Claus-Peter Schaffhauser: Windach, Paradies auf Erden?

Anmerkung:

Die Verpackungsverordnung regelt, dass ein Pfand auf „ökologisch nicht vorteilhafte“ Getränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter zu erheben ist. Pfandpflichtig sind demnach:

  • Bier und Biermischgetränke
  • Mineral-, Quell-, Tafel- und Heilwässer, auch „Near water-Produkte“ (also klare, aromatisierte Wässer)
  • Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure
  • alkoholhaltige Mischgetränke, so genannte Alkopops

Das Pfand beträgt einheitlich für alle pfandpflichtigen Einweg-Getränkeverpackungen 25 Cent. Einwegverpackungen sind in der Regel mit dem bundesweit einheitlichen DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH)-Logo und einem EAN-Code (Strichcode) versehen:

Einwegflaschenpfand

DPG-Logo für Einwegpfandflaschen

EAN-Code

EAN-Code

Seit dem 1. Mai 2006 sind Einzelhändler oder andere Letztvertreiber zur Rücknahme aller pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart verpflichtet, die sie vertreiben. Die Rücknahmepflicht gilt unabhängig davon, ob die Einweggetränkeverpackungen von dem Händler oder einem Wettbewerber verkauft wurden. So muss ein Händler, der nur PET-Einwegflaschen anbietet, keine Dosen oder Glasflaschen zurücknehmen, jedoch PET-Flaschen unabhängig von ihrer Größe, Form oder Marke.
Ausnahme: Geschäfte mit einer kleinen Verkaufsfläche (unter 200 m²) können die Rücknahme weiterhin auf die Einweggetränkeverpackungen der Marken beschränken, die sie in ihrem Angebot haben.

Bei allen Rückgaben ist zu beachten, dass der Verbraucher keinen Pfandanspruch hat, wenn die Pfandwerthaltigkeit der Verpackung (z.B. durch das DPG-Kennzeichen) nicht ersichtlich ist.

____

Über den Autor:

Claus-Peter Schaffhauser, WindachClaus-Peter Schaffhauser war in mehreren Unternehmen verschiedener Branchen (Elektronik – Siemens, Informationstechnologie – HP, Befestigungstechnik – HILTI) in unterschiedlichen Führungspositionen tätig (u.a. EDV, Logistik, Vertrieb, Revision). Er berät seit 17 Jahren Kunden verschiedener Branchen in der Optimierung von Logistikprozessen (Lieferantenanbindung, Aufbau- und Ablauforganisation, Reklamationsmanagement) und in der Baustellenlogistik (Optimierung letzte Meile). In seiner Freizeit schreibt er Kolumnen und arbeitet als Künstler.

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?