Schufa: Bonität von KMU u. a. mit Personendaten ermittelt

Die Schufa ist die wohl bekannteste Auskunftei in Deutschland. Das hängt auch damit zusammen, dass sie über den größten Datenschatz zur Bonitätsprüfung im Vergleich zu anderen Auskunfteien verfügt. Datenschützer:innen bezeichneten sie zuletzt als Datenkrake und nehmen sie damit auf in die Reihe von ebenfalls stark kritisierten Konzernen wie Google und Meta, ehemals Facebook Inc. Jedoch bietet sie nicht nur Auskunft zur Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen, sondern nunmehr auch Einschätzungen im B2B-Bereich an. Dabei kommen unter anderem Daten zu Einzelpersonen wie den Inhaber:innen des Unternehmens zum Einsatz.

Wo und wie die Schufa aktiv ist

Im Alltagsbewusstsein verankert ist vor allem die Erfahrung, als Privatperson Schwierigkeiten durch Schufa und Co. zu haben, zum Beispiel wenn es um die Finanzierung eines Autos geht. Was vielen noch nicht bewusst ist: Die Schufa speichert und verknüpft ebenfalls bonitätsrelevante Daten zu Unternehmen, auch im Mittelstand. Damit spricht sie gezielt B2B-Unternehmen und Institutionen an und liefert Einschätzungen unter anderem auf Basis von Ausfallquoten und der Personendaten der Inhaber:innen. Stoßen Privatpersonen hierbei auf Schwierigkeiten, haben diese allerdings verschiedene Optionen zur Verfügung, wie etwa

  • zahlreiche Ratgeber-Beiträge, etwa von der Verbraucherzentrale
  • Ausweichmöglichkeiten über weitere Auskunfteien
  • spezialisierte Verbraucherportale wie zum Beispiel trotz-schufa.org.

Diese typischen Optionen stehen für Firmen und gerade mittelständische Unternehmen nicht zur Verfügung. Eine positive Bewertung ist für sie jedoch umso wichtiger, um bestehende Geschäftsbeziehungen, Kreditvereinbarungen und Lieferketten zu gewährleisten.

Auskunftsrecht nach der EU DSGVO nutzen

Für Inhaber:innen gut zu wissen: Privatpersonen haben die Möglichkeit, einmal im Jahr die zu ihrer Schufa-Auskunft gespeicherten Daten anzufordern. Fallen dabei falsche Daten und veraltete Informationen zu Geschäftskonto et cetera auf, können Sie diese korrigieren lassen. Dieses Recht auf Selbstauskunft und Berichtigung der Daten ist spätestens in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) verankert. Ebenfalls interessant ist, dass das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – welches die Umsetzung der EU DSGVO in Deutschland begleitet – einen eigenen Abschnitt zum Thema beinhaltet: § 31 trägt den Titel „Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften“.

Als Mittelständler richtig mit dem Schufa-Scoring umgehen

Nachdem die Schufa Personendaten für die Bonitätsprüfung von Unternehmen in Deutschland verknüpft, ist es für Gewerbetreibende essenziell, dies gezielt im Blick zu behalten. In diesem Zusammenhang gibt der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW) einige Hinweise.

1. Systematik zur Bewertung

Welche Bewertungsskala für die Bonität greift, kommt auf das Unternehmen an. Dementsprechend gelten unterschiedliche Kriterien für freiberuflich Tätige, Kleingewerbe und registergeführte Unternehmen.

2. Einsicht in die Daten

Einmal im Jahr haben Sie als Unternehmen – wie Privatpersonen – die Möglichkeit, eine vollständige Kopie Ihrer gespeicherten Daten anzufordern. Diese Selbstauskunft ist mit Artikel 15 DSGVO gesichert. Damit sichern Sie sich auch insofern ab, dass Ihnen ebenfalls die Daten vorliegen, die Geschäftspartner:innen und Kreditinstitute gegebenenfalls anfordern können.

3. Verfügbare Funktionen

Sind Sie auf der Website der Schufa direkt angemeldet, können Sie über das Portal Ihre Daten online aufrufen. Auch haben Sie die Möglichkeit, eine Benachrichtigungsfunktion zu aktivieren, sodass Sie informiert werden, wenn Ihr Datensatz angefordert beziehungsweise Ihre Bonität überprüft wird.

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