Der Kündigungsfristenrechner zeigt, wann ein Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung frühestens endet oder bis wann die Kündigung für ein gewünschtes Ende spätestens zugehen muss. So können Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Kündigungsfrist berechnen und jeden Schritt nachvollziehen: nach § 622 BGB, mit Betriebszugehörigkeit, Probezeit und Vertragsklausel.
Kündigungsfrist berechnen
Erster Tag im Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung. Eine Ausbildung dort direkt davor zählt mit.
Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt, nicht der Tag des Absendens.
Letzter Tag des Arbeitsverhältnisses, der erreicht werden soll.
Letzter Tag der Probezeit laut Arbeitsvertrag. Leer lassen, wenn keine vereinbart ist.
Nur wenn der Arbeitsvertrag die längeren Fristen ausdrücklich auch für Arbeitnehmer vorsieht.
Pflichtfeld
Ergebnis
Das Ergebnis erscheint hier, sobald alle Pflichtangaben vorliegen.
Kündigungsfrist
Rechenweg
Gesetzliche Regelfristen. Abweichende Regeln in Arbeits- oder Tarifvertrag gehen vor. Ersetzt keine Rechtsberatung.
Zuletzt aktualisiert am Stand der Berechnungsgrundlage: 2026. Rechtsgrundlage ist § 622 BGB, die Fristen werden nach §§ 187 und 188 BGB berechnet. Berechnet wird die gesetzliche Frist einer ordentlichen Kündigung. Tarifverträge und einzelne Arbeitsverträge können abweichende, auch kürzere Fristen vorsehen, etwa bei Aushilfen oder in Kleinbetrieben. Außer der angegebenen Vertragsklausel bildet der Rechner sie nicht ab, ebenso wenig einen besonderen Kündigungsschutz. Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist nur ordentlich kündbar, wenn das vereinbart ist. Wochenenden und Feiertage verschieben das Ende nicht. Alle Angaben bleiben im Browser, es werden keine Daten übertragen. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.
Grundlage: Der Kündigungsfristenrechner rechnet mit der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB und zählt die Frist nach §§ 187 und 188 BGB. Berücksichtigt: wer kündigt, Betriebszugehörigkeit am Tag des Zugangs, eine vereinbarte Probezeit, die Vertragsklausel zu längeren Fristen für Arbeitnehmer und die Rechnung rückwärts. Nicht berücksichtigt: Tarifverträge, abweichende Vertragsfristen, Sonderkündigungsschutz, die Anhörung des Betriebsrats, fristlose Kündigung, Postlaufzeiten und andere Verträge als Arbeitsverträge.
Kündigungsfristenrechner und Kündigungsfrist berechnen: Das Wichtigste im Überblick
Diese 5 Regeln aus § 622 BGB und der Fristberechnung im BGB bestimmen, wann ein Arbeitsverhältnis nach einer ordentlichen Kündigung endet.
- Frist für Arbeitnehmer: Wer als Arbeitnehmer kündigt, hat eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, unabhängig von der Dauer im Betrieb.
- Frist für Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kündigt in den ersten 2 Jahren ebenfalls mit 4 Wochen. Danach steigt seine Frist mit der Betriebszugehörigkeit am Zugangstag auf 1 bis 7 Monate zum Monatsende.
- Probezeit: In einer vereinbarten Probezeit gelten für beide Seiten 2 Wochen ohne festen Termin, längstens 6 Monate lang.
- Fristbeginn: Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang beim Empfänger, nicht nach dem Absenden. Wochenenden und Feiertage verschieben weder Beginn noch Ende.
- Spätester Zugang: Für ein Ende am 31.12. muss die Kündigung eines Arbeitnehmers bis zum 03.12. zugehen, die eines Arbeitgebers nach 8 Jahren bis zum 30.09.
Faustregel: Mit dem Kündigungsfristenrechner rückwärts vom Wunschtermin rechnen, dann schriftlich mit Unterschrift kündigen und den Zugang mit Puffer nachweisen. Tarif- und Arbeitsvertrag können eigene Fristen festlegen.
Kündigungsfrist berechnen: Formeln, Rechenweg und Fristzählung nach BGB
Wer die Kündigungsfrist berechnen will, braucht drei Angaben: den Tag des Zugangs, die Länge der Frist und den zulässigen Kündigungstermin. Für die Berechnung der Kündigungsfrist zählt nur das Datum, an dem das Schreiben ankommt, nicht der Tag, an dem es verschickt wurde.
Die Formeln: Fristablauf, Ende und spätester Zugang
Der Kündigungsfristenrechner verbindet die Angaben nach §§ 187 und 188 BGB zu einem Datum, vorwärts wie rückwärts. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit, die Frist beginnt am Folgetag (§ 187 Abs. 1 BGB). An welchem Tag läuft eine Frist in Wochen ab?
Fristablauf = Zugangstag + 28 Tage (in der Probezeit: + 14 Tage)
Eine Wochenfrist endet damit stets an dem Wochentag, auf den auch der Zugang fiel (§ 188 Abs. 2 BGB).
