Wie vermeidet man eine Kontopfändung bei Schulden?

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, verschulden Sie sich. So weit, so klar und leider mehr und mehr verbreitet: derzeit gibt es in Deutschland rund 6,9 Millionen Schuldner. Doch das ist kein Weltuntergang. Denn um aus den Schulden herauszukommen und eine Kontopfändung zu vermeiden, gibt es viele verschiedene Möglichkeiten. Diese sollten Sie jeweils für Ihren individuellen Fall prüfen. Erfahren Sie hier, warum trotz Konjunktur Boom die Zahl der Menschen steigt, die Schulden anhäufen und wie Sie potenziell vermeiden können, dass Ihr eigenes Konto gepfändet wird.

Warum Schulden von Privatpersonen steigen – trotz Konjunkturboom

Es scheint paradox: Fachkräfte werden händeringend gesucht, die deutsche Wirtschaft ist in Topform. Und doch steigt die Zahl der Menschen, die sich verschulden. Das liegt daran, dass es immer mehr Menschen gibt, die zu den sogenannten „Risikogruppen“ oder „verletzlichen Verbrauchern“ zählen. Das sind beispielsweise Minijobber, Menschen im Niedriglohnsektor oder auch alleinerziehende Mütter, die nicht hinreichend von den guten Konjunkturbedingungen profitieren. Prinzipiell kann es jedoch jedem Mensch passieren. Denn der Verlust des Arbeitsplatzes, eine schwerwiegende Erkrankung sowie eine Trennung vom Lebenspartner kann bewirken, dass man in die Schuldenfalle gerät. Ist das der Fall, besteht jedoch kein Grund zur Verzweiflung. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Hilfe bei Schulden zu erhalten. Das umfasst professionelle Schuldnerberater sowie verschiedenste, andere Beratungsangebote, die Ihnen effektiv aus den Schulden helfen können. Dazu gibt es mehrere Optionen, einer drohenden Kontopfändung zu entgehen.

Möglichkeit #1: Mitnutzung von Fremdkonten

Steht eine Kontopfändung bevor, können Betroffene darüber nachdenken, das Konto eines Helfers mitzubenutzen. Gläubiger können dieses Konto nicht pfänden, weil es kein Eigentum des Schuldners darstellt. In der Praxis bittet ein Schuldner in solchen Fällen Personen aus dem Freundes- oder Familienkreis für einen gewissen Zeitraum um Unterstützung. Anschließend muss diese Vereinbarung der jeweiligen Helfer-Bank mitgeteilt werden. So wird sichergestellt, dass der Schuldner berechtigt ist, über das Konto des Helfers zu verfügen. Hier sollten Sie jedoch bedenken, dass man als Schuldner hiermit kein Konto mit eigenem Namen innehat. Zudem kann es zu Problemen mit amtlichen Zahlungen kommen, da diese Art der Kontoführung als Lebenspartnerschaft interpretiert werden kann. Dadurch sind Kürzungen von ALGII oder Sozialhilfe möglich.

Möglichkeit #2: Umstieg auf Bargeld

Eine weitere Alternative besteht darin, die eigenen Konten bei einer drohenden Kontopfändung zu kündigen und ausschließlich mit Bargeld zu operieren. Dadurch entgehen Sie zwar einer Kontopfändung, weil Sie Ihr Kapital in der Tasche tragen. Doch der Alltag ohne Konto kann sich schwierig gestalten. Denn nahezu alle regelmäßigen Zahlungen werden heutzutage über Konten mittels elektronischer Steuerung abgebucht, wie Wohnungsmiete oder Stromkosten. Daneben können Sie so auch Ihre Einnahmen nur noch als Barschecks oder in bar entgegennehmen. Diese Vorgehensweise ist somit nicht gerade einfach. Es kann auch kostspielig werden, wenn Gebühren für Bareinzahlungen auf externe Konten erhoben werden.

Möglichkeit #3: Einrichtung eines Auslandskontos

Ein Auslandskonto ist im Allgemeinen ein Bankkonto, das von einem Gebietsansässigen bei einem Geldinstitut in einem fremden Wirtschaftsraum eröffnet und unterhalten wird. Ein besonderer Vorteil ist, dass es in der Regel keine erheblichen Kontoführungsgebühren gibt. Vielmehr fallen monatlich nur Beträge im einstelligen Eurobereich an. Dazu ist das Auslandskonto häufig viel preiswerter als ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und kann nicht gepfändet werden. Für genauere Informationen gibt es hierzu eine Reihe von erfahrenen Experten, die Sie rund um das Thema beraten können. Sie zeigen Ihnen beispielsweise auf, wie Sie Schritt für Schritt ein Girokonto ohne Schufa im Ausland eröffnen. Dennoch sollten Sie im Blick behalten, dass Sie dieses Konto in Ihrer Vermögensauskunft angeben müssen, wenn Sie sich für eine Privatinsolvenz im eigenen Land entschieden haben.

Angesichts der vorgestellten drei Optionen ist es in jedem Fall sinnvoll, dass Sie sich umfassend Gedanken machen, wenn Ihnen eine Kontopfändung droht. Vereinbaren Sie im Bedarfsfall ein unverbindliches Gespräch mit dem Beratungsangebot Ihrer Wahl und lassen Sie sich anschließend genügend Zeit, um eine Entscheidung Ihrer Wahl zu treffen.

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