Privates am Arbeitsplatz? Was Arbeitgeber (nicht) dürfen

Berufsleben und Freizeit sind strikt zu trennen – doch was einfach klingt, ist oft alles andere als einfach umzusetzen. Häufig verschwimmen die arbeitsrechtlichen Grenzen und das, was im Arbeitsvertrag steht, gibt in den Detailfragen kaum Aufschluss. Wann nun Privates am Arbeitsplatz beginnt, wann es aufhört und was Vorgesetzte tolerieren müssen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Im Zweifels- und im Streitfall lohnt es sich, erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht zurate zu ziehen. Hinsichtlich der Trennungslinie, die zwischen Berufliches und Privates am Arbeitsplatz zu ziehen ist, haben wir hier einige interessante Einblicke für Sie versammelt.

Private Nachrichten am Arbeitsplatz? Abmahnung möglich!

Den Arbeitstag im Büro an der Tastatur zu verbringen legt es durchaus nahe, eine kurze private Nachricht zwischendurch zu schreiben. Der Arbeitgeber darf seinerseits jedoch nicht ohne begründeten Verdacht den Computer des Arbeitnehmers überwachen, von dem er vermutet, dass dieser seine Pflichten vernachlässigt. Der Zugriff auf Rechner und E-Mails des Arbeitnehmers unterliegt Ausnahmen, sobald private Nachrichten vorliegen. Grundsätzlich gilt:

  • Die alltägliche Praxis gibt hier die Regeln vor, nicht der Arbeitsvertrag allein.
  • Die Überwachung geschäftlicher Geräte und Posteingänge ist nicht verboten, unterliegt jedoch Einschränkungen.
  • Private Geräte sind für den Arbeitgeber tabu, auch wenn diese geschäftlich genutzt werden.

Ähnliches gilt für die Aktivität in sozialen Netzwerken: Duldet das der Arbeitgeber in dem einen Moment, kann es im nächsten keinen Grund für eine Abmahnung sein. Facebook Posts etwa wiederum sind ein eigener Bereich – vor allen Dingen dann, wenn es sich um politisch heikle Aussagen handelt. So wurde etwa einer selbstständigen Mitarbeiterin im Vertrieb eines ortsansässigen Unternehmens rechtmäßig gekündigt, die das Unternehmen in ihrem Profil auf Facebook eingetragen hatte. Grund dafür war, dass ihr Post mit menschenverachtenden Inhalten einen regelrechten Shitstorm für das Unternehmen ausgelöst hatte.

Private Pakete am Arbeitsplatz bestellen und erhalten

Die Zeit, die die meisten Berufstätigen in der Arbeit verbringen, ist auch die Kernzeit der Zustelldienstleister. Gerade hinsichtlich der aktuell überfüllten Postfilialen und Paketshops kommt man leicht in Versuchung, Internetbestellungen an die Firmenadresse schicken zu lassen. Etwa das perfekte Geschenk zu Weihnachten in der Arbeit zu bestellen und auch dorthin liefern zu lassen, erscheint wie ein genialer Kniff – doch hier ist Vorsicht geboten: Sowohl der Bestellvorgang als auch das Annehmen privater Pakete ist in der Tat Privatsache, stört den Betriebsablauf und kann zu Abmahnung und Kündigung führen. Bevor Sie diesen Trick also verwenden, fragen Sie Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis und halten sich an dessen Weisung.

Weiteres Privates am Arbeitsplatz

Gerade bei arbeitsrechtlichen Themen macht oft das Detail den Unterschied. Das gilt auch für das Mitbestimmungsrecht der Vorgesetzten für vermeintlich Privates am Arbeitsplatz. Einige Faustregeln finden Sie hier in der Kurzübersicht:

  • Frisur: Aus Gründen der Hygiene oder Sicherheit kann vorgeschrieben werden, dass Haare zu verdecken beziehungsweise zusammenzubinden sind.
  • Haarfarbe: Auffällige Haarfarben dürfen nicht zur Kündigung, jedoch durchaus zur Versetzung führen.
  • Tattoos: Vorrangig Beamte oder Angestellte mit Kundenkontakt müssen das Mitspracherecht ihrer Arbeitgeber zum Erscheinungsbild der Mitarbeiter respektieren.
  • Kleidung: Einheitliche Kleidung sowie Berufskleidung hinsichtlich des Arbeitsschutzes dürfen vorgeschrieben werden.
  • Gefährliche Hobbys: Die Freizeitgestaltung geht den Arbeitgeber per se nichts an – es sei denn, eine Arbeitsunfähigkeit ist selbstverschuldet. In diesem Fall kann die Lohnfortzahlung gestrichen werden.

Was Privates am Arbeitsplatz betrifft, sind sowohl der Arbeitsvertrag als auch der real gelebte Arbeitsalltag richtungsweisend. Aber Vorsicht: Verlassen Sie sich nicht auf verbreitete Mythen zum Arbeitsrecht, sondern gehen Sie im Zweifelsfall auf Nummer Sicher.

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