Mit dem kostenlosen Urlaubsrechner sehen Sie in wenigen Schritten, wie viele Urlaubstage Ihnen oder Ihren Beschäftigten nach dem Bundesurlaubsgesetz zustehen. Sie können den Urlaubsanspruch berechnen bei Eintritt, Vollzeit, Teilzeit und Kündigung. Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen und Kürzungen wegen Elternzeit sind eingerechnet, der Rechenweg macht das Ergebnis nachvollziehbar.
Urlaubsanspruch berechnen
Jahresurlaub laut Arbeitsvertrag für eine Vollzeitstelle, bezogen auf die Arbeitstage bei Vollzeit.
Bei Teilzeit zählen die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stunden.
Im selben Jahr beim aktuellen Arbeitgeber bereits genommene Urlaubstage. Halbe Tage mit Komma, etwa 2,5.
Pflichtfeld
Ergebnis
Das Ergebnis erscheint hier, sobald alle Pflichtangaben vorliegen.
Angewandte Regel
Rechenweg
Ersetzt keine Rechtsberatung.
Zuletzt aktualisiert am Stand der Berechnungsgrundlage: 2026. Rechtsgrundlagen sind §§ 3 bis 5 BUrlG, § 208 SGB IX und § 17 BEEG, die Wartezeit wird nach §§ 187 und 188 BGB berechnet. Berechnet wird der Urlaubsanspruch für ein Kalenderjahr bei gleichbleibenden Arbeitstagen pro Woche. Günstigere Regeln aus Arbeits- oder Tarifvertrag gehen vor, Sonderregeln für Jugendliche, Beamte und andere Gruppen bildet der Rechner nicht ab. Die Kürzung wegen Elternzeit setzt eine Erklärung des Arbeitgebers voraus. Alle eingetragenen Eingaben bleiben im Browser und werden nicht übertragen. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.
Grundlage: Der Urlaubsrechner rechnet nach dem Bundesurlaubsgesetz, § 208 SGB IX und § 17 BEEG. Berücksichtigt: Teilzeit nach Arbeitstagen, Wartezeit, Teilurlaub mit Aufrundung, Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung, Kürzung wegen Elternzeit, Resturlaub. Nicht berücksichtigt: Urlaubsabgeltung in Euro, Wechsel der Arbeitstage im Jahr, Kurzarbeit und unbezahlter Sonderurlaub, Übertrag aus dem Vorjahr, Jugendliche, tarifliche Sonderregeln.
Urlaubsrechner und Urlaubsanspruch berechnen: Das Wichtigste im Überblick
Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus Vertragsurlaub, Arbeitstagen pro Woche und Dauer des Arbeitsverhältnisses im Jahr.
- Gesetzlicher Mindesturlaub: Der Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (§ 3 BUrlG), in der 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Kein Vertrag darf ihn unterschreiten, Tarifstandard sind 30 Tage.
- Teilzeit und Minijob: Maßgeblich sind die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stunden. 30 Tage bei drei Arbeitstagen ergeben 18 Urlaubstage.
- Eintritt: Der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG). Wer am 1. Juli oder später beginnt, erhält im ersten Jahr ein Zwölftel je vollem Monat, aufgerundet ab einem halben Tag.
- Kündigung: Wer bis zum 30. Juni ausscheidet, erhält Teilurlaub. Wer nach erfüllter Wartezeit ab dem 1. Juli geht, behält mindestens den vollen gesetzlichen Urlaub.
- Zusatzurlaub, Elternzeit, Verfall: Schwerbehinderte Menschen erhalten eine Arbeitswoche Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX). Elternzeit kürzt nach Erklärung des Arbeitgebers um ein Zwölftel je vollem Monat. Ein Verfall setzt grundsätzlich einen Hinweis des Arbeitgebers voraus.
Faustregel: umrechnen, Teilurlaub prüfen, aufrunden, Zusatzurlaub und Kürzungen berücksichtigen, und genau diese Schritte legt der Urlaubsrechner offen.
So wird der Urlaubsanspruch berechnet: Formel und Rechenweg
Wer den Urlaubsanspruch berechnen will, rechnet den vertraglichen Jahresurlaub zuerst auf die eigenen Arbeitstage pro Woche um und zwölftelt ihn, wenn beim Ein- oder Austritt nur Teilurlaub zusteht. Genau diese Reihenfolge bildet der Urlaubsrechner ab. In der Personalabteilung gehört die Rechnung zum Alltag von Personalreferenten, im kleinen Betrieb übernimmt sie oft die Geschäftsführung selbst.
Die Formeln: Urlaubstage berechnen bei Teilzeit und Teilurlaub
Zwei Formeln tragen die Grundrechnung. Die erste beantwortet die Frage, wie viele Urlaubstage bei weniger Arbeitstagen pro Woche zustehen. Sie gilt für Teilzeit und Minijob gleichermaßen:
Urlaubsanspruch = Vertragsurlaub ÷ Arbeitstage bei Vollzeit × eigene Arbeitstage pro Woche
Das Ergebnis sind Urlaubstage im eigenen Arbeitsrhythmus. Aus 30 Tagen Vertragsurlaub werden bei drei Arbeitstagen 18 Urlaubstage, die ebenfalls sechs freie Wochen ergeben.
Die zweite Formel beantwortet die Frage, wie viel Urlaub beim Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr zusteht, wenn ein Zwölftel je vollem Monat gilt:
Teilurlaub = Urlaubsanspruch ÷ 12 × volle Monate im Kalenderjahr
Auch dieses Ergebnis lesen Sie in Tagen. Ab einem halben Tag wird auf einen vollen Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG), aus 12,5 werden so 13 Tage. Kleinere Bruchteile bleiben stehen.
Rechenweg am Beispiel: 3-Tage-Woche mit Eintritt am 1. August ergibt 8 Tage
Eine Teilzeitkraft mit drei Arbeitstagen beginnt am 1. August 2026. Im Betrieb gelten 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Die Tabelle zeigt die Schritte so, wie der Urlaubsrechner sie im Rechenweg ausgibt:
| Schritt | Rechnung | Tage |
| Vertragsurlaub bei Vollzeit | bei 5 Arbeitstagen pro Woche | 30 |
| Umgerechnet auf 3 Arbeitstage | 30 ÷ 5 × 3 | 18 |
| Ende der Wartezeit | 31.01.2027, im Jahr 2026 gilt Teilurlaub | – |
| Volle Monate im Jahr | 01.08.2026 bis 31.12.2026 | 5 |
| Teilurlaub rechnerisch | 18 ÷ 12 × 5 | 7,5 |
| Teilurlaub gerundet | ab einem halben Tag aufgerundet, § 5 Abs. 2 BUrlG | 8 |
| Urlaubsanspruch | Ergebnis für 2026 | 8 |
Tabelle 1: Rechenweg für eine 3-Tage-Woche mit Eintritt am 1. August 2026
Am Ende stehen 8 Urlaubstage für das Jahr 2026. Den vollen Jahresurlaub von 18 Tagen erwirbt die Teilzeitkraft erst 2027, weil die Wartezeit am 31. Januar 2027 endet. Der Urlaubsrechner zeigt daneben den gesetzlichen Mindesturlaub von 5 Tagen. Maßgeblich für die Planung ist aber der Urlaubsanspruch von 8 Tagen.
