Schufafreies Geschäftskonto: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Brauche ich, wenn ich selbstständig bin, zwingend ein Geschäftskonto? Gesetzlich gilt für Freiberufler und Einzelunternehmer allgemein: Der Besitz eines Firmenkontos ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Wichtig ist allein, dass geschäftliche Einnahmen und Ausgaben für das Finanzamt ordnungsgemäß verbucht werden. Die Eröffnung eines Online-Geschäftskontos bringt jedoch einige Vorteile für Sie mit sich – gerade was die Verwaltung und flexibles Arbeiten betrifft. Wer jedoch einen negativen SCHUFA-Eintrag hat oder in einer anderen Auskunftei eingetragen ist, stößt hier womöglich auf Hindernisse. Dieser Beitrag gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Vorteilen von Direktbanken und der Eröffnung eines schufafreien Geschäftskontos.

Worin liegen die Vorteile eines Online-Geschäftskontos?

Es gibt viele Gründe, die für die Führung eines digitalen Geschäftskontos sprechen. Allen voran der Zeitaspekt: So lässt sich die Eröffnung eines Kontos online innerhalb weniger Minuten einfach und direkt und von jedem Standort aus abwickeln. Dasselbe gilt natürlich für die Verwaltung des Kontos. Als Inhaber eines Kontos bei einer Direktbank – ob privat oder geschäftlich – sind Sie weder an örtliche Gegebenheiten noch an bestimmte Öffnungszeiten einer Filialbank gebunden. Das hohe Maß an Flexibilität ermöglicht eine praktische Verwaltung Ihres Kontos, zum Beispiel während geschäftlicher Reisen im In- und Ausland.

Im Zuge der Eröffnung eines Online-Geschäftskontos bieten einige Direktbanken inzwischen ergänzende Zusatzleistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Einzelunternehmern oder Freiberuflern abgestimmt sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Rechnungssoftware
  • Buchhaltungssoftware
  • Verknüpfung mit anderen Konten und Zahlungssystemen wie PayPal.

Ein Online-Geschäftskonto und kurze Reaktionszeiten bezüglich Transaktionen wirken zudem imagefördernd. Es zeigt Kunden und Geschäftspartnern: Sie sind informiert, bewegen sich sicher in der digitalen Welt und reagieren innovativ und zeitgemäß auf Trends.

Ist es möglich, ein schufafreies Geschäftskonto zu eröffnen, auch bei einem negativen Eintrag in der Auskunftei?

Ja, auch dann ist die Eröffnung eines schufafreien Geschäftskontos bei einzelnen Online-Banken ohne Probleme möglich. Wissenswert ist in diesem Zusammenhang auch, was sich eigentlich hinter der Abkürzung SCHUFA verbirgt. Sie steht für die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ – ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches über die Erfassung des bisherigen Zahlungsverhalten die Bonität potenzieller Kunden ermittelt.

Durch gezielte Informationsauskunft sollen beispielsweise Unternehmen oder Vermieter vor möglichen Zahlungsausfällen geschützt werden. Die Bonitätsauskunft wird dabei in Form eines Scores erfasst, der selbst je nach Branche unterschiedlich ausfallen kann. Ziel des Scorings ist es, mittels eines Prozentwertes die Wahrscheinlichkeit anzugeben, mit der Sie Ihren Kredit zurückzahlen, Ihre Bestellung bezahlen oder Ihre Miete fristgerecht überweisen.

Der daraus errechnete Score soll also Aufschluss darüber geben, wie vertrauenswürdig Sie in finanzieller Hinsicht sind. Wie dieser berechnet wird – von der SCHUFA oder auch von anderen Auskunfteien – ist allerdings nach wie vor nicht offengelegt. Feststeht, dass Finanzinformationen aus unterschiedlichen Bereichen miteinfließen, vom Leasing- und Handyvertrag bis zu (un-) regelmäßig geleisteten Ratenzahlungen.

Was benötige ich, um ein Geschäftskonto zu eröffnen?

Sie haben sich für ein Firmenkonto bei einer Direktbank entschieden: Im Rahmen der Eröffnung eines digitalen Geschäftskontos sollten Sie nun einige Unterlagen und Nachweise bereithalten. Welche Dokumente Sie in Ihrem Fall benötigen, hängt dabei einerseits von den Anforderungen der Bank und anderseits von der Rechts- und Gesellschaftsform Ihres Unternehmens ab. Die meisten Banken setzen die Vorlage zumindest folgender Nachweise für die Eröffnung eines Geschäftskontos voraus:

  • Identitätsnachweis durch Personalausweis
  • Handelsregisterauszug (Gewerbeanmeldung)
  • Gegebenenfalls Gesellschafterliste
  • Umsatzsteuernummer und/oder Steuernummer.

Welche Unterlagen konkret vorgewiesen werden müssen, kann jedoch von Bank zu Bank individuell variieren. So fordern einige Direktbanken im Zuge der Kontoeröffnung zusätzlich Nachweise über:

  • Einkommen
  • Letzte Kontoauszüge
  • SCHUFA-Eintrag.

Letzteres benötigen Sie natürlich nicht, wenn es sich um ein Angebot für ein grundsätzlich schufafreies Geschäftskontos handelt.

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