Mitbestimmung steigert den Innovationserfolg in Unternehmen

Liegen oft nah beieinander

Dabei wurde deutlich, dass „betriebliche Mitbestimmung insgesamt einen konstruktiven Beitrag zur Innovativität von Unternehmen leistet“ und dass „eine stärkere Betriebsratsbeteiligung mit einem höheren Innovationserfolg einhergeht“, so Scholl und seine Koautoren. Dabei liegen die Einschätzungen von befragten Betriebsräten und Arbeitgebervertretern oft nah beieinander. Nur mit dem Ergebnis des abgeschlossenen Innovationsvorhabens sind die Manager meist noch zufriedener als die Arbeitnehmervertreter.

Nur kritische Betriebsräte sind gute Betriebsräte

Wenn bewährte Verfahren verändert werden sollen, sind die betroffenen Beschäftigten oft skeptisch. Hier gelingt es Betriebsräten, die sich intensiver beteiligen, die Beschäftigten ebenfalls stärker einzubeziehen und zugleich die aktiven und passiven Widerstände abzubauen und so die Koordinationsfähigkeit in schwierigen Prozessen zu sichern. So kämen „die wichtigsten Ressourcen von Unternehmen“ zum Zug: Wissen und Können der Beschäftigten – und zwar durchaus auch zu ihrem eigenen Vorteil. „Hilfreich ist auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Management und Betriebsrat, besonders wenn Betriebsräte dabei eine skeptische und kritische Haltung bewahren“, sagt Scholl.

Treibende Kraft im Innovationsprozess

Betriebsräte können zudem durchaus selbst zur treibenden Kraft im Innovationsprozess werden, haben die Forscher beobachtet, und als Anwalt „für sozial verträgliche und wirtschaftlich sinnvolle“ Neuerungen auftreten. Dafür bedürfe es allerdings spezieller Kompetenzen und entsprechender Schulungen. Auch „Innovationsbündnisse“ in Form von Betriebsvereinbarungen oder Rahmenrichtlinien in Tarifverträgen können den Einfluss der Betriebsräte erhöhen.

Mitbestimmungsrechte erweitern

Klar wird durch die Untersuchung auch: Der wichtigste Erfolgsfaktor für Innovationen, die fast immer auch Konflikte auslösen, ist es, diese konstruktiv auszutragen. Das setzt allerdings eine gewisse Machtbalance voraus. Nur starke Betriebsräte seien zu einer „konstruktiven Konflikthandhabung mit ihren positiven Folgen für beide Seiten“ in der Lage. Mit „starken Betriebsräten“ sind dabei solche gemeint, die nicht nur nach eigener Einschätzung einflussreich sind, sondern auch nach Meinung des Managements. Grundsätzlich, so die Autoren, ließe sich das Innovationspotenzial der Betriebsräte auch auf politischem Wege verbessern: durch eine Erweiterung ihrer Mitbestimmungsrechte im Fall von Betriebsänderungen.

(cs mit Informationsmaterial der Hans-Böckler-Stiftung)


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* Wolfgang Scholl u.a.: Innovationserfolg durch aktive Mitbestimmung, edition sigma, Berlin 2013.

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