Leicht übersehen: Arbeitstage, Rundung und das Ende der Wartezeit
Wer Urlaubstage berechnen will, stolpert oft über drei Details, die über einen Tag mehr oder weniger entscheiden:
- Arbeitstage statt Kalendertage: Das Bundesarbeitsgericht hat im August 2025 klargestellt, dass Anspruch und Erfüllung auf Grundlage von Arbeitstagen zu berechnen sind (BAG, 9 AZR 216/24). Ein Urlaubstage-Rechner, der Kalendertage zählt, liefert falsche Werte, sobald arbeitsfreie Wochenenden oder Feiertage in den Urlaub fallen.
- Rundung nur bei anteiligen Ansprüchen: Umgerechnete Teilzeitwerte wie 16,2 Tage bleiben stehen. Aufgerundet werden nur Teilurlaub und anteiliger Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung, jeweils ab einem halben Tag.
- Voller Anspruch erst am Folgetag: Der volle Anspruch entsteht am Tag nach dem Ende der Wartezeit. Diese Feinheit trennt den Eintritt am 30. Juni vom Eintritt am 1. Juli, der Rechenweg nennt deshalb das Datum.
Wer diese drei Punkte kennt, kann das Ergebnis des Urlaubsrechners selbst nachvollziehen und Abweichungen im Urlaubskonto erklären.
Beispielrechnungen: Urlaubsanspruch in 4 Fällen
Wie Sie Urlaubstage berechnen, zeigen vier Fälle mit unterschiedlichen Rechenarten: Teilzeit über das ganze Jahr, Eintritt mitten im Jahr mit Aufrundung, Austritt in der ersten Jahreshälfte mit Resturlaub und Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung für einen Teil des Jahres. Die Werte stammen aus dem Rechner, Sie können die Fälle mit denselben Eingaben nachrechnen.
Beispiel 1: Teilzeit mit 3 Arbeitstagen, 18 statt 30 Urlaubstage
Eine Buchhalterin arbeitet das ganze Jahr an drei Tagen pro Woche, montags bis mittwochs. Vollzeitkräfte im Betrieb erhalten 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.
| Position | Tage |
| Vertragsurlaub bei Vollzeit (5-Tage-Woche) | 30 |
| Urlaubsanspruch bei 3 Arbeitstagen (30 ÷ 5 × 3) | 18 |
| Davon gesetzlicher Mindesturlaub | 12 |
Die Buchhalterin hat 18 Urlaubstage und damit genauso viele freie Wochen wie ihre Kollegen in Vollzeit. Gesetzlich gesichert sind davon 12 Tage.
Beispiel 2: Eintritt am 1. August, 12,5 Tage werden auf 13 aufgerundet
Ein Vertriebsmitarbeiter in Vollzeit beginnt am 1. August 2026 bei einem Großhändler mit 30 Tagen Vertragsurlaub. Seine Wartezeit endet erst im Januar 2027, für 2026 gilt deshalb Teilurlaub.
| Position | Tage |
| Vertragsurlaub bei Vollzeit | 30 |
| Volle Monate 2026 (August bis Dezember) | 5 |
| Teilurlaub rechnerisch (30 ÷ 12 × 5) | 12,5 |
| Urlaubsanspruch 2026, aufgerundet | 13 |
Weil der Bruchteil genau einen halben Tag beträgt, wird auf 13 Tage aufgerundet. Bei 25 Tagen Vertragsurlaub ergäben sich 10,42 Tage, die so stehen bleiben.
Beispiel 3: Kündigung zum 30. April, 10 Tage Teilurlaub und 7 Tage Resturlaub
Eine Projektleiterin ist seit März 2020 im Unternehmen und scheidet nach ihrer Kündigung zum 30. April 2026 aus. Drei Urlaubstage hat sie im Jahr 2026 schon genommen, jetzt will sie den Resturlaub berechnen.
| Position | Tage |
| Vertragsurlaub bei Vollzeit | 30 |
| Volle Monate 2026 (Januar bis April) | 4 |
| Urlaubsanspruch 2026 (30 ÷ 12 × 4) | 10 |
| Bereits genommen | − 3 |
| Resturlaub | 7 |
Weil sie in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, bleibt es beim Teilurlaub, obwohl ihre Wartezeit längst erfüllt ist. Offen sind noch 7 Tage, die abzugelten sind, wenn sie sich bis zum Austritt nicht mehr nehmen lassen (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Beispiel 4: Schwerbehinderung ab 1. Juli, 2,5 Tage Zusatzurlaub werden auf 3 aufgerundet
Bei einem Sachbearbeiter in Vollzeit mit 30 Tagen Vertragsurlaub liegt seit dem 1. Juli 2026 eine Schwerbehinderung vor. Für 2026 steht ihm der Zusatzurlaub deshalb nur für sechs volle Monate zu.
| Position | Tage |
| Vertragsurlaub bei Vollzeit | 30 |
| Zusatzurlaub bei ganzjähriger Schwerbehinderung (5-Tage-Woche) | 5 |
| Anteilig für 6 volle Monate (5 ÷ 12 × 6) | 2,5 |
| Zusatzurlaub aufgerundet | 3 |
| Urlaubsanspruch 2026 | 33 |
Nach § 208 Abs. 2 SGB IX wird auch der anteilige Zusatzurlaub ab einem halben Tag aufgerundet, aus 2,5 werden 3 Tage. Gesetzlich gesichert sind 23 Tage. Besteht die Schwerbehinderung fort, gilt ab 2027 der volle Zusatzurlaub von 5 Tagen.
Wann der Urlaubsrechner hilft: 8 Anwendungsfälle
Der Urlaubsrechner hilft überall dort, wo der Urlaub nicht einfach dem vollen Jahresurlaub in Vollzeit entspricht. Wer den Urlaubsanspruch berechnen muss, steht meist vor einer dieser Situationen:
- Neueinstellung im laufenden Jahr: Schon beim Vertragsstart zeigt der Rechner, ob im ersten Jahr Teilurlaub oder der volle Jahresurlaub zusteht und wann die Wartezeit endet.
- Jobwechsel im laufenden Jahr: Für den alten und den neuen Arbeitgeber lässt sich getrennt rechnen, welcher Anteil auf welches Arbeitsverhältnis entfällt.
- Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Den Urlaubsanspruch bei Kündigung und mit den genommenen Tagen den Resturlaub zeigt der Rechner für das Austrittsjahr.
- Wechsel in Teilzeit: Wer ab Januar dauerhaft an weniger Tagen arbeitet, sieht sofort den neuen Urlaubsanspruch bei Teilzeit, ein Wechsel im laufenden Jahr braucht eine getrennte Rechnung.
- Minijob und Aushilfen: Als Urlaubsrechner für Teilzeit setzt der Rechner auch bei geringfügig Beschäftigten die tatsächlichen Arbeitstage pro Woche an.
- Anerkannte Schwerbehinderung: Der Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX erscheint im Ergebnis, auf Wunsch anteilig für die vollen Monate, in denen die Schwerbehinderung bestand.
- Rückkehr aus der Elternzeit: Hat der Arbeitgeber die Kürzung erklärt, rechnet der Rechner die vollen Kalendermonate heraus und zeigt den verbleibenden Urlaub.
- Urlaubsplanung zum Jahreswechsel: Personalverantwortliche prüfen mit wenigen Eingaben den Resturlaub und gleichen ihn mit dem digitalen Urlaubskonto ab, wenn sie ihre HR-Prozesse digitalisieren.
Ein Urlaubsanspruch-Rechner wie dieser ersetzt keine Personalsoftware. Er liefert aber in diesen Fällen einen nachvollziehbaren Prüfwert mit offenem Rechenweg, den beide Seiten nachrechnen können.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: 20, 24 oder 30 Tage?
Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht in Höhe von 24 Werktagen im Jahr, in der 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Die 30 Tage, von denen oft die Rede ist, stammen aus Tarifverträgen und Arbeitsverträgen. Welche Zahl für Sie gilt, ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag, das Gesetz setzt die Untergrenze.
Mindesturlaub: 24 Werktage entsprechen 20 Arbeitstagen
§ 3 Abs. 1 BUrlG legt fest: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“ Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Das Gesetz geht also von einer 6-Tage-Woche aus. Wie viele Tage Mindesturlaub bei Ihrer Arbeitswoche zustehen, beantwortet diese Formel:
Gesetzlicher Mindesturlaub = 24 Werktage ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche
Das Ergebnis sind vier Urlaubstage je wöchentlichem Arbeitstag: 20 Tage in der 5-Tage-Woche, 24 Tage von Montag bis Samstag und 12 Tage bei drei Arbeitstagen.
Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch ist geschützt. Nach § 13 Abs. 1 BUrlG darf selbst ein Tarifvertrag nicht von § 3 Abs. 1 abweichen. Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer laut Bundesarbeitsgericht vom 3. Juni 2025 nicht einmal per gerichtlichem Vergleich darauf verzichten. Liegt der Vertragsurlaub unter diesem Wert, rechnet der Urlaubsrechner mit der gesetzlichen Untergrenze und weist darauf hin.
30 Tage Urlaub: Was Tarifverträge in 16 Branchen vorsehen
Im Tarifbereich sind 30 Tage verbreitet. Das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung hält in seiner Auswertung vom 16. Juni 2026 fest, dass der Standard in Tarifverträgen mit wenigen Ausnahmen bei 30 Tagen bezahltem Urlaub pro Jahr liegt. Die Tabelle zeigt ausgewählte Branchen in der Reihenfolge des WSI-Tarifarchivs, jeweils mit einem Tarifgebiet in West- und Ostdeutschland:
| Branche (Tarifgebiet West / Ost) | Westdeutschland (Tage) | Ostdeutschland (Tage) |
| Landwirtschaft (Bayern / Mecklenburg-Vorpommern) | 28 | 26 bis 31 |
| Chemische Industrie (Nordrhein / Ost) | 30 | 30 |
| Metallindustrie (Baden-Württemberg / Sachsen) | 30 | 30 |
| Kfz-Gewerbe (Nordrhein-Westfalen / Thüringen) | 30 | 30 |
| Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie (Westfalen-Lippe / Sachsen) | 30 | 28 |
| Textilindustrie (Westfalen und Osnabrück / Ost) | 30 | 30 |
| Süßwarenindustrie (Baden-Württemberg / Ost) | 30 | 29 |
| Bauhauptgewerbe (ohne Berlin) | 30 | 30 |
| Großhandel (Nordrhein-Westfalen / Sachsen-Anhalt) | 30 | 30 |
| Einzelhandel (Nordrhein-Westfalen / Brandenburg) | 30 | 30 |
| Deutsche Bahn AG Konzern | 28 bis 30 | 28 bis 30 |
| Bankgewerbe | 30 | 30 |
| Versicherungsgewerbe | 30 | 30 |
| Hotel- und Gaststättengewerbe (Bayern / Sachsen) | 25 bis 30 | 25 bis 30 |
| Gebäudereinigerhandwerk (Arbeiter) | 30 | 30 |
| Öffentlicher Dienst (Bund, Länder, Gemeinden) | 30 | 30 |
Tabelle 2: Tariflicher Urlaub in Arbeitstagen nach Branchen in West- und Ostdeutschland (Stand: 30. April 2026)
Unter 30 Tagen oder als Spanne liegen vor allem die Landwirtschaft, das Gastgewerbe und die Deutsche Bahn, im Osten zudem die Holz- und Kunststoffverarbeitung mit 28 und die Süßwarenindustrie mit 29 Tagen. Was über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, ist tariflicher oder vertraglicher Mehrurlaub.
Für diesen Mehrurlaub können eigene Regeln gelten, etwa beim Verfall oder bei einer Zwölftelung im Austrittsjahr. Ein Blick auf die Klauseln im Arbeitsvertrag lohnt deshalb, wenn gesetzlicher und zusätzlicher Urlaub getrennt geregelt sind. Der Urlaubsrechner rechnet mit dem Wert, den Sie als Vertragsurlaub eingeben.
Mehr Urlaubsanspruch ab 50? Was für Ältere, Jugendliche und schwerbehinderte Menschen gilt
Einen gesetzlichen Mehrurlaub ab 50 Jahren gibt es nicht. Mehr als die 24 Werktage sieht das Gesetz vor allem für zwei Gruppen vor, alles Weitere regeln Verträge:
- Jugendliche: § 19 JArbSchG sieht je nach Alter zu Beginn des Kalenderjahrs mindestens 30, 27 oder 25 Werktage vor. Wer zu Jahresbeginn noch nicht 16 ist, erhält mindestens 30 Werktage, diesen Fall bildet der Rechner nicht ab.
- Schwerbehinderte Menschen: Nach § 208 SGB IX kommen fünf Arbeitstage im Urlaubsjahr hinzu, bei anderer Verteilung der Arbeitszeit entsprechend mehr oder weniger. Bei 30 Tagen in der 5-Tage-Woche zeigt der Rechner damit 35 Tage, bei drei Arbeitstagen 21 Tage.
