Zeit für einen Betriebsausflug!

Der Sommer steht vor der Tür, die Sonne scheint ins Büro und jeder Mitarbeiter hofft auf ein schnelles Ende des Arbeitstages. Die Motivation der Mitarbeiter lässt nach und das Betriebsklima ist auch nicht mehr das Beste. Neue Kollegen bringen zwar frischen Wind ins Büro, doch ein Teamgefühl kommt einfach nicht auf. Wie wäre es also mit einem Betriebsausflug? Betriebsausflüge helfen der Mitarbeitermotivation und des Teambuildings. Für Geschäftsführer besonders interessant: sie sind steuerlich absetzbar.

Inhaltsverzeichnis

Ferienhäuser als ideales Ziel für einen Betriebsausflug

Ein Betriebsausflug kann überall stattfinden. Ob national oder international, in einem Resort-Hotel oder einem Ferienhaus. Ihrer Kreativität für einen erholsamen Urlaub mit Kollegen und Mitarbeitern sind keine Grenzen gesetzt. Wie wäre es zum Beispiel den Ausflug auf einer kleinen Insel im Westen von Dänemark zu planen. In einem privaten Ferienhaus finden die Mitarbeiter Ihres Unternehmens zusammen. Ausflugsziele ins Wattenmeer oder zu Kirchen auf dem Land gibt es mehr als genug. Auch Teambuildingmaßnahmen In- und Outdoor werden ebenso einfach umgesetzt, wenn alle Mitarbeiter sich an einem Ort befinden.

Betriebsausflug als Teambuildingmaßnahme

Ihr Team befindet sich gerade im Umschwung, es sind viele neue Mitarbeiter hinzugekommen und ein wirklicher Teamgeist lässt auf sich warten. Greifen Sie also zu Teambuildingmaßnahmen, um den Zusammenhalt und das Vertrauen der Kollegen untereinander zu stärken. Die Spiele müssen nicht zwingend einen ernsten Hintergrund haben. Es können auch Kinderspiele sein, die für Erwachsene etwas angepasst werden. Es geht hierbei hauptsächlich um den Spaß miteinander. Lachen verbindet und genau das sollten Sie als Geschäftsführer fördern. Ein Beispiel ist die sogenannte „Gerüchteküche“. Die Teammitglieder teilen sich in Zweiergruppen auf und stellen sich sowie ein Detail über sich vor. Dann geht es zum nächsten Kollegen und man erzählt ihm das Detail des vorigen Partners. So geht es weiter, bis jeder alles über die anderen weiß. Was dabei herauskommt erheitert das Team und gibt höchstwahrscheinlich äußerst spannende Aufschlüsse über einen selbst.

Steuerliche Vorteile von Betriebsausflügen

Bei der Versteuerung eines Betriebsausflugs gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer besondere Rechte. Arbeitgeber haben einen Freibetrag von 110 Euro brutto pro Arbeitnehmer zur Verfügung. Dieser ist steuer- und sozialabgabenfrei. Sobald der Betrag größer ist, muss alles vollständig versteuert werden. Ausgaben für beispielsweise einen Event-Manager sind nicht Teil des Freibetrags. Weiter gilt der Freibetrag für maximal zwei Betriebsveranstaltungen. Natürlich dürfen Sie auch einen dritten und vierten Betriebsausflug durchführen, dieser muss aber komplett versteuert werden. Planen Sie Geschenke für Ihre Arbeitnehmer, dürfen diese den Wert von 40 Euro nicht übersteigen. Sonst fällt auch hier eine Versteuerung an.

Im Allgemeinen ist ein Betriebsausflug für Arbeitnehmer nicht von der Steuer absetzbar. Unter speziellen Umständen können sie die Kosten allerdings trotzdem wertend machen. Die einfachste Möglichkeit ist die verpflichtende Teilnehme am Ausflug. Hierfür reicht bereits eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Möchten Familienangehörige ebenfalls am Ausflug teilnehmen, ist der Freibetrag schnell überschritten. Für diesen Fall gibt es zwei Lösungen. Die schnellste Variante ist, die Kosten des Ausflugs zu verringern. Die zweite Möglichkeit muss vor dem Betriebsausflug zwischen Arbeitgeber und -nehmer geregelt werden. Der Arbeitnehmer übernimmt die zusätzlichen Kosten selbst. So können die Kosten pro Teilnehmer auf 110 Euro begrenzt werden, der überzogene Betrag wird versteuert.

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