Sabbatical – Was sollte man bei der Auszeit vom Job bedenken?

Manchmal kommt das Gefühl auf, in einer Sackgasse zu stecken. Ob im Job oder privat. Dann kann eine grundlegende Neuorientierung helfen. Doch in welche Richtung? Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. Besonders wenn man jahrelang im selben Alltagstrott gefangen war. In solchen Situationen kann eine Auszeit vom Job – ein Sabbatical – die Lösung sein. Was Sie dazu wissen sollten und welche drei gängigen Modelle vorhanden sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag.  

Was ist eigentlich ein Sabbatical?

Der Begriff „Sabbatical“ geht ursprünglich auf das hebräische Wort „Sabbat“ zurück und bedeutet so viel wie eine Atempause. Heutzutage ist von Sabbatical die Rede, wenn sich Arbeitnehmer eine Auszeit vom Job nehmen. Sabbatical beschreibt hier meist eine längere Form des unbezahlten Sonderurlaubs, in dessen Anschluss die Beschäftigten wieder zum Arbeitsplatz zurückkehren.

Die berufliche Auszeit ist allerdings keine Ad-hoc-Entscheidung. Vielmehr gilt es dies mit dem Arbeitgeber abzuklären, die Finanzen zu ordnen und die Aktivitäten während des Sabbatical zu planen. Nach einer aktuellen Umfrage von Xing haben bereits 43 Prozent der 18 bis 24-jährigen Erwerbstätigen dies erlebt oder planen zukünftig ein Sabbatical. Die Menschen, die sich eine Auszeit vom Beruf nehmen, tun dies um

  • sich physisch und psychisch zu erholen (56,1 %)
  • zu reisen (42,0 %)
  • sich weiterzuentwickeln (27,1 %)
  • Familienangehörige zu pflegen (12,1 %).

Wer möglichst spontan und unabhängig auf Reisen gehen möchte, kann beispielsweise auf Camper und Wohnmobile setzen. Diese müssen Sie nicht extra anschaffen, sondern können bei spezialisierten Dienstleistern auf unkomplizierte Weise verschiedene Fahrzeuge mieten.

1. Sabbatical als unbezahlte Freistellung

Eine der einfachsten Wege für eine Auszeit vom Beruf ist die unbezahlte Freistellung. Dafür muss lediglich ein Änderungsvertrag zum Arbeitsverhältnis erstellt werden. Dann gleicht die Anstellung einem ruhenden Arbeitsverhältnis, das theoretisch zeitlich unbegrenzt ist. Allerdings sollte man bei dieser Form bedenken, dass es zu Abstrichen kommt. Der freigestellte Mitarbeiter bezieht während des Sabbaticals kein Gehalt und muss sich selbst um Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kümmern.

2. Auszeit durch Sonderurlaub

Dauert die Auszeit vom Job weniger als einen Monat, kann der Arbeitgeber das als Sonderurlaub gestatten. Rechtlich gesehen darf der Sonderurlaub nicht länger als vier Wochen genehmigt werden, da das Arbeitsverhältnis sonst als unterbrochen gilt. Sabbatical per Sonderurlaub hat den Vorteil, dass so die Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber übernommen werden. Lohn wird während der Atempause vom Job jedoch nicht ausgezahlt.

3. Atempause durch Lohnverzicht

Das beliebteste Sabbatical-Modell ist der Lohnverzicht. Praktisch bedeutet das, dass der Angestellte über eine festgelegte Zeit nur Anteile seines vollen Gehalts ausbezahlt bekommt. Ein gewisser Teil wird gesondert auf einem Bankkonto abgeführt und gespart. Wenn der Beschäftigte das Sabbatical antritt, bekommt er die angesparten Gehaltsanteile monatlich ausbezahlt. Positiv dabei ist, dass das Arbeitsverhältnis so nicht unterbrochen und der Angestellte weiterhin versichert ist.

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