- Ältere Beschäftigte: Zusätzliche Tage ab einem bestimmten Alter entstehen nur aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Solchen Mehrurlaub tragen Sie im Rechner als Vertragsurlaub ein.
Besteht die Schwerbehinderung nur einen Teil des Jahres, gibt es ein Zwölftel des Zusatzurlaubs je vollem Monat, Beispiel 4 rechnet diesen Fall vor. Gleichgestellte erhalten den Zusatzurlaub nicht.
Experten-Tipp!
Vereinbaren Sie Mehrurlaub schriftlich als eigenen Posten neben dem gesetzlichen Mindesturlaub. Dann ist klar, für welche Tage Verfall- oder Kürzungsregeln gelten, und Sie vermeiden Streit beim Austritt.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit und Minijob berechnen
Bei Teilzeit und im Minijob richtet sich der Urlaubsanspruch nach den Arbeitstagen pro Woche, die Stundenzahl ist dafür unerheblich. Wer an weniger Tagen arbeitet, braucht für eine freie Woche auch weniger Urlaubstage. Die Länge der Erholung bleibt dadurch in Teilzeit und Vollzeit gleich.
Teilzeit: Arbeitstage zählen, nicht Stunden
Wer den Urlaubsanspruch berechnen will, zählt deshalb die Tage, an denen regelmäßig gearbeitet wird. Eine 20-Stunden-Woche an fünf Tagen bringt den vollen Urlaub, die gleichen 20 Stunden an zwei Tagen nur zwei Fünftel davon. Freie Wochen hat die Teilzeitkraft trotzdem genauso viele wie Kollegen in Vollzeit. Die Tabelle zeigt die Umrechnung bei 30 Tagen Vertragsurlaub in der 5-Tage-Woche, aufsteigend nach Arbeitstagen:
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub (Tage) | Bei 30 Tagen Vertragsurlaub (Tage) |
| 1 | 4 | 6 |
| 2 | 8 | 12 |
| 3 | 12 | 18 |
| 4 | 16 | 24 |
| 5 | 20 | 30 |
Tabelle 3: Urlaubsanspruch bei Teilzeit nach Arbeitstagen pro Woche
Die Werte gelten, solange die Verteilung das ganze Jahr gleich bleibt. Wer seine Tage nachhält, etwa über die Arbeitszeiterfassung, kann den Urlaubsanspruch bei Teilzeit sauber belegen. Bei einer 6-Tage-Woche in Vollzeit rechnet der Urlaubsrechner in Werktagen, die gesetzliche Untergrenze liegt dann bei 24 Tagen.
Minijob: Gleicher Urlaubsanspruch, gleiche Formel
Für Minijobs gilt das Bundesurlaubsgesetz ebenso. Die Minijob-Zentrale schreibt: „Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung haben Minijobber und Minijobberinnen ebenso einen Anspruch auf Erholungsurlaub wie vollzeitbeschäftigte Personen.“ Für die gesetzliche Untergrenze rechnet sie mit den Arbeitstagen pro Woche mal 24 geteilt durch 6. Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 8 Tagen ergibt sich so bei zwei Arbeitstagen. Auch im Minijob ist der Urlaub bezahlter Erholungsurlaub.
Gilt im Betrieb ein höherer Vertragsurlaub, rechnet der Urlaubsrechner für Teilzeit diesen Wert anteilig um. Der Urlaubsanspruch im Minijob folgt also derselben Formel wie bei einer Teilzeitkraft. Wer den Urlaubsanspruch bei Teilzeit oder im Minijob gegen das Gesetz prüfen will, vergleicht das Ergebnis mit dem ausgewiesenen gesetzlichen Wert. Schwanken die Arbeitstage stark, fehlt eine feste Wochenzahl. Diesen Fall erklärt der Abschnitt zu den Grenzen.
Praxisbeispiel: Minijobberin mit 2 Arbeitstagen erhält 11,2 Urlaubstage
Ausgangslage: Eine Steuerberatungskanzlei mit sechs Beschäftigten stellt eine Minijobberin für Dienstag und Donnerstag ein. Vollzeitkräfte erhalten dort 28 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Die Inhaberin will den Urlaubsanspruch im Minijob für das Jahr 2026 festlegen, bevor die ersten Urlaubswünsche kommen. Bisher hat die Kanzlei Urlaub für Aushilfen nicht schriftlich geregelt.
Vorgehen: Im Urlaubsrechner wählt sie die Berechnung für das ganze Jahr, eine 5-Tage-Woche bei Vollzeit, 28 Tage Vertragsurlaub und zwei Arbeitstage pro Woche. Der Rechenweg zeigt 28 ÷ 5 × 2. Zusätzlich weist der Rechner den gesetzlichen Mindesturlaub aus, damit die Untergrenze sichtbar bleibt. Das Ergebnis legt sie der Minijobberin vor und bespricht mit ihr, wie sie die Tage verteilen möchte.
Ergebnis: Die Minijobberin hat Anspruch auf 11,2 Urlaubstage, gesetzlich gesichert sind 8 Tage. Die 0,2 Tage gewährt die Kanzlei stundenweise. Das entspricht gut fünfeinhalb freien Wochen. Die Inhaberin hält den Wert im Arbeitsvertrag fest und trägt ihn in den Urlaubsplan des Teams ein. Für das nächste Jahr reicht es, die Eingaben zu wiederholen, solange die Arbeitstage gleich bleiben.
Experten-Tipp!
Halten Sie die Zahl der Arbeitstage und den daraus berechneten Urlaub schriftlich fest. Ändert sich die Verteilung, rechnen Sie ab dem Wechsel neu und dokumentieren beide Zeiträume getrennt.
Urlaubsanspruch bei Eintritt und Kündigung: Wartezeit und Teilurlaub
Beim Eintritt im laufenden Jahr und beim Urlaubsanspruch bei Kündigung entscheidet die sechsmonatige Wartezeit, ob der volle Jahresurlaub oder Teilurlaub zusteht. Wer den Urlaub anteilig berechnen muss, braucht deshalb Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Ende der Wartezeit ermittelt der Urlaubsrechner taggenau.
Wartezeit ist nicht Probezeit: Wann der volle Urlaubsanspruch entsteht
§ 4 BUrlG bestimmt: „Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.“ Diese Wartezeit gilt einmal je Arbeitsverhältnis und unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart ist. Beide dauern oft sechs Monate, verfolgen aber verschiedene Zwecke. Der Tag des Arbeitsbeginns zählt bei der Wartezeit mit. Beginnt das Arbeitsverhältnis am 15. März 2026, endet sie deshalb am 14. September 2026.
