Schnauze voll vom Steuern zahlen – Das steht Ihnen zu!

The same procedure as last year… Die Steuererklärung steht bevor und jeder kreuzt die Finger, dass diese vom Finanzamt abgesegnet wird. Bis zum 31.05.2016 haben Sie noch Zeit, den Antrag auf die Steuerrückzahlung zu bearbeiten und an das Finanzamt weiterzugeben. Bei den vielen Änderungen für die Steuererklärung, ist es schwierig den Überblick zu behalten. Damit Sie erfolgreich Ihre Steuern zurückerstattet bekommen, haben wir hilfreiche Tipps für Ihre Steuererklärung zusammengefasst.

Die Geschichte der Steuern

Die Ausgangsfrage vor 5.000 Jahren lautete: „Wie erhält der Staat am schnellsten und am effizientesten Geld?“ Die Antwort war schon damals die gleiche wie heute: „Die Bürger müssen Steuern zahlen, um die Ausgaben des Staates zu decken.“ Ob die Verteilung der Steuern dabei immer gerecht ausfiel beziehungsweise heute noch ist, sei dahingestellt. Seit 1891 gibt es eine einheitliche Einkommenssteuer, die erstmals ein steuerfreies Existenzminimum sowie eine Steuerprogression einführte. Für ein Jahreseinkommen von 900 bis 1050 Mark galt damals der Steuersatz von 0,6 Prozent, für ein Jahreseinkommen von über 100.000 Mark lag er bei 4 Prozent. Ein deutlicher Unterschied zum heutigen Steuersatz von 14 Prozent. Das positive dabei ist, dass der Steuersatz seit Jahren rückläufig ist. Sein Hoch hatte er im Jahr 1996 mit 25,9 Prozent.

So bekommen Sie Ihre Steuern zurück

Steuern zu zahlen ist die eine Sache, Steuern zurückzubekommen, die andere – und die viel bessere. Wenn Sie die folgenden Tipps berücksichtigen und die richtigen Belege einreichen, steht einem hohen Endbetrag nichts mehr im Wege.

Ausbildungskosten rückwirkend absetzen

Wer als Berufseinsteiger seine erste Steuererklärung vor sich hat, sollte daran denken, die Ausbildungskosten rückwirkend abzusetzen. Der Bundesfinanzhof hat die Rückwirkung von vier auf sieben Jahre erhöht. Berufseinsteiger sollten diese Möglichkeit also definitiv nutzen und so ihre Studiengebühren, Bücher sowie die Studentenwohnung in der Steuer mit auflisten.

Berufskleidung von der Steuer absetzen

Kleidung, die für den neuen Job extra gekauft wird – Anzüge, Kostüme, Arbeitskleidung für Pfleger und Handwerker – kann von der Steuer abgesetzt werden. Der Kauf sowie die Reinigung der Arbeitskleidung zählt zu den Werbekosten. Letzteres kann in einem Zwei-Personen-Haushalt mit 0,48 Euro pro Kilogramm Buntwäsche angesetzt werden.

Fortbildung im Ausland

Wenn Sie zur Weiterbildung ins Ausland gehen und das Unternehmen nicht für die Kosten aufkommt, können Sie diese Fortbildung als Werbungskosten ansetzen. Teilnahmegebühren können problemlos geltend gemacht werden, bei Fahrt- und Reisekosten prüft das Finanzamt allerdings genau nach.

Doppelter Haushalt hilft beim Sparen

Teilen Sie mit Ihrem Kollegen beruflich bedingt eine Zeitwohnung und der Arbeitgeber gibt keinen Zuschuss, so können Sie die Kosten bis zu 1.000 Euro von der Steuer absetzen. Dazu zählt auch die Einrichtung. Vielleicht lohnt sich noch eine kurze Fahrt zum Möbelhaus?

Versetzung am Arbeitsplatz

Wird ein Arbeitnehmer für längere Zeit öfter betrieblich versetzt, kann er die aufkommenden Fahrtkosten in vollem Maße geltend machen. Der Einsatzort zählt nicht als regelmäßige Einsatzstätte und das Finanzamt muss somit die Ausgaben für Hin- und Rückweg vollends anerkennen.

 

Dies war nur eine Auswahl an Tipps zum Steuern sparen. Bitte wenden Sie sich bei Unsicherheiten an einen geprüften Steuerberater, damit Sie vor bösen Überraschungen bewahrt bleiben.

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