Ihr Recht am Arbeitsplatz: Mobbing

Mobbing am Arbeitsplatz gehört leider zum Alltag im deutschen Berufsleben. In einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage des IFAK Instituts unter rund 2000 Erwerbstätigen gaben rund zwölf Prozent der Befragten an, bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber selbst schon Opfer von Mobbingattacken geworden zu sein. Was zählt bereits zu Mobbing und welche Arten kommen am häufigsten in deutschen Unternehmen vor? Wie können sich Arbeitnehmer wehren und wie werden sie durch das Arbeitsrecht geschützt? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Mobbing am Arbeitsplatz: Zahlen und Fakten

Es ist erschütternd wie viele deutsche Angestellte bereits Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz geworden sind. Rund 3,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren und sind bereits betroffen. Dabei scheint vor allem das Alter eine Rolle zu spielen. 16 Prozent der befragten über 50 Jahre gaben an, bereits gemobbt worden zu sein. Bei den unter 30-Jährigen sind es lediglich acht Prozent.

Richtig erschreckend sind die Zahlen, die entstehen, wenn man sich die Höhe der Kosten und Ausfälle ansieht, die durch Mobbing am Arbeitsplatz verursacht werden. Laut Statistik haben Mobbingopfer circa drei Fehltage mehr, als Arbeitnehmer die nicht gemobbt werden. Dadurch entstehen jährlich Kosten in Höhe von 2,3 Milliarden Euro. Drei von 100 Beschäftigten tendieren auf Grund von Mobbing sogar zu einer Kündigung beim aktuellen Arbeitgeber. Die häufigsten Arten von Mobbing in Deutschland sind:

  • Demütigungen und Beleidigungen
  • Verbreitung falscher Tatsachen, beziehungsweise Vorenthalten von Informationen
  • Ausgrenzung
  • Zuweisung sinnloser oder niveauloser Aufgaben
  • Herabwürdigen der geleisteten Arbeit
  • Sexuelle oder rassistische Anspielungen

Ihr Recht bei Mobbing am Arbeitsplatz

Leider ist es nicht einfach eine Klage wegen Mobbing am Arbeitsplatz erfolgreich durchzusetzen, beziehungsweise zu gewinnen. Der Geschädigte muss umfassend beweisen können, dass seine entstandenen Schäden durch Mobbing verursacht wurden. Folgende Punkte muss der Arbeitnehmer glaubhaft und nachweislich belegen:

  • Wer genau hat welche Handlungen vollzogen und unter welchen Umständen?
  • Sind diese Handlungen rechts- und vertragswidrig und wirklich als Mobbingattacken zu bezeichnen?
  • Zu welchen konkreten physischen oder psychischen Schäden haben diese Handlungen geführt?

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Angestellten nach §241 BGB eine Fürsorgepflicht. Das bedeutet, er muss einschreiten, wenn überwiegende Interessen des Arbeitnehmers gefährdet sind (beispielsweise sein Persönlichkeitsrecht oder seine Gesundheit). Er muss die gefährdeten Interessen des Arbeitnehmers schützen. Diese Schutzmaßnahmen müssen dem Arbeitgeber jedoch zumutbar sein. Zur Veranschaulichen hier ein kurzes Beispiel:

Ein Arbeitnehmer wird von seinem Vorgesetzten regelmäßig beleidigt und mit unwürdigen Aufgaben betraut. Dadurch entstehen ein immer größerer Stress und eine steigende psychische Belastung, welche zu Schlafstörungen führt. Der Arbeitgeber muss reagieren. Mögliche Maßnahmen wären beispielsweise die Abmahnung des Vorgesetzten und eine längere Beobachtung. Auch die Umstrukturierung einer anderen Abteilung zur Umsiedlung des Arbeitnehmers wäre denkbar. Jedoch ist diese Umstrukturierung sehr zeit- und kostenaufwendig, sodass diese Maßnahme dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist. Eine Abmahnung und Beobachten kann allerdings problemlos verlang werden.

Da Schadensersatz oder Schmerzensgeld auf Grund von Mobbing vor Gericht sehr schwer durchzusetzen ist, ist es ratsam, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen und sofort den Betriebsrat oder andere geeignete Organe im Unternehmen zu informieren. Des Weiteren ist es sinnvoll sämtliche Mobbingattacken genauestens zu dokumentieren.

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?