Wann läuft eine Frist in Monaten ab?
Fristablauf = Tag mit derselben Zahl wie der Zugangstag, n Monate später (fehlt dieser Tag: Monatsletzter)
Eine Monatsfrist endet an dem Tag, der dieselbe Zahl trägt wie der Zugangstag. Hat der Zielmonat diesen Tag nicht, endet sie am letzten Tag dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
Wann endet das Arbeitsverhältnis frühestens?
Frühestmögliches Ende = erster zulässiger Kündigungstermin am oder nach dem Fristablauf
Zulässige Termine sind bei 4 Wochen der 15. und der Monatsletzte, bei Monatsfristen nur der Monatsletzte und in der Probezeit jeder Tag.
Bis zu welchem Tag muss eine Kündigung für einen Wunschtermin beim Empfänger sein? Bei Wochenfristen gilt:
Spätester Zugang = gewünschtes Ende − 28 Tage (in der Probezeit: − 14 Tage)
Das gewünschte Ende muss dabei selbst ein zulässiger Termin sein, bei 4 Wochen also ein 15. oder ein Monatsletzter.
Und bei Monatsfristen, die stets zum Monatsende laufen?
Spätester Zugang = Monatsletzter, n Monate vor dem Monat des gewünschten Endes
Maßgeblich ist der Monatsletzte, nicht der Tag mit derselben Zahl. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, bleibt er trotzdem die Grenze.
Rechenweg: Kündigungsfrist berechnen nach 8 Jahren im Betrieb
Im folgenden Fall kündigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der seit dem 01.03.2018 im Betrieb arbeitet. Das Schreiben geht am Freitag, 13.11.2026, zu. Die Tabelle zeigt jeden Schritt so, wie ihn auch der Kündigungsfristenrechner ausgibt.
| Schritt | Rechnung | Datum oder Frist |
| Zugang der Kündigung | Tag, an dem das Schreiben ankommt | 13.11.2026 |
| Fristbeginn | Tag nach dem Zugang (§ 187 Abs. 1 BGB) | 14.11.2026 |
| Frist | 8 volle Jahre, Kündigung durch den Arbeitgeber | 3 Monate zum Monatsende |
| Ablauf der Frist | 3 Monate ab dem Zugang (§ 188 Abs. 2 BGB) | 13.02.2027 |
| Frühestmögliches Ende | nächstes Monatsende ab dem Ablauf | 28.02.2027 |
Tabelle 1: Rechenweg einer Arbeitgeberkündigung nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit
Der Ablauf am 13.02.2027 ist noch kein zulässiger Termin. Erst das Monatsende macht daraus den 28.02.2027, auch wenn dieser Tag ein Sonntag ist. Wäre das Schreiben erst am 01.12.2026 zugegangen, hätte sich das Ende um einen ganzen Monat auf den 31.03.2027 verschoben.
Wochen- und Monatsfristen sind nicht gleich lang. Vier Wochen umfassen genau 28 Tage, ein Monat zwischen 28 und 31 Tagen. Der Kündigungsfristenrechner zählt beide Fristarten deshalb getrennt und weist den Ablauf im Rechenweg gesondert aus, damit Sie ihn mit dem Kalender abgleichen können.
Beispielrechnungen: Kündigungsfrist berechnen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Probezeit
Die drei Beispiele zeigen, wie verschieden das Ergebnis ausfällt, je nachdem, wer kündigt, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und ob vorwärts oder rückwärts gerechnet wird. Alle Werte stammen aus dem Kündigungsfristenrechner. Wer jeden Fall selbst nachvollziehen will, trägt die Angaben in den Kündigungsfrist-Rechner oben ein.
Beispiel 1: Arbeitnehmerin kündigt am 16.11.2026, Ende am 15.12.2026
Eine Projektleiterin aus Hamburg ist seit dem 01.04.2021 angestellt und wechselt zu einem neuen Arbeitgeber. Ihre Kündigung geht am Montag, 16.11.2026, zu.
| Position | Wert |
| Kündigung durch | Arbeitnehmerin |
| Betriebszugehörigkeit beim Zugang | 5 volle Jahre |
| Kündigungsfrist | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
| Rechtsgrundlage | § 622 Abs. 1 BGB |
| Ablauf der Frist | 14.12.2026 |
| Frühestmögliches Ende (Dienstag) | 15.12.2026 |
Trotz 5 Jahren im Betrieb gilt für sie die Grundfrist, weil die Staffel nur Kündigungen durch den Arbeitgeber betrifft. Der 15. als Termin bringt sie gut zwei Wochen früher heraus als das Monatsende. Sähe ihr Vertrag die verlängerten Fristen auch für sie vor, gälten 2 Monate zum Monatsende, und das Ende rückte auf den 31.01.2027.
