Neue Geschäftsmodelle machen Musik wieder zu begehrtem Handelsobjekt

Für Musik zu bezahlen gilt in der Geschichte dieser Kunstform schon lange nicht mehr als selbstverständlich. Klar, die Schallplatten und Kassetten mussten gegen Entgelt erworben werden, doch die Vervielfältigung akustischer Inhalte war bereits im analogen Zeitalter möglich: Aufnahmegeräte überspielten den Sound von Platten auf Kassetten und diese konnten ohne Qualitätsverlust weiter kopiert werden. Auch in der Ära der CD war es gang und gäbe, Inhalte zu duplizieren, indem sie auf Festplatten von Computern und Laptops „gezogen“ und auf Rohlinge kopiert wurden. Die Bereitschaft, für Musik zu bezahlen, ist stetig gesunken. Insbesondere mit den Kontrollen und Gebühren durch die GEMA allerdings haben sich hier neue Entwicklungen ergeben. Diese betreffen nicht nur diejenigen, die sie als Gewerbetreibende oder in Werbefilmen abspielen, sondern auch die Musikschaffenden.

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In der Öffentlichkeit muss gelöhnt werden

Sobald Musik im öffentlichen Raum – einem Laden, einem Fitnessstudio oder einer Arztpraxis – abgespielt wird, ist es sogar strafbar, sie nicht zu bezahlen: natürlich ist die Rede von der GEMA. Nicht etwa, weil man Titel von einer gebrannten CD abspielt, sondern weil die GEMA für jede öffentliche Vorführung Gebühren fordert. Die GEMA zählt dabei Komponisten, Songschreiber und Musikverlage zu freiwilligen Mitgliedern und verwertet deren Rechte wie ein Inkasso-Unternehmen.

Die Institution überwacht sämtliche Medien sowie öffentliche Veranstalter dahingehend, ob diese Musik für kommerzielle Zwecke nutzen. Dazu gehören Radio, Fernsehen und Internet ebenso wie Messestände, Gastwirtschaft und andere öffentlich zugängliche Geschäfte. Hier führen GEMA-Mitarbeiter unangekündigte Kontrollen durch, um die widerrechtliche Nutzung gebührenpflichtiger Inhalte zu ahnden. Liegt keine vom Betreiber eingeholte schriftliche Erlaubnis vom Künstler oder der GEMA vor, wird ein Kontrollkostenzuschlag berechnet, der meist 100 Prozent des Regeltarifs beträgt. Das heißt: die Musiknutzung wird laut Bund der Gemazahler e.V. allein dadurch bereits doppelt so teuer.

Vorteile von GEMA-freier Musik

Für Musikschaffende stellt sich allerdings die Frage, ob sie mit der GEMA tatsächlich zusammenarbeiten möchten. Die Institution GEMA, die 937 Mitarbeiter beschäftigt, macht die Angelegenheit auch für die Schaffenden oftmals teurer – allein schon deswegen, da die Administration der Organisation mitfinanziert werden muss. GEMA-freie Musik zu lizenzieren ist insofern unbürokratischer, schneller und transparenter. Außerdem sind die Urheber freier in der Tarifgestaltung und flexibler, was die Nutzungsbedingungen angeht. Nach einmaliger Gebühr für ein Musikstück fallen hier in der Regel keine weiteren Gebühren an.

Grundsätzlich ist jedoch jeder, der in Deutschland Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, Kunde der GEMA. Der Grund dafür ist die sogenannte GEMA-Vermutung, die davon ausgeht, dass jeder Künstler die Verwertung seiner Rechte der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte übertragen hat. Um zu beweisen, dass GEMA-freie Musik gespielt wird, händigen laut Verlag für Therapeutische Medien KomponistInnen, AutorInnen oder das Verlagshaus selbst dem Käufer eine Nutzungslizenz aus. Zusätzlich stellt der Anbieter den Kunden ein GEMA-Freistellungsdokument bereit, in dem noch einmal festgehalten wird, dass die GEMA nicht mit der Rechteverwertung beauftragt und somit nicht ermächtigt ist, Gebühren einzuziehen.

Höchste Musik-Qualität trotz GEMA-Freiheit

Insofern sagt es nichts über die Qualität aus, wenn ein Musikstück oder Künstler nicht bei der GEMA gelistet ist. Das Sortiment ist groß und es gibt viele Plattformen, die GEMA-freie Musik anbieten. Für solche Portale arbeiten professionelle KomponistInnen und Musikproduzierende, die ebenso hochwertige Titel produzieren wie sie in den Charts zu hören sind.

Besonders Plattformen, die Auftragsproduktionen anbieten, generieren für ihren Kundenstamm einen Mehrwert, den sich dieser gern etwas kosten lässt. Als Beispiel lässt sich Jan Dugge, Geschäftsführer des Unternehmens Frametraxx, anführen. Dieser berichtet von einem erfreulich wachsenden Kundenstamm– trotz der allgemein bekannten Dumpingpreise für Musiktitel im Netz: „Das Besondere an Frametraxx ist, dass es sich hierbei um eine ‚Library‘ handelt, die nicht eingekauft wird. Wir machen alles selbst im kleinen Team und bieten somit auch an, die Titel für den Kunden anzupassen, bis seine Wünsche erfüllt sind.“ Dieses Geschäftsmodell ist daher ein Beweis, dass sich sogar im übersättigten Musikmarkt noch Umsätze erzielen lassen; und das außerhalb der GEMA.

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