Mit Fitnessarmbändern immer up-to-date
Fitnessarmbänder sehen aus wie eine etwas sportlichere Uhr mit kleinen Knöpfen. Bei genauerem Hinsehen erkennt man, dass diese Knöpfe nicht nur dem Einstellen der Uhrzeit dienen, sondern auch zur Steuerung der vielzähligen Funktionen, die das kleine Gerät liefert. Die Träger des Schmucks erhalten damit Aufschluss über ihre Schlafgewohnheiten, den Weg, den Sie an einem Tag zurückgelegt haben oder ihre Herz- und Pulsfrequenz. Mit dem Smartphone gekoppelt liefern sie zusätzlich Ernährungsratschläge oder geben Hinweise auf Bewegungsmangel.
Fitnessarmbänder als Bonus der Krankenkassen
Krankenkassen haben die Vorteile dieser technischen Erfindung erkannt und einen Nutzen daraus gezogen. Bereits vor der Erfindung des technischen Gadgets erhielten Krankenversicherte Bonusprogramme, etwa in Form von vergünstigten Sportkursen. Heute erhalten sie Zuschüsse zu den begehrten Fitnessarmbändern – die Gesundheit muss schließlich gefördert werden. Die Kassen wollen so das Gesundheitsbewusstsein der Versicherten steigern. Zudem profitieren sie von den gesammelten Daten, welche zu Individualisierungen in den Versicherungsangeboten genutzt werden könnten. Die Frage ist aber: Wird die Gesundheit allein durch das Tragen eines Armbandes gefördert? Wer schon immer gern auf der Couch lag, wird seine Gewohnheiten sicherlich nicht umstellen. Selbst Freizeitsportler werden nicht plötzlich auf die Idee kommen, jeden Abend Sport zu treiben – oft fehlt hierfür schon die Zeit.
Datensicherung für Ärzte
Das Sammeln der Daten ergibt nur dann Sinn, wenn Ärzte leicht darauf zugreifen können. Ein dauerhaftes Protokoll, welches alle aufgezeichneten Daten des Wearables direkt an den Hausarzt des Trägers schickt, erscheint sinnvoll. Ärzte können somit zu jedem Zeitpunkt, etwa bei einem Krankheitsfall, überprüfen, wie sich die Gesundheitsdaten des Patienten in den Tagen und Wochen vor der Erkrankung entwickelt haben. Dies bietet großes Potential für eine individuellere Behandlung und verbessert Präventionsmaßnahmen.
Der Datenschutz muss gewährleistet sein
Die Daten, die mit den Fitnessarmbändern gesammelt werden, möchten die Krankenkassen für Studienzwecke verwenden. Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, möchte Zukunftsprognosen für gesundheitliche Entwicklungen erstellen. Welche Informationen dürfen die Krankenkassen letztendlich für eigene Zwecke verwenden? Grundsätzlich sollte niemand dazu gezwungen werden, seine Daten an die Krankenkassen weiterzugeben.
Die Debatte über die Datenweitergabe an Krankenkassen ist groß. Datenschützer befürchten eine Benachteiligung von „normalen“ Menschen gegenüber sportlicheren Versicherten. Versicherungen könnten diese als gefährdeter einstufen und deshalb die Beiträge erhöhen. Laut einer Marktforschung ist allerdings jeder Dritte bereit, seine Gesundheitsdaten zu übermitteln. Die Krankenkassen haben sich bereits darüber unterhalten, wie sie die Daten verwerten. Erhält ein Versicherter, der zehn Kilometer täglich läuft Bonusprogramme und Prämien, während ein anderer nachteilig behandelt wird, weil er faul auf der Couch liegt? Glücklicherweise sind solche Programme gesetzlich verboten. Niemand kann versichern, dass das Fitnessarmband an ein junges, fittes Familienmitglied weitergereicht wird, um so Prämien für die gehbehinderte Oma zu erhalten.
Wohin die Reise letztlich geht, bleibt abzuwarten. Klar ist nur: Fitnessarmbänder besitzen enormes Potenzial zur Gesundheitsvorsorge – allerdings sind damit auch sehr große Risiken verbunden.