Die Probezeit betrifft die Kündigung, die Wartezeit den vollen Urlaub. Entsteht der volle Anspruch im Eintrittsjahr nicht mehr, also bei einem Beginn ab dem 1. Juli, gilt für dieses Jahr nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG ein Zwölftel je vollem Monat. Besteht das Arbeitsverhältnis über den Jahreswechsel fort, müssen Beschäftigte diesen Teilurlaub nicht bis zum 31. Dezember nehmen: Nach § 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG ist er auf ihr Verlangen auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Wer die ersten 90 Tage neuer Mitarbeiter plant, kann den Urlaub damit von Anfang an berücksichtigen. Ob Urlaub schon während der Wartezeit genommen wird, ist eine Frage der Absprache im Betrieb.
Erste oder zweite Jahreshälfte: Wann der Urlaubsanspruch gezwölftelt wird
Teilurlaub sieht § 5 Abs. 1 BUrlG in drei Fällen vor: Wegen der Wartezeit entsteht der volle Anspruch erst im Folgejahr, das Arbeitsverhältnis endet vor dem Ende der Wartezeit, oder es endet nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Jahres. Wer den Urlaub anteilig berechnen will, prüft also zuerst, welcher Fall vorliegt. Wer am 1. Juli beginnt, erwirbt im Eintrittsjahr keinen Vollurlaub, so das Bundesarbeitsgericht im November 2015. Die Tabelle zeigt sechs Fälle aus dem Rechner, erst Eintritte, dann Austritte:
| Fall (Vollzeit, 30 Tage) | Ende der Wartezeit | Regel im Rechner | Urlaubsanspruch 2026 (Tage) |
| Eintritt 30. Juni 2026 | 29. Dezember 2026 | voller Jahresurlaub | 30 |
| Eintritt 1. Juli 2026 | 31. Dezember 2026 | Teilurlaub 6/12 | 15 |
| Eintritt 15. August 2026 | 14. Februar 2027 | Teilurlaub 4/12 | 10 |
| Austritt 31. März 2026 nach Eintritt am 1. Oktober 2025 | 31. März 2026 | Teilurlaub 3/12, 7,5 aufgerundet | 8 |
| Austritt 30. Juni 2026 nach Eintritt am 1. Januar 2026 | 30. Juni 2026 | Teilurlaub 6/12 | 15 |
| Austritt 1. Juli 2026 nach Eintritt am 1. Januar 2026 | 30. Juni 2026 | voller Jahresurlaub | 30 |
Tabelle 4: Voller Urlaub oder Teilurlaub bei Ein- und Austritt im Jahr 2026
Ein einziger Tag verschiebt das Ergebnis um 15 Tage. Beim Eintritt am 30. Juni endet die Wartezeit noch im Jahr, der volle Anspruch entsteht am Tag danach. Endet das Arbeitsverhältnis vor oder genau mit Ablauf der Wartezeit, rechnet der Urlaubsrechner Teilurlaub. Beim Austritt in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit steht der volle gesetzliche Urlaub zu, vertraglicher Mehrurlaub kann per Klausel gezwölftelt sein.
Jobwechsel: Urlaubsbescheinigung und doppelter Anspruch
Beim Jobwechsel im laufenden Jahr greift § 6 BUrlG. Der Anspruch besteht nicht, soweit ein früherer Arbeitgeber für dasselbe Kalenderjahr bereits Urlaub gewährt hat. Damit der neue Arbeitgeber das prüfen kann, stellt der alte beim Ende des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den gewährten oder abgegoltenen Urlaub aus.
Ein Beispiel: Wer zum 30. Juni ausscheidet und am 1. Juli neu beginnt, erhält beim alten Arbeitgeber 15 Tage Teilurlaub und beim neuen ebenfalls 15 Tage. Zusammen ergibt das den Jahresurlaub von 30 Tagen.
Hat der alte Arbeitgeber schon mehr gewährt, kann der Anspruch beim neuen geringer ausfallen. Den beim früheren Arbeitgeber gewährten Urlaub kennt der Rechner nicht. Er steht in der Urlaubsbescheinigung, mit der sich die Anrechnung nach § 6 BUrlG prüfen lässt. Die Bescheinigung gehört deshalb zu den Unterlagen beim Start.
Ob voller Urlaub oder Teilurlaub zusteht, klärt beim alten wie beim neuen Arbeitgeber dieselbe Prüfung. Die Infografik zeigt sie als drei Fragen, nach derselben Logik rechnet auch der Urlaubsrechner:
Wer die drei Fragen der Reihe nach beantwortet, weiß, welche Regel gilt. Die genaue Zahl der Tage liefert dann der Rechner mit den Daten von Beginn und Ende.
Experten-Tipp!
Fordern Sie beim Austritt die Urlaubsbescheinigung aktiv an und legen Sie sie dem neuen Arbeitgeber am ersten Arbeitstag vor. Das erspart Rückfragen und klärt früh, wie viele Tage im neuen Job offen sind.
Elternzeit, Mutterschutz und Resturlaub: Wann Urlaub gekürzt wird oder verfällt
Elternzeit kann den Urlaub kürzen, Mutterschutz, Krankheit und Feiertage mindern ihn nicht. Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich erst, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat.
Urlaubsanspruch in der Elternzeit: Kürzung nur für volle Monate und nach Erklärung
Der Urlaubsanspruch in der Elternzeit entsteht zunächst weiter. Nach § 17 Abs. 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub aber „für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen“. Wie viele Tage dadurch wegfallen, beantwortet diese Formel:
Kürzung = voller Jahresurlaub ÷ 12 × volle Kalendermonate Elternzeit
Das Ergebnis ziehen Sie vom Jahresurlaub ab, gerundet wird dabei nicht. Bei 30 Tagen und drei vollen Monaten fallen 7,5 Tage weg, es bleiben 22,5 Tage.
Angebrochene Monate zählen nicht: Elternzeit vom 15. März bis 14. September umfasst fünf volle Kalendermonate. Der Arbeitgeber muss die Kürzung erklären. Das geht erst, wenn Beschäftigte Elternzeit verlangt haben, und nur im bestehenden Arbeitsverhältnis, dann aber vor, während oder nach der Elternzeit, wie das Bundesarbeitsgericht 2019 entschieden hat.
Arbeiten Beschäftigte in der Elternzeit in Teilzeit beim selben Arbeitgeber, entfällt die Kürzung. Treffen Teilurlaub und Elternzeit im selben Jahr zusammen, kürzt der Urlaubsrechner den aufgerundeten Teilurlaub. Höchstrichterlich entschieden ist diese Kombination nicht. Damit die Elternzeit keine Lücke ins Team reißt, lohnt es sich, Vertretungen für Schlüsselpositionen früh zu planen.