Beispiel 2: Arbeitgeber rechnet rückwärts, spätester Zugang 31.01.2027 für ein Ende am 30.06.2027
Ein Maschinenbauer aus Baden-Württemberg plant, sich zum 30.06.2027 von einem Mitarbeiter zu trennen, der seit dem 01.02.2014 im Unternehmen arbeitet. Gesucht ist der späteste Tag, an dem die Kündigung zugehen muss.
| Position | Wert |
| Gewünschtes Ende | 30.06.2027 (Mittwoch) |
| Betriebszugehörigkeit beim Zugang | 12 volle Jahre |
| Kündigungsfrist | 5 Monate zum Monatsende |
| Rechtsgrundlage | § 622 Abs. 2 BGB |
| Spätester Zugang (Sonntag) | 31.01.2027 |
Der späteste Zugang fällt auf einen Sonntag, und der Kündigungsfristenrechner weist darauf hin. Planen Sie die Zustellung deshalb für einen Werktag davor, etwa Freitag, 29.01.2027.
Beispiel 3: Kündigung in der Probezeit am 20.11.2026, Ende am 04.12.2026
Ein Softwarehaus in Leipzig hat einen Entwickler zum 01.10.2026 eingestellt, die Probezeit läuft bis zum 31.03.2027. Die Kündigung des Arbeitgebers geht am Freitag, 20.11.2026, zu.
| Position | Wert |
| Ende der vereinbarten Probezeit | 31.03.2027 |
| Kündigungsfrist | 2 Wochen |
| Rechtsgrundlage | § 622 Abs. 3 BGB |
| Ablauf der Frist | 04.12.2026 |
| Frühestmögliches Ende (Freitag) | 04.12.2026 |
In der Probezeit gibt es keinen festen Termin. Das Arbeitsverhältnis endet am Tag des Fristablaufs, hier an einem Freitag. Ginge die Kündigung erst nach dem 31.03.2027 zu, gälte die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Wann der Kündigungsfristenrechner hilft: 8 Anwendungsfälle aus der Praxis
Der Kündigungsfristenrechner hilft überall dort, wo Sie die Kündigungsfrist berechnen müssen, bevor jemand kündigt oder eine Kündigung prüft:
- Jobwechsel mit festem Startdatum: Der neue Arbeitgeber nennt einen Starttermin, und die Rückwärtsrechnung liefert den spätesten Tag für Ihre Kündigung.
- Trennung vorbereiten: Arbeitgeber und Personalreferenten sehen, ab wann ein Arbeitsverhältnis frühestens endet und welche Stufe der Staffel gilt.
- Kündigung erhalten: Sie prüfen, ob das genannte Ende stimmt. Ein abweichendes Datum ist ein Anlass, nachzufragen oder sich beraten zu lassen.
- Probezeit: Mit dem Ende der Probezeit aus dem Vertrag zeigt der Kündigungsfristenrechner, ob die verkürzte Frist von zwei Wochen beim Zugang noch greift.
- Wechsel in die Selbständigkeit: Wer zu einem festen Stichtag gründen will, sieht, ob das Angestelltenverhältnis bis dahin endet.
- Nachbesetzung planen: Steht das Ende fest, weiß die Personalabteilung, ab wann eine Stelle frei wird, und kann es in die strategische HR-Planung übernehmen.
- Arbeitsuchend melden: Endet das Arbeitsverhältnis, ist die Meldung als arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit spätestens 3 Monate vorher Pflicht, bei weniger Vorlauf innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Endes (§ 38 Abs. 1 SGB III). Das Enddatum aus dem Rechner zeigt, welche Frist gilt.
- Resturlaub planen: Mit dem Enddatum lässt sich klären, ob offener Urlaub noch genommen werden kann. Was wegen des Endes nicht mehr möglich ist, wird abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
So steht das Datum fest, bevor gehandelt wird, und der Rechenweg bleibt für beide Seiten nachvollziehbar.
Gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB: Wer welche Frist einhalten muss
Die gesetzliche Kündigungsfrist hängt davon ab, wer kündigt, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und ob eine Probezeit läuft. § 622 BGB legt dafür eine Grundfrist, eine Staffel für Arbeitgeber und eine kurze Frist für die Probezeit fest.
Welche Frist im Einzelfall gilt, klären drei Fragen in einer festen Reihenfolge. Die Infografik zeigt den Weg vom ersten Ja bis zur passenden Frist.
Die Probezeit steht am Anfang, weil ihre Frist für beide Seiten gilt und den übrigen Regeln vorgeht. Erst danach zählen die kündigende Seite und die Dauer im Betrieb.
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist bleibt gleich, egal wie lange jemand im Betrieb ist, und sie gilt in Vollzeit, Teilzeit und im Minijob. Länger wird sie nur, wenn der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag eine längere Frist vorsieht.
Liegt der 15. noch vor dem Fristablauf, rückt das Ende auf den Monatsletzten. Der Kündigungsfristenrechner setzt diese Frist an, sobald Sie „Arbeitnehmer“ wählen. Weil die Dauer im Betrieb keine Rolle spielt, brauchen Arbeitnehmer, die ihre Kündigungsfrist berechnen wollen, außerhalb der Probezeit nur den Tag des Zugangs. Wer zum Jahresende wechseln will, hat bis zum 03.12. Zeit, damit die Kündigung zugeht.
