Visum oder ESTA: So klappt die Beantragung

Wie einfach es für uns ist, weltweit zu reisen und verschiedene Länder und Kontinente zu entdecken, hängt stark von unserem Reisepass ab. So zeigt eine Infografik anhand von Daten der International Air Transport Association (Stand: 2020), dass die Möglichkeiten des visafreien Reisens je nach Herkunftsland sehr unterschiedlich ausfallen: Während Einwohner*innen aus Afghanistan gerade einmal 26 Länder ohne Beantragung eines speziellen Visums besuchen dürfen, können Japaner*innen ohne Problem und bürokratischen Aufwand in 191 Ländern einreisen. Der deutsche Reisepass gilt mit 189 visafreien Reisemöglichkeiten als der drittstärkste Reisepass. Doch auch wer aus Deutschland kommt, benötigt für manche Urlaubsziele wie beispielsweise die USA ein Visum oder ESTA. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Einreisegenehmigungen und zeigt, wie die Beantragung ablaufen kann.

Wozu braucht man ein Visum?

Wer einen Urlaub in einen Nicht-EU-Staat plant, sollte rechtzeitig recherchieren, ob für die Einreise ein entsprechendes Visum nötig ist. Hierunter ist die offizielle, kostenpflichtige Genehmigung zu verstehen, die es Menschen aus Drittstaaten ermöglicht, ein bestimmtes Land für einen begrenzten Zeitraum zu besuchen. Die Ausstellung eines Visums erfolgt durch eine offizielle Vertretung des Besuchslandes, zum Beispiel durch die jeweilige Botschaft im eigenen Land oder ein Konsulat. Hierfür muss zunächst ein Antrag eingereicht werden. Dieser wird dann durch die zuständige Behörde geprüft und im Normalfall angenommen. Dieser Prozess dauert im Schnitt an die drei Monate, kann je nach Zuständigkeit jedoch auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb sollten Anträge für Visa möglichst frühzeitig und mit einem entsprechenden Zeitpuffer gestellt werden. Letztendlich lässt sich nur so vermeiden, gegebenenfalls den Urlaub absagen zu müssen.

Dank neuer digitaler Strukturen gibt es beispielsweise bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen in die USA auch die Möglichkeit einer elektronischen Reisegenehmigung: das ESTA USA. Während ein herkömmliches Visum in Form eines Stempels oder eines fälschungssicheren Stickers im Reisepass vermerkt wird, läuft die Prüfung für die Einreise beim ESTA über eine zentrale Datenbank.

Verschiedene Antragsverfahren: Schengen-Visa oder Internationale Visa

Benötigt man ein Visum für den europäischen Raum, gibt es zwei verschiedene Antragsverfahren, mit denen die erforderliche Einreisegenehmigung eingeholt werden kann:

  • Schengen-Visa
  • Internationale Visa.

Der Antrag auf ein sogenanntes Schengen-Visum wird bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht und ermöglicht ein freies Reisen innerhalb aller Länder, die zum sogenannten Schengenraum gehören. Je nach Reisezweck müssen hierbei unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden. Hierzu gehören beispielsweise Fragen wie:

  • Handelt es sich ausschließlich um ein Flughafentransitvisum?
  • Ist ein Aufenthalt für einen längeren Zeitraum geplant?
  • Erfolgt eine einmalige Einreise?
  • Wird der Schengenraum zwischenzeitlich verlassen und ein Doppeleinreisevisum benötigt?

Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen wird die zweite Variante – das nationale Visum – benötigt. Sie möchten außerhalb der EU reisen? Dann sollten Sie sich vor der Beantragung eines entsprechenden Visums über die spezifisch geltenden Einreisebestimmungen erkundigen. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der zuständigen Ämter. Manche Länder wie beispielsweise Russland bewilligen ein Privat-Visum nur dann, wenn der*die Antragsteller*in einen triftigen Grund vorweisen kann.

So beantragen Sie ein ESTA online

Bei einer Einreise in die USA reicht häufig ein sogenanntes ESTA aus, solange es sich bei Ihrem Besuch um einen Urlaub oder ein geschäftliches Anliegen handelt. Das ESTA ist ab dem Bewilligungszeitpunkt bis zu zwei Jahre gültig – endet jedoch mit dem Auslaufen Ihres Reisepasses. Den Antrag für die elektronische Einreisegenehmigung können Sie direkt online ausfüllen und abschicken. Anschließend müssen Sie nur noch die anfallenden Kosten begleichen, bevor Sie schließlich eine elektronische Bestätigung für die Bewillig erhalten. Der Antrag sollte sechs bis sieben Wochen vor der Reise eingereicht werden – per Eilantrag jedoch spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Abflug. Und dann heißt es, den wohlverdienten Urlaub genießen!

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