Praxisbeispiel: Rückkehr aus 4 Monaten Elternzeit, 20 statt 30 Urlaubstage
Ausgangslage: Ein Maschinenbauer mit 120 Beschäftigten hat einem Konstrukteur von März bis Juni 2026 vier volle Kalendermonate Elternzeit gewährt. Der Konstrukteur arbeitet in Vollzeit an fünf Tagen und hat 30 Urlaubstage im Jahr. Für den Urlaubsanspruch in der Elternzeit hat die Personalabteilung die Kürzung nach dem Elternzeitantrag schriftlich erklärt, noch bevor die Elternzeit begann. Nach seiner Rückkehr im Juli will der Konstrukteur seinen Urlaubsanspruch berechnen lassen.
Vorgehen: Im Urlaubsrechner wählt die Personalreferentin die Berechnung für das ganze Jahr, 30 Tage Vertragsurlaub und fünf Arbeitstage. Sie setzt das Häkchen bei Elternzeit und wählt vier volle Monate. Der Rechenweg zeigt die Kürzung um 4/12 von 30 Tagen, also um 10 Tage. Das Ergebnis mit Rechenweg legt sie zur Personalakte.
Ergebnis: Dem Konstrukteur stehen 2026 noch 20 Urlaubstage zu, der gesetzliche Mindestwert liegt bei 13,33 Tagen. Die Kürzung ist mit Rechenweg dokumentiert und lässt sich jederzeit nachvollziehen. Den Urlaub plant das Team für die zweite Jahreshälfte, damit laufende Projekte nach der Rückkehr nicht ins Stocken geraten.
Was den Urlaubsanspruch nicht kürzt: Mutterschutz, Krankheit, Feiertage
Drei Anlässe mindern den Urlaub nicht, auch wenn sie die Urlaubsplanung berühren:
- Mutterschutz: Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots gelten nach § 24 MuSchG als Beschäftigungszeiten. Resturlaub aus der Zeit davor kann im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr genommen werden.
- Krankheit im Urlaub: Durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Krankheitstage werden nach § 9 BUrlG nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Mehr dazu steht im Beitrag zur Arbeitsunfähigkeit im Betrieb.
- Feiertage und Bildungsurlaub: Gesetzliche Feiertage ohne Arbeitspflicht verbrauchen keinen Urlaub. Ist Arbeit am Feiertag zulässig und im Dienstplan vorgesehen, kann Urlaub gewährt werden. Auch ein Bildungsurlaub nach Landesrecht kommt zum Erholungsurlaub hinzu.
Im Urlaubsrechner geben Sie diese Zeiten deshalb nicht als Kürzung ein.
Resturlaub berechnen: Übertragung bis 31. März und Verfall nach Hinweis
Wie viel Urlaub im laufenden Jahr noch offen ist, beantwortet eine einfache Formel:
Resturlaub = Urlaubsanspruch im Jahr − bereits genommene Urlaubstage
Das Ergebnis sind die Tage, die im laufenden Jahr noch offen sind. Bei 10 Tagen Teilurlaub und 3 genommenen Tagen bleiben 7 Tage, übertragener Urlaub aus dem Vorjahr kommt hinzu.
§ 7 Abs. 3 BUrlG verlangt: „Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.“ Übertragen wird er, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe vorliegen. Dann muss er in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden, also bis zum 31. März.
Unabhängig davon wird Teilurlaub aus einem Eintritt ab dem 1. Juli auf Verlangen der Beschäftigten in das nächste Jahr übertragen, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht (§ 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG). Für den Mehrurlaub können Arbeits- und Tarifverträge eigene Fristen vorsehen.
Verfallen kann der Urlaub grundsätzlich erst, wenn der Arbeitgeber mitgewirkt hat. Nach dem Bundesarbeitsgericht gehören dazu zwei Schritte:
- Aufforderung: Der Arbeitgeber fordert den Arbeitnehmer auf, seinen Urlaub zu nehmen, erforderlichenfalls förmlich.
- Hinweis auf den Verfall: Er teilt klar und rechtzeitig mit, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder des Übertragungszeitraums verfällt, wenn er nicht beantragt wird.
Ist jemand durchgehend aus gesundheitlichen Gründen an der Arbeit gehindert, verfällt der gesetzliche Urlaub nach der Rechtsprechung in der Regel 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Endet das Arbeitsverhältnis, wird offener Urlaub abgegolten. Die Abrechnung übernehmen Lohn- und Gehaltsbuchhalter, den Betrag in Euro rechnet der Urlaubsrechner nicht aus.
6 Fehler beim Berechnen des Urlaubsanspruchs
Die folgenden Fehler kosten Beschäftigte Urlaubstage oder führen in Betrieben zu Nachforderungen. Mit einem Blick auf den Rechenweg lassen sie sich vermeiden:
- Stunden statt Tage: Wer Teilzeit nach Stunden umrechnet, kommt bei ungleich verteilten Tagen auf falsche Werte. Maßgeblich sind die Arbeitstage pro Woche.
- Probezeit mit Wartezeit verwechseln: Der volle Urlaub hängt an der Wartezeit nach § 4 BUrlG und nicht an der vereinbarten Probezeit. Eine verlängerte Probezeit schiebt den Anspruch deshalb nicht hinaus.
- Zwölfteln in der zweiten Jahreshälfte: Wer nach erfüllter Wartezeit ab dem 1. Juli ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Urlaub. Ein Abzug kommt höchstens beim Mehrurlaub mit passender Vertragsklausel in Betracht.
- Bruchteile abrunden: Bruchteile unter einem halben Tag dürfen nicht einfach gestrichen werden. Das Bundesarbeitsgericht lässt ohne gesonderte Rundungsvorschrift keine Abrundung zu.
- Elternzeit falsch kürzen: Gekürzt wird nur für volle Kalendermonate und erst nach einer Erklärung des Arbeitgebers. Wer in der Elternzeit beim eigenen Arbeitgeber in Teilzeit arbeitet, behält den ungekürzten Urlaub.
- Kalendertage zählen: Urlaub wird in Arbeitstagen gerechnet, freie Wochenenden und arbeitsfreie Feiertage verbrauchen keinen Urlaubstag. Ein Urlaubskalender, der nur Kalendertage kennt, führt deshalb zu falschen Salden.
Wer die Werte im Urlaubsrechner prüft, sieht den Rechenweg und erkennt diese Fehler am Ergebnis. Für Personalabteilungen lohnt ein Abgleich vor dem Jahreswechsel, wenn die Urlaubskonten neu angelegt werden. So fallen falsche Salden auf, bevor sie in die Lohnabrechnung oder in eine Abgeltung wandern.
Was der Urlaubsrechner nicht abbildet
Der Urlaubsrechner deckt die Regelfälle des Bundesurlaubsgesetzes ab. In sieben Situationen braucht es eine eigene Prüfung oder eine zusätzliche Rechnung:
- Wechsel der Arbeitstage im Jahr: Ändert sich die Zahl der Arbeitstage mitten im Jahr, rechnen Sie die Zeiträume getrennt und klären, wie bereits erworbener Urlaub weiterläuft. Der Rechner setzt eine gleichbleibende Verteilung voraus.
