Verpackung der Ware aus dem Online-Shop: Häufige Fragen

Der Umsatz im E-Commerce steigt stetig. Immer mehr Menschen nutzen das Geschäftsmodell Online-Shop, um ein Zusatzeinkommen zu generieren oder ihren gesamten Lebensunterhalt zu verdienen. Als Verpackung für den Versand müssen sichere Materialien gewählt werden. Die Verpackung aus dem Online Shop sollte zudem noch ökologisch sein. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Verpackung der Ware aus dem Online Shop.

Zerbrechliche Ware versenden: Die richtige Verpackung

Besonders Online Shop Betreiber, die zerbrechliche Waren aus Glas oder Porzellan verkaufen, müssen sich Gedanken über eine Verpackung machen, in der die Güter sicher ans Ziel kommen. Aber auch Elektrogeräte wie Handys, Tablets, Laptops und so weiter sind empfindlich und müssen durch die Verpackung ausreichend geschützt sein.

Die meisten Händler greifen zum Versand auf einen Karton zurück, in dem sich wiederum ein Karton mit der eigentlichen Ware befindet. Pappe oder Papier haben als Verpackungsmaterialien den großen Vorteil, dass sie sehr gut recyclebar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden. Karton als Verpackung ist somit eine relativ ökologische Wahl.

Alternativ zum Innenkarton kann man die Ware auch dick in Luftpolsterfolie einschlagen – die aber aus Plastik besteht. Zwischen dem Außenkarton und der nochmals verpackten Ware wird Füllmaterial eingefüllt. Als Verpackungsmaterialien eignen sich:

  • Polstermatten
  • zusammengeknüllte Zeitungen
  • Verpackungschips
  • Papierwolle

Um Kosten zu sparen, können Händler auch gebrauchte Kartons kaufen und nutzen. Damit schützen sie auch die Umwelt! Je nach versandter Ware und dem damit verbundenen Kundenanspruch sollten Online Shops jedoch darauf achten, dass die Verpackung keine Dellen oder gar Risse aufweist.

Kaputte Ware: Wer haftet?

Nun ist es doch passiert und die Ware ist defekt beim Kunden angekommen. Was nun? Grundsätzlich gilt: Bei Transportschäden haftet der Versanddienstleister. Das gilt aber nur, wenn dieser die Ware zum Beispiel nicht pfleglich behandelt hat.

Kann das Logistikunternehmen hingegen nachweisen, dass die Verpackung der Ware nicht angemessen war und sie aus diesem Grund zu Bruch gegangen ist, dann liegt die Haftung beim Händler. Er muss dann den Schaden ersetzen.

Wer als Online-Händler an Privatpersonen verkauft, trägt jedoch zunächst die Verantwortung für die Unversehrtheit der Ware. Käufer wenden sich demnach immer an den Händler, von dem sie die Ware gekauft haben. Dazu können Sie entweder ihr Widerrufsrecht nutzen und die Ware gegen Geldrückgabe zurücksenden. Oder sie nehmen die Gewährleistung in Anspruch und fordern Reperatur, Nachbesserung oder eine Preisminderung.

Erst im zweiten Schritt kann der Online-Händler dann gegenüber dem Logistikdienstleister seine Forderungen geltend machen. Auf der sicheren Seite sind sie, wenn sie versicherten Versand nutzen.

Was regelt das neue Verpackungsgesetz?

Seit dem 01. Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz, das die EU-Richtlinie zur Verpackung und Verpackungsmüll in ihrer aktuellen Fassung von 2018 umsetzt. Alle Händler und Produzenten, die Ware verkaufen müssen sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (SZSV) registrieren. Dort müssen sie angeben

  • Welche Art von Verpackungen sie nutzen
  • Wie viel Verpackungsmaterialien sie gebrauchen

Gleichzeitig müssen sie sich wie bisher auch bei einem Unternehmen der Dualen Systeme, wie den Grünen Punkt, anmelden. Dort entrichten sie eine Gebühr, gegen die ihr Verpackungsmüll recycelt wird.

Durch das neue Verpackungsgesetz steigen die Kosten für die Hersteller. Je mehr Verpackungsmüll sie produzieren, desto höher die Kosten. Dadurch entsteht ein Anreiz, Verpackung zu reduzieren und auf nachhaltigere Materialien zu setzen. Dieser Anreiz ist auch notwendig. Laut Umweltbundesamt fielen im Jahr 2019 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsmüll an. Ziel des Verpackungsgesetzes ist demnach

  • Reduzierung von Verpackungsmüll
  • Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungsmaterialien werden den Händlern in Rechnung gestellt
  • Nachhaltigerer Umgang mit Ressourcen durch Reduzierung von Verpackung
  • Anstieg der Recyclingquote durch einfachere Kontrollen aufgrund der zentralen Registrierung

Registriert werden müssen alle Verpackungen, die nicht in den Restmüll wandern. Also Metalle, Glas, Kunststoffe sowie Papier und Pappe.

Verpackung: Am besten sicher und ökologisch zugleich

Für Händler gilt es also einen Ausgleich zu finden zwischen den Ansprüchen an die Verpackung und Verpackungsmaterialien: Einerseits soll die Verpackung so weit es geht reduziert werden. Andererseits muss sie sicher sein und dafür sorgen, dass die Ware gut ans Ziel kommt. Auf nachhaltige Materialien wie Karton oder Pappe zu setzen ist dabei eine gute Lösung, die beide Ansprüche vereint.

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