum Leistungsschutzrecht

– Das Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig und verletzt Grundrechte (eco –  Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.)
– Leistungsschutzrecht und Pressefreiheit sind unvereinbar (Rechtsgutachten der Professoren Alexander Blankenagel und Wolfgang Spoerr, Humboldt Universität Berlin)
– Ein schwarzer Tag für das Internet in Deutschland (Google)
– Die Wirtschaft leidet, weil legale Geschäftsmodelle plötzlich verboten und innovative Ideen nicht mehr realisierbar sind (Oliver Süme, eco-Vorstand Politik, Recht und Regulierung)
– Das Gesetz ist innovationsfeindlich und schadet gleichermaßen den Internetnutzern wie der Netzwirtschaft (BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder)
– Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel. Er bedeutet weniger Informationen, höhere Kosten und massive Rechtsunsicherheit (Google-Sprecher Kay Oberbeck)
– Leistungsschutzrecht: Die Axt an der Wurzel der Marktwirtschaft (eco –  Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.)
– Der Bundesregierung ist es bis heute nicht gelungen zu erklären, wozu es eines solchen neuen Schutzrechtes bedarf (Björn Böhning, Netzpolitischer Sprecher der SPD, und Lars Klingbeil, Netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion)
– Ein „handwerklich schlechtes und deswegen ein sehr unverständliches Gesetz“ und eine Zumutung (Thomas Schwenke, Rechtsanwalt für Social Media)

Die Axt an der Wurzel der Informationswirtschaft

Bei Google, das im Zentrum der Kritik Seitens der Verlage stand, ändert sich allerdings vorerst nichts: Der Suchmaschinenbetreiber wird ab 1. August nur noch Inhalte jener Verlage in seiner Newssuche anzeigen, die zuvor ihr Einverständnis für eine kostenlose Nutzung erklärt haben. Das Verwerfliche: Ausgerechnet jene großen Verlage, die das Leistungsschutzrecht vehement bei der Regierungskoalition gegen jegliche Sachverstände durchgeboxt haben, haben laut dem Hightech-Branchenverband BITKOM nun fast ausnahmslos alle die Google-Einverständniserklärung unterzeichnet, um bei Google News weiterhin  gelistet zu sein.

BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Wir haben von Anfang an gewarnt: Das Gesetz ist innovationsfeindlich und schadet gleichermaßen den Internetnutzern wie der Netzwirtschaft. Genau das erleben wir jetzt.“ Zudem seien etliche Details des Gesetzes weiterhin unklar und  Gerichtsverfahren damit vorprogrammiert. „Bürokratie und Rechtsunsicherheit sind Gift für Start-ups. Innovative Ideen im Netz werden es in Deutschland künftig noch schwerer haben“, so Rohleder. Laut BITKOM gehören aber auch die Verlage selbst zu den Verlierern, da ihnen Leser für ihre Medienangebote verloren gingen, die durch Newsaggregatoren wie Suchmaschinen erst auf Inhalte aufmerksam würden. „Die für alle beste Lösung wäre, das Gesetz zum sogenannten Leistungsschutzrecht schnell wieder in der Versenkung verschwinden zu lassen“, so Rohleder. „Dieser deutsche Sonderweg führt ins Nichts.“

Weiterführende Links:

– Gutachten im Auftrag von eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V., und Google: Leistungsschutzrecht verletzt die Grundrechte von Internetnutzern, Unternehmern und Journalisten (kostenfrei)
– Rechtsanwalt Thomas Schwenke: FAQ zum Leistungsschutzrecht für Blogger, Social Media und Journalisten

(mb)

Weiterführende Artikel:

– Rechtsanwalt Christian Röhl im Interview zu den Hintergründen und Konsequenzen des Leistungsschutzrechts
Leistungsschutzrecht: Die Axt an der Wurzel der Marktwirtschaft
eco: Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig und verletzt Grundrechte

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