- Schicht-, Abruf- und Jahresarbeitszeit: Rollierende Schichtpläne, Arbeit auf Abruf und Jahresarbeitszeitkonten lassen sich nicht in feste Wochentage übersetzen. Hier ist eine Umrechnung auf die Arbeitstage im Jahr nötig.
- Jugendliche und Beamte: Für Jugendliche gilt § 19 JArbSchG mit 25 bis 30 Werktagen, für Beamte das Urlaubsrecht des Dienstherrn. Beides berechnet der Rechner nicht.
- Übertrag aus dem Vorjahr: Resturlaub aus dem Vorjahr rechnen Sie selbst hinzu. Der Rechner betrachtet nur das jeweilige Kalenderjahr.
- Kurzarbeit und unbezahlter Sonderurlaub: Fallen durch Kurzarbeit ganze Arbeitstage weg oder ruht das Arbeitsverhältnis im unbezahlten Sonderurlaub, sinkt der Urlaubsanspruch anteilig (BAG, 9 AZR 225/21 und 9 AZR 315/17). Diese Kürzung rechnet der Rechner nicht mit.
- Urlaubsabgeltung in Euro: Den Geldbetrag für nicht genommenen Urlaub beim Austritt gibt der Rechner nicht aus. Er zeigt die offenen Tage, die Lohnabrechnung rechnet daraus den Betrag.
- Tarif- und Vertragsklauseln: Zwölftelungsklauseln für Mehrurlaub, tarifliche Staffeln und Sonderregeln erscheinen höchstens als Hinweis. Ein Urlaubsanspruch-Rechner kann den Vertrag nicht lesen, maßgeblich ist dessen Wortlaut.
Wer in diesen Fällen Urlaubstage berechnen muss, nutzt den Wert aus dem Rechner als Orientierungspunkt, nicht als verbindliches Ergebnis. Bei Streit oder Unsicherheit klären Personalabteilung, Betriebsrat oder eine Kanzlei für Arbeitsrecht den Einzelfall.
Fazit: Mit dem Urlaubsrechner den Urlaubsanspruch in 3 Schritten sicher berechnen
Der Urlaubsrechner beantwortet die Frage nach den eigenen Urlaubstagen mit wenigen Eingaben. Er rechnet nach Bundesurlaubsgesetz, § 208 SGB IX und § 17 BEEG und deckt Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Eintritt, Kündigung und Elternzeit ab.
Wer den Urlaubsanspruch berechnen will, geht in drei Schritten vor: auf die eigenen Arbeitstage umrechnen, beim Ein- oder Austritt Teilurlaub prüfen und zwölfteln, zum Schluss Zusatzurlaub und Kürzungen berücksichtigen. Vertraglich ist der gesetzliche Mindesturlaub die Untergrenze, Teilurlaub und Kürzungen etwa wegen Elternzeit können den Jahresanspruch darunter senken.
Prüfen Sie den Anspruch bei Neueinstellungen, beim Wechsel der Arbeitstage und vor einem Austritt, und halten Sie das Ergebnis samt Elternzeit-Erklärung und Urlaubsbescheinigung schriftlich fest. Ein Urlaubstage-Rechner mit offenem Rechenweg erspart Diskussionen. Wer Urlaub, Vertretungen und Personalbedarf zusammen betrachtet, schafft damit eine Grundlage für die strategische HR-Planung.
Diese AGITANO Rechner helfen bei verwandten Fragen rund um Arbeitszeit, Anteile und das Ende des Arbeitsverhältnisses:
- Arbeitszeitrechner rechnet Ihre Arbeitszeit mit Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz aus.
- Kündigungsfristenrechner zeigt, an welchem Tag das Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung endet und bis wann die Kündigung zugehen muss.
- Prozentrechner zeigt Anteile und Quoten, etwa den Teilzeitanteil an einer Vollzeitstelle.
Alle Rechner sind kostenlos und direkt im jeweiligen Beitrag nutzbar.
Häufige Fragen (FAQ) zum Urlaubsrechner und zur Berechnung des Urlaubsanspruchs
Ein Urlaubsrechner ist ein Online-Werkzeug, das den Urlaubsanspruch in Tagen ermittelt: aus Vertragsurlaub, wöchentlichen Arbeitstagen sowie Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses. Er berücksichtigt Teilzeit, Wartezeit, Teilurlaub, Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung und Kürzungen wegen Elternzeit.
Oft heißt ein solches Werkzeug auch Urlaubstage-Rechner. Der Rechner von AGITANO zeigt neben dem Ergebnis den gesetzlichen Mindesturlaub, auf Wunsch den Resturlaub und einen Rechenweg mit den Paragrafen aus Bundesurlaubsgesetz, SGB IX und BEEG. So bleibt jede Zahl nachvollziehbar. Die Ergebnisse gelten jeweils für ein Kalenderjahr.
Den Urlaubsanspruch berechnen Sie mit der Formel Vertragsurlaub ÷ Arbeitstage bei Vollzeit × eigene Arbeitstage pro Woche. Steht beim Eintritt oder Austritt nur Teilurlaub zu, gilt davon ein Zwölftel je vollem Monat, Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet.
Ein Beispiel: 28 Tage Vertragsurlaub und vier Arbeitstage ergeben 28 ÷ 5 × 4 = 22,4 Tage. Beginnt das Arbeitsverhältnis erst am 1. August, stehen im ersten Jahr fünf Zwölftel davon zu, also 9,33 Tage. Der Urlaubsrechner zeigt jeden Schritt im Rechenweg.
Die Formel des Urlaubsrechners lautet: Urlaubsanspruch = Vertragsurlaub ÷ Arbeitstage bei Vollzeit × eigene Arbeitstage. Für Teilurlaub gilt: Urlaubsanspruch ÷ 12 × volle Monate. Der gesetzliche Mindesturlaub folgt aus 24 Werktagen ÷ 6 × Arbeitstage pro Woche.
Bei 30 Tagen und drei Arbeitstagen ergibt die erste Formel 18 Tage. Kommt der Eintritt am 1. August hinzu, folgen daraus 7,5 und nach der Aufrundung 8 Tage. Bruchteile unter einem halben Tag rundet der Rechner nicht ab, sie bleiben mit bis zu zwei Nachkommastellen stehen.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage im Jahr (§ 3 BUrlG). In der 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, in der 6-Tage-Woche 24 Tage und bei Teilzeit vier Urlaubstage je Arbeitstag pro Woche.
