Versandhandel ohne Haftungsstress

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Weihnachtsgeschenke kaufen immer mehr Deutsche per Versandhandel. (Bild: designerpics.com)

Wahrscheinlich werden Sie jetzt gleich mit den Augen rollen – aber Weihnachten steht vor der Tür! Das bedeutet wohl auch 2015 wieder neue Rekorde für den Online- und Versandhandel (Lesen Sie dazu unsere 5 Tipps für sicheres Online Shopping). Denn immer weniger Leute sind bereit, sich bei Matschwetter durch vollgestopfte Fußgängerzonen zu quälen und erledigen das Geschenke-Shopping deshalb lieber bequem vom heimischen Bildschirm aus. Was aber, wenn die gekauften Waren gar nicht oder beschädigt beim Kunden ankommen?

 

Gesetzliche Regelungen zum Versandhandel – Privatverkauf

Bei Plattformen wie Amazon oder Ebay bieten nicht nur gewerbliche Versandhandel ihre Waren an. Häufig sind Privatpersonen die Verkäufer, oft auch gebrauchter Waren. Sie müssen keine Garantie für die Unversehrtheit der Ware geben und diese auch nicht zurücknehmen.

Näheres zum Versandhandel regelt in Deutschland das BGB in § 447 unter dem Stichwort Gefahrenübergang: Sobald der Verkäufer die Ware an den Versanddienstleister übergeben hat, ist der Käufer verantwortlich für die Sache – auch wenn er sie noch gar nicht hat. Ausnahme: Der Käufer hat mit dem Versandhandel-Betreiber, also dem Verkäufer z.B. versicherten Versand vereinbart und dieser hat sich nicht an die Vereinbarung gehalten. Dann haftet auch nach Übergabe an die Spedition der Verkäufer.

Wann haftet die Spedition?

Die Spedition haftet so gut wie nie. Denn restriktive Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sorgen dafür, dass die Haftung zu möglichst großen Teilen beim Versender bzw. Käufer bleibt. Deshalb sind in den AGB der großen Versandhändler Hermes, DHL, DPD usw. auch immer Vorschriften zur sicheren Verpackung der Ware enthalten.

Gewerbliche Verkäufe

Anders sieht es bei gewerblichen Verkäufern, also z.B. einem großen Versandhandel wie OTTO oder auch Zalando aus. Da gilt: Bis der Käufer die Ware in den Händen hält, ist der Verkäufer verantwortlich. Wenn Ware, die einwandfrei verschickt wurde, auf dem Transportweg zu Schaden kommt, dann ist er dennoch in der Verantwortung. Er muss dann nicht nur den Kaufbetrag rückerstatten bzw. die Ware ersetzen, sondern auch für den Rückversand aufkommen. In den meisten Fällen ist eine unsachgemäße Verpackung Schuld daran. Ein Fehler, der sich einfach vermeiden ließe.

Käufer und Verkäufer, ob privat oder gewerblich, können sich im vorweihnachtlichen Stress also eine Menge Ärger ersparen, wenn sie auf gutes Verpackungsmaterial beim Versandhandel achten.

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