Kündigungsfrist für Arbeitgeber: Die Staffel nach Betriebszugehörigkeit
Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist nach § 622 Abs. 2 BGB in 7 Stufen. Ab 2 Jahren endet die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers stets zum Monatsende, der 15. als Termin entfällt. Welche Stufe gilt, beantwortet diese Formel:
Betriebszugehörigkeit = volle Jahre vom Beginn der ununterbrochenen Beschäftigung im Betrieb oder Unternehmen bis zum Tag des Zugangs
Angefangene Jahre zählen nicht. Maßgeblich ist allein die Betriebszugehörigkeit am Tag des Zugangs, nicht am Ende des Arbeitsverhältnisses.
Die Tabelle nennt jede Stufe und den spätesten Zugang für ein Ende am 31.12. Die Daten gelten in jedem Jahr gleich, auch das Merkblatt der IHK Bayreuth fasst die Staffel so zusammen. Zeiten einer Ausbildung im selben Betrieb oder Unternehmen rechnet das Bundesarbeitsgericht mit ein.
| Betriebszugehörigkeit beim Zugang | Frist bei Kündigung durch den Arbeitgeber | Spätester Zugang für ein Ende am 31.12. |
| in einer vereinbarten Probezeit (kurze Frist längstens 6 Monate) | 2 Wochen | 17.12. |
| unter 2 Jahren | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende | 03.12. |
| ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende | 30.11. |
| ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende | 31.10. |
| ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende | 30.09. |
| ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende | 31.08. |
| ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende | 31.07. |
| ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende | 30.06. |
| ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende | 31.05. |
Tabelle 2: Kündigungsfristen nach § 622 BGB und spätester Zugang für ein Ende am 31.12. (Stand: 30. Oktober 2026)
Kündigt der Arbeitnehmer, gilt für ihn ohne Vertragsklausel und Tarifvertrag nach der Probezeit die Zeile „unter 2 Jahren“. Wer als Arbeitgeber nach 8 Jahren zum Jahresende trennen will, muss also schon Ende September handeln.
Kündigungsfrist in der Probezeit, Vertragsklausel und Tarifvertrag: Wann andere Fristen gelten
Neben Grundfrist und Staffel gibt es vier Fälle, in denen andere Fristen gelten:
- Vereinbarte Probezeit: Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt zwei Wochen ohne festen Termin, solange eine wirksam vereinbarte Probezeit läuft, längstens für die Dauer von sechs Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB). Entscheidend ist der Zugang in diesem Zeitraum, das Ende darf danach liegen.
- Vertragsklausel: Viele Arbeitsverträge erstrecken die verlängerten Fristen auf beide Seiten. Länger als für den Arbeitgeber darf die Frist für Arbeitnehmer nach § 622 Abs. 6 BGB nicht sein, darauf geht auch der Beitrag zu Klauseln im Arbeitsvertrag ein.
- Tarifvertrag: Ein Tarifvertrag darf von den gesetzlichen Fristen abweichen, auch nach unten (§ 622 Abs. 4 BGB). Dann gilt die tarifliche Frist.
- Aushilfe und Kleinbetrieb: Kürzere Fristen als die Grundfrist lassen sich nach § 622 Abs. 5 BGB nur in engen Ausnahmen vertraglich vereinbaren: bei einer vorübergehenden Aushilfe, solange das Arbeitsverhältnis nicht länger als 3 Monate dauert, und in Kleinbetrieben mit in der Regel höchstens 20 Arbeitnehmern ohne Auszubildende, Teilzeitkräfte anteilig. Dort gilt mindestens eine Frist von 4 Wochen ohne festen Termin.
Der Kündigungsfristenrechner berücksichtigt Probezeit und Vertragsklausel, Tarifverträge und die Ausnahmen nach Absatz 5 dagegen nicht.
Gerade in den ersten Monaten kommt es auf das genaue Datum an. Wie der Beitrag über die ersten 90 Tage zeigt, fallen viele Trennungen genau in diese Phase. Maßgeblich ist das Ende der Probezeit laut Vertrag, nicht eine pauschale Annahme von sechs Monaten.
Experten-Tipp!
Die Kündigungsfrist in der Probezeit gilt nur, wenn das Schreiben spätestens am letzten Probezeittag zugeht. Prüfen Sie deshalb das Datum im Arbeitsvertrag. Einen Tag später gilt die gesetzliche Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende, sofern Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag nichts anderes regeln.
Praxisbeispiel: Arbeitgeber kündigt zum Quartalsende, mit Betriebsrat
Ausgangslage: Ein Logistikunternehmen aus Bremen schließt ein Außenlager zum 31.03.2027. Betroffen ist ein Lagerleiter, der seit dem 01.07.2016 im Unternehmen arbeitet. Im Betrieb gibt es einen Betriebsrat, der Arbeitsvertrag verweist auf die gesetzlichen Fristen.
Vorgehen: Die Personalabteilung rechnet mit dem Kündigungsfristenrechner rückwärts: Nach 10 vollen Jahren gelten 4 Monate zum Monatsende, die Kündigung muss also spätestens am Montag, 30.11.2026, zugehen. Weil der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören ist und für Bedenken eine Woche Zeit hat (§ 102 BetrVG), leitet sie die Anhörung schon am 16.11.2026 ein. Der Betriebsrat äußert sich am 20.11.2026 ohne Bedenken. Da der Lagerleiter Urlaub hat, wirft ein Bote die Kündigung am Freitag, 27.11.2026, vormittags in seinen Hausbriefkasten und protokolliert Uhrzeit und Inhalt.
Ergebnis: Der Urlaub hindert den Zugang nicht, das Arbeitsverhältnis endet planmäßig am 31.03.2027. Hätte die Personalabteilung die Anhörung erst in der letzten Novemberwoche begonnen und der Betriebsrat seine Frist ausgeschöpft, wäre der Zugang in den Dezember gerutscht. Schon ein Zugang am 01.12.2026 verschiebt das Ende auf den 30.04.2027, also um einen Monat, in dem das Gehalt weiterläuft.
Zugang der Kündigung: Ab wann die Kündigungsfrist läuft und wie Sie ihn beweisen
Die Kündigungsfrist läuft ab dem Tag nach dem Zugang, also ab dem Tag, nachdem das Schreiben beim Empfänger angekommen ist. Wann genau das ist, entscheidet über den Termin und damit oft über einen ganzen Monat. Wer die Kündigungsfrist berechnen will, muss deshalb zuerst den Zugangstag sicher bestimmen.
Zugang statt Absenden: Wann die Kündigung nach § 130 BGB zugeht
Eine Kündigung wird nach § 130 BGB erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Das Datum auf dem Schreiben oder der Tag der Aufgabe bei der Post spielen dafür keine Rolle. Der Kündigungsfristenrechner setzt deshalb immer beim Tag des Zugangs an.
Wann der Zugang eintritt, hängt vom Zustellweg ab:
- Persönliche Übergabe: Die Kündigung geht in dem Moment zu, in dem der Empfänger das Schreiben in den Händen hält.
- Einwurf in den Hausbriefkasten: Zugang ist, sobald nach den üblichen Zustellzeiten vor Ort mit einer Leerung zu rechnen ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2024 bestätigt.
- Einwurf am späten Abend: Landet der Brief erst nach diesen Zeiten im Briefkasten, geht er in der Regel erst am folgenden Tag zu.
- Urlaub oder Abwesenheit: Auch wer verreist ist, erhält die Kündigung mit dem Einwurf, nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2012 selbst dann, wenn der Arbeitgeber von der Abwesenheit weiß.
Den Zugang muss im Streitfall derjenige beweisen, der kündigt.
Wer am letzten möglichen Tag zustellt, sollte das Schreiben deshalb tagsüber einwerfen lassen oder persönlich übergeben.
Schriftform und Nachweis: Welcher Zustellweg den Zugang sicher belegt
Eine Kündigung braucht nach § 623 BGB die Schriftform, also ein Papier mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, Messenger oder ein eingescanntes Schreiben reichen nicht, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Für den Nachweis des Zugangs bieten sich diese Wege an:
- Übergabe gegen Empfangsbestätigung: Das Schreiben wird gegen eine datierte Bestätigung auf einer Kopie überreicht. Dieser Nachweis ist am einfachsten zu führen.
- Bote mit Kenntnis des Inhalts: Ein Bote liest das Schreiben, steckt es in den Umschlag und wirft es zu einer üblichen Zeit ein. Er hält Datum und Uhrzeit fest und kann später als Zeuge aussagen.
- Einwurf-Einschreiben: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.05.2026 begründet der Auslieferungsbeleg im heute üblichen Scan-Verfahren keinen Anscheinsbeweis für den Zugang. Als alleiniger Nachweis ist dieser Weg damit riskant.
Welcher Weg passt, hängt von der Lage ab, im Zweifel sind die Übergabe oder der Bote die bessere Wahl.
Planen Sie für jeden Zustellweg einen Puffer von einigen Tagen ein, damit ein verspäteter Zugang nicht den Termin verschiebt.
Experten-Tipp!
Lassen Sie den Boten den Inhalt vor dem Einwurf lesen und ein kurzes Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Anschrift unterschreiben. Ein Foto vom Briefkasten mit Namensschild hilft zusätzlich, wenn der Zugang später bestritten wird.
Praxisbeispiel: Kündigung zum Jahresende, ein Tag zu spät
Ausgangslage: Eine Steuerfachangestellte aus Köln arbeitet seit dem 01.09.2019 in einer Kanzlei und will sich zum 01.01.2027 selbständig machen. Ihr Arbeitsvertrag enthält keine Klausel zu längeren Fristen für Arbeitnehmer. Sie plant, die Kündigung Anfang Dezember mit der Post zu schicken.
Vorgehen: Mit dem Kündigungsfristenrechner rechnet sie rückwärts: Für ein Ende am 31.12.2026 muss die Kündigung spätestens am Donnerstag, 03.12.2026, zugehen. Zur Probe rechnet sie den Fall, dass der Brief erst am 04.12.2026 ankommt. Dann endet das Arbeitsverhältnis erst am 15.01.2027. Sie entscheidet sich deshalb für die persönliche Übergabe am 01.12.2026 und lässt sich den Empfang auf einer Kopie bestätigen.
Ergebnis: Die Kündigung ist zwei Tage vor dem spätesten Zugang nachweisbar angekommen, das Arbeitsverhältnis endet am 31.12.2026. Ohne die Rechnung hätte ein Tag Verspätung sie gut zwei Wochen länger gebunden und den Start der Selbständigkeit verschoben. Hätte ihr Vertrag die verlängerten Fristen auch für sie vorgesehen, wäre der späteste Zugang schon der 31.10.2026 gewesen.
7 Fehler beim Berechnen der Kündigungsfrist und wie Sie sie vermeiden
Fehler bei der Berechnung der Kündigungsfrist entstehen selten im Gesetz und häufig beim Zählen der Tage. Diese sieben kosten am Ende oft einen ganzen Monat:
- Absendetag statt Zugang: Wer ab dem Tag der Aufgabe bei der Post rechnet, setzt die Frist zu früh an und verpasst leicht den Termin.
- Vier Wochen gleich ein Monat: Vier Wochen sind 28 Tage, ein Monat endet am Tag mit derselben Zahl, und dieser Unterschied verschiebt den Ablauf um bis zu drei Tage.
- Arbeitgeber-Staffel für Arbeitnehmer: Ohne Vertragsklausel gelten die verlängerten Fristen nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber, die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer bleibt also auch nach 15 Jahren bei vier Wochen.
- Termin übersehen: Wer nur die Frist zählt, landet mitten im Monat, obwohl die Kündigung erst zum 15. oder zum Monatsletzten wirkt.
- Wochenende als Aufschub: Fällt der letzte Tag für den Zugang auf ein Wochenende, reicht ein Zugang am folgenden Werktag nicht mehr, und das Ende rückt einen Termin nach hinten.
- Jahre vor dem 25. Lebensjahr weggelassen: Diese frühere Regel ist seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2010 unanwendbar und seit 2019 aus dem Gesetz gestrichen, alle Jahre im Betrieb zählen mit.
- Falscher Stichtag: Maßgeblich ist die Betriebszugehörigkeit am Tag des Zugangs, wer auf das Ende des Arbeitsverhältnisses schaut, rutscht leicht in die falsche Stufe.
Wer die Kündigungsfrist berechnen lässt, statt Tage von Hand zu zählen, umgeht diese Fehler. Der Kündigungsfristenrechner weist Zugang, Frist und Termin getrennt aus und bestimmt die Stufe selbst.
Was der Kündigungsfristenrechner nicht abbildet: 8 Fälle für eine eigene Prüfung
Der Kündigungsfristenrechner rechnet die gesetzliche Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung im Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht. Diese Fälle bildet er nicht ab:
- Tarifvertrag und abweichende Vertragsfristen: Gilt ein Tarifvertrag oder eine andere vereinbarte Frist als die Gleichstellung im Vertrag, kann das Ende früher oder später liegen.
- Sonderkündigungsschutz: Bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsratsamt ist eine Kündigung nur eingeschränkt oder mit behördlicher Zustimmung möglich, während eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich zulässig bleibt.
- Fristlose Kündigung: Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB läuft keine Kündigungsfrist.
- Insolvenz: Im Insolvenzverfahren beträgt die Frist nach § 113 InsO höchstens drei Monate zum Monatsende.
- Ausbildung und Befristung: Ein Berufsausbildungsverhältnis lässt sich in der Probezeit jederzeit ohne Frist, danach nur eingeschränkt kündigen (§ 22 BBiG). Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG nur ordentlich kündbar, wenn das im Vertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist. Ob eine vereinbarte Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit steht, prüft der Rechner nicht (§ 15 Abs. 3 TzBfG).
- Anhörung des Betriebsrats: Besteht ein Betriebsrat, ist er vor jeder Kündigung durch den Arbeitgeber anzuhören, sonst ist sie unwirksam (§ 102 Abs. 1 BetrVG). Seine Frist von einer Woche für Bedenken rechnet der Rechner nicht ein.
- Klagefrist: Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen, und eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz greift meist erst nach einer Wartezeit.
- Andere Verträge: Für Mietverträge, Abos oder Arbeitsverhältnisse in Österreich und der Schweiz gelten eigene Fristen, die der Rechner nicht berechnet.
In diesen Fällen und immer dann, wenn die Wirksamkeit einer Kündigung strittig ist, hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.