Für Jugendliche gelten nach § 19 JArbSchG je nach Alter 25 bis 30 Werktage, bei Schwerbehinderung kommt nach § 208 SGB IX eine Arbeitswoche Zusatzurlaub hinzu. Arbeits- oder Tarifvertrag dürfen mehr vorsehen, weniger nicht. Liegt ein Vertrag darunter, gilt der gesetzliche Wert. Auf ihn kann im bestehenden Arbeitsverhältnis niemand verzichten.
Der Urlaubsrechner von AGITANO ist kostenlos, ohne Anmeldung nutzbar und läuft im Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen. Er berechnet den Urlaubsanspruch für ein volles Jahr oder für Eintritt und Austritt, mit Teilzeit, Zusatzurlaub und Elternzeit.
Neben dem Ergebnis zeigt er die angewandte Regel, die Rechtsgrundlage, den gesetzlichen Mindesturlaub und einen vollständigen Rechenweg. Beschäftigte und Personalverantwortliche können die Zahl so mit dem Urlaubskonto im Betrieb vergleichen und Abweichungen gezielt klären. Eine Installation ist nicht nötig, der Rechner steht direkt im Beitrag.
30 Tage Urlaub stehen zu, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag sie vorsehen. Das Gesetz sichert in der 5-Tage-Woche 20 Tage, in Tarifverträgen sind 30 Tage laut WSI-Tarifarchiv mit wenigen Ausnahmen Standard.
Beispiele mit 30 Tagen sind die Metallindustrie, das Bankgewerbe, der Einzelhandel und der öffentliche Dienst. Spannen gibt es etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe mit 25 bis 30 Tagen. Bei weniger Arbeitstagen sinkt die Zahl anteilig, bei vier Tagen auf 24, die freie Zeit bleibt mit sechs Wochen gleich.
Bei einer 20-Stunden-Woche zählt nicht die Stundenzahl, sondern die Zahl der Arbeitstage. An fünf Tagen gilt der volle Urlaub wie in Vollzeit, an zwei Tagen sind es bei 30 Tagen Vertragsurlaub 12 Urlaubstage.
Vier Arbeitstage ergeben bei 30 Tagen Vertragsurlaub 24 Urlaubstage, drei Tage 18. An der Länge des Urlaubs ändert das nichts: Pro freier Woche setzen Sie genau so viele Tage ein, wie Sie sonst arbeiten. Die Stundenzahl wirkt sich erst beim Urlaubsentgelt aus.
Im Minijob wird der Urlaubsanspruch wie bei jeder Teilzeitkraft berechnet: Vertragsurlaub der Vollzeitkräfte ÷ deren Arbeitstage × eigene Arbeitstage pro Woche. Gesetzlich gesichert sind bei zwei Arbeitstagen 8 Urlaubstage, nach der Formel der Minijob-Zentrale 2 × 24 ÷ 6.
Gewährt der Betrieb Vollzeitkräften 28 Tage, kommen Minijobber mit zwei Arbeitstagen auf 11,2 Urlaubstage. Den Bruchteil rundet der Rechner nicht, im Betrieb lässt er sich etwa in Stunden gewähren. Auch dieser Urlaub ist bezahlt, die Minijob-Zentrale stellt Minijobber beim Erholungsurlaub Vollzeitkräften gleich.
Der Urlaubsrechner von AGITANO berechnet den Urlaubsanspruch ab dem Eintrittsdatum, wenn Sie „Ein- oder Austritt“ wählen und den Beginn eintragen. Er ermittelt das Ende der Wartezeit taggenau und zählt die vollen Monate im Eintrittsjahr.
Bei einem Eintritt am 15. August 2026 und 30 Tagen Vertragsurlaub ergibt das vier volle Monate und 10 Tage für 2026, beim Eintritt am 1. Juli sind es 15 Tage. Mit einem zusätzlichen Enddatum rechnet er auch den Austritt, maßgeblich ist dann das Jahr des Endes.
In den ersten sechs Monaten besteht noch kein voller Urlaubsanspruch, er entsteht nach § 4 BUrlG erst nach der Wartezeit. Entsteht er nicht mehr im Eintrittsjahr oder endet das Arbeitsverhältnis vorher, gibt es Teilurlaub von einem Zwölftel je vollem Monat.
Beginnt jemand am 1. Juli, erhält er im ersten Jahr 6/12 des Jahresurlaubs, bei 30 Tagen also 15 Tage. Bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kann er sich diesen Teilurlaub auf Wunsch in das Folgejahr übertragen lassen (§ 7 Abs. 3 Satz 4 BUrlG). Wann der Urlaub genommen wird, stimmen beide Seiten ab.
Bei einer Kündigung mit Ende ab dem 1. Juli bleibt der volle Urlaubsanspruch, weil § 5 Abs. 1 BUrlG nach erfüllter Wartezeit nur das Ausscheiden bis zum 30. Juni zwölftelt. Gesichert ist mindestens der gesetzliche Jahresurlaub.
Maßgeblich ist das Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht der Tag, an dem die Kündigung zugeht. Vertraglicher Mehrurlaub kann per Klausel anteilig gekürzt werden, der gesetzliche Teil nicht. Offene Tage werden bis zum Austritt genommen oder abgegolten, den Wert zeigt der Urlaubsrechner nach Eingabe von Beginn und Ende.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Der Urlaubsrechner und dieser Beitrag beruhen auf diesen Normen:
- § 3 BUrlG: Dauer des Urlaubs, Mindesturlaub von 24 Werktagen
- § 4 BUrlG: Wartezeit
- § 5 BUrlG: Teilurlaub und Aufrundung
- § 6 BUrlG: Ausschluss von Doppelansprüchen, Urlaubsbescheinigung
- § 7 BUrlG: Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
- § 9 BUrlG: Erkrankung während des Urlaubs
- § 13 BUrlG: Unabdingbarkeit des gesetzlichen Mindesturlaubs
- § 208 SGB IX: Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
- § 17 BEEG: Urlaub bei Elternzeit
- § 24 MuSchG: Erholungsurlaub bei Beschäftigungsverboten
- § 19 JArbSchG: Urlaub für Jugendliche
Maßgeblich ist jeweils die geltende Fassung auf gesetze-im-internet.de.
Disclaimer und Rechtsstand
Disclaimer: Beitrag und Urlaubsrechner dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Das Ergebnis ist unverbindlich. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und im Streitfall die Entscheidung der Gerichte.
Rechtsstand: Bundesurlaubsgesetz, § 208 SGB IX, § 17 BEEG, § 24 MuSchG und § 19 JArbSchG in der am 30. Oktober 2026 geltenden Fassung. Tarifurlaub in Tabelle 2 nach WSI-Tarifarchiv, Stand 30. April 2026. Zuletzt aktualisiert am 30. Oktober 2026.
Autor: Oliver Foitzik, Herausgeber und Chefredakteur von AGITANO.