Fazit: Mit dem Kündigungsfristenrechner den richtigen Kündigungstermin sicher treffen
Die Kündigungsfrist berechnen Sie zuverlässig, wenn die Reihenfolge stimmt: Zugang, Frist, Termin. Der Kündigungsfristenrechner verbindet diese Schritte nach § 622 BGB und zeigt den Rechenweg, vorwärts zum frühestmöglichen Ende und rückwärts zum spätesten Zugang.
Den Ausschlag gibt meist nicht die Frist, sondern der Tag, an dem die Kündigung ankommt. Schon ein Tag Verspätung kann das Ende um 2 Wochen oder einen ganzen Monat verschieben. Rechnen Sie deshalb rückwärts vom gewünschten Ende und sichern Sie einen nachweisbaren Zugang mit Puffer, etwa per Bote oder persönlicher Übergabe.
Prüfen Sie vorher Probezeit und Vertragsklausel im Arbeitsvertrag sowie einen möglichen Tarifvertrag, denn jeder Punkt kann die gesetzliche Frist ändern. Arbeitgeber mit Betriebsrat planen die Woche für dessen Anhörung ein. Als Kündigungsfrist-Rechner ist das Werkzeug kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar, die Eingaben bleiben im Browser.
Rund um Wechsel, Trennung und Ausscheiden helfen diese Rechner von AGITANO weiter:
- Urlaubsrechner: berechnet den Urlaubsanspruch, damit vor dem letzten Arbeitstag klar ist, wie viel Urlaub noch genommen oder abgegolten werden muss.
- Arbeitszeitrechner: berechnet die Arbeitszeit, etwa um die geleisteten Stunden bis zum letzten Arbeitstag sauber zu dokumentieren.
- Firmenwagenrechner: zeigt den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens, wenn das Angebot des neuen Arbeitgebers einen Firmenwagen enthält.
- Prozentrechner: rechnet aus, um wie viel Prozent das neue Gehalt über dem bisherigen liegt.
Alle Rechner sind kostenlos und rechnen direkt im Browser.
Häufige Fragen (FAQ) zum Kündigungsfristenrechner und zur Berechnung der Kündigungsfrist
Eine Kündigungsfrist berechnen Sie in 3 Schritten: Zugangstag feststellen, die Frist nach § 622 BGB ab dem Folgetag zählen und dann den nächsten zulässigen Termin bestimmen, also den 15., das Monatsende oder in der Probezeit den Ablauftag.
Welche Frist passt, richtet sich nach der kündigenden Seite und der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ein Online-Rechner nimmt Ihnen das Zählen ab und zeigt jeden Zwischenschritt. Prüfen Sie zusätzlich Ihren Arbeitsvertrag, denn dort können längere Fristen für beide Seiten stehen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Sie gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht.
Die längeren Fristen aus § 622 Abs. 2 BGB binden nach dem Gesetz nur den Arbeitgeber. Viele Arbeitsverträge übertragen sie allerdings auch auf die Beschäftigten. Länger als für das Unternehmen darf die Frist für Arbeitnehmer dabei nicht sein. In der Probezeit verkürzt sie sich auf zwei Wochen, und ein Tarifvertrag kann eigene Fristen vorsehen.
Kündigt der Arbeitgeber, beträgt die Frist ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Monat und steigt dann stufenweise: 2 Monate ab 5, 3 ab 8, 4 ab 10, 5 ab 12, 6 ab 15 und 7 Monate ab 20 Jahren.
Kündigungstermin ist in allen Stufen das Monatsende. Unter 2 Jahren bleibt es bei vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Maßgeblich ist die Dauer an dem Tag, an dem die Kündigung zugeht. Wer also nach acht Jahren gekündigt wird, hat drei Monate Frist zum Monatsende.
Ein Kündigungsfristenrechner, oft auch Kündigungsrechner genannt, ist ein Online-Werkzeug, das aus Beginn des Arbeitsverhältnisses, Zugangstag und kündigender Seite nach § 622 BGB das frühestmögliche Ende berechnet, rückwärts auch den spätesten Zugang.
Der Rechner von AGITANO berücksichtigt auf Wunsch eine vereinbarte Probezeit sowie eine Vertragsklausel zu längeren Arbeitnehmerfristen. Er zeigt den Rechenweg mit Fristbeginn, Fristablauf und Termin, sodass sich jedes Ergebnis von Hand prüfen lässt. Die Eingaben bleiben im Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen.
14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit zählen ab dem Tag nach dem Zugang, und das Arbeitsverhältnis endet mit dem 14. Tag, ohne festen Termin. Geht die Kündigung an einem Freitag zu, endet es zwei Wochen später ebenfalls an einem Freitag.
Wichtig ist, dass die Kündigung spätestens am letzten Tag der vereinbarten Probezeit zugeht, längstens innerhalb ihrer ersten sechs Monate. Das Ende darf durchaus auch nach der Probezeit liegen. Ein Beispiel aus der Praxis: Zugang am 20.11.2026, Ende am 04.12.2026.
4 Wochen Kündigungsfrist sind genau 28 Tage, gezählt ab dem Tag nach dem Zugang. Das Arbeitsverhältnis endet am ersten 15. oder Monatsletzten ab dem Ablauftag.
Geht die Kündigung am 16.11.2026 zu, laufen die vier Wochen am 14.12.2026 ab, und das Ende fällt auf den 15.12.2026. Kommt sie erst am 04.12.2026 an, endet die Frist am 01.01.2027 und das Arbeitsverhältnis am 15.01.2027. Ein einziger Tag Verspätung beim Zugang kann also gut zwei zusätzliche Wochen ausmachen. Planen Sie Puffer ein.
Ein Kündigungsfristenrechner zeigt für beide Seiten die geltende Frist, die Rechtsgrundlage, die Betriebszugehörigkeit am Zugangstag und als Ergebnis das frühestmögliche Ende oder, rückwärts gerechnet, den spätesten Zugang.
Für Arbeitnehmer setzt er die Grundfrist von vier Wochen an, für Arbeitgeber die Staffel nach Betriebszugehörigkeit. Ist im Vertrag vereinbart, dass die längeren Fristen auch für Arbeitnehmer gelten, rechnet er mit der Staffel für beide Seiten. Tarifliche Fristen müssen Sie selbst prüfen, weil sie vom Gesetz abweichen dürfen.
Vertraglich längere Fristen für Arbeitnehmer sind erlaubt, solange sie nicht länger sind als die Frist des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB). Üblich ist eine Klausel, nach der die Staffel für beide Seiten gilt.
Viele Verträge koppeln die Fristen beider Seiten, damit ein Wechsel nicht kurzfristig kommt. Sehr lange Bindungen können im Einzelfall unangemessen sein, das ist eine Auslegungsfrage. Wer eine solche Klausel hat, sollte beim Kündigen von der Staffel ausgehen, nach 8 Jahren also von 3 Monaten zum Monatsende.
Eine Kündigung per Post gilt als zugestellt, sobald sie im Briefkasten liegt und der Empfänger sie noch am selben Tag zur Kenntnis nehmen kann, also zu den ortsüblichen Zeiten der Post. Wird sie abends eingeworfen, geht sie meist erst am Folgetag zu.
Den Zugang muss der Absender beweisen. Ein Einwurf-Einschreiben reicht dafür nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allein oft nicht aus, sicherer sind ein Bote mit Inhaltskenntnis oder die persönliche Übergabe. Urlaub oder eine Reise des Empfängers ändern am Zugang nichts.
Einen kostenlosen Kündigungsfristenrechner bietet AGITANO auf dieser Seite an: ohne Anmeldung, ohne Speicherung der Eingaben, mit Rechnung vorwärts und rückwärts und offengelegtem Rechenweg nach § 622 BGB.
Ergebnisse jedes Rechners sind unverbindlich und ersetzen keine Rechtsberatung, vor allem wenn ein Tarifvertrag gilt oder besonderer Kündigungsschutz besteht. Für die Planung eines Wechsels oder einer Trennung liefert er aber in Sekunden ein nachvollziehbares Datum, das Sie mit dem Arbeitsvertrag abgleichen und anschließend für die Zustellung mit Puffer einplanen können.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Der Beitrag und der Kündigungsfristenrechner stützen sich auf diese Rechtsgrundlagen in der geltenden Fassung:
- § 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
- § 623 BGB: Schriftform der Kündigung
- § 130 BGB: Wirksamwerden der Kündigung mit dem Zugang
- § 187 BGB: Beginn der Frist
- § 188 BGB: Ende der Frist
- § 15 TzBfG: Kündigung befristeter Arbeitsverhältnisse
- § 4 KSchG: Klagefrist von drei Wochen
- § 626 BGB: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- § 102 BetrVG: Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung
- § 38 SGB III: Pflicht zur Meldung als arbeitsuchend
- § 7 BUrlG: Abgeltung von Resturlaub
- § 113 InsO: Kündigung im Insolvenzverfahren
- § 22 BBiG: Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses
Die Links führen zum amtlichen Normtext auf gesetze-im-internet.de.
Disclaimer und Rechtsstand
Disclaimer: Beitrag und Kündigungsfristenrechner dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Das Ergebnis ist unverbindlich. Maßgeblich sind der Arbeitsvertrag, ein anwendbarer Tarifvertrag und im Streitfall die Entscheidung des Arbeitsgerichts.
Rechtsstand: § 622, § 623, § 626, § 130, § 187 und § 188 BGB, § 15 TzBfG, § 4 KSchG, § 102 BetrVG, § 38 SGB III, § 7 BUrlG, § 113 InsO und § 22 BBiG in der geltenden Fassung. Zuletzt aktualisiert am 1. November 2026.
Autor: Oliver Foitzik, Herausgeber und Chefredakteur von